Elterngeld: Infos rund um das Thema Elterngeld

Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf Elterngeld. Dabei ist es egal, ob Sie vorher gearbeitet haben oder nicht. Die Dauer des Erziehungsgelds ist auf zwölf Monate begrenzt. Allerdings können Sie die Zeit als Paar um zwei Monate verlängern. Wer das Elterngeld Plus beantragt, profitiert doppelt so lange von der Unterstützungsleistung. Allerdings sinkt der Betrag. Es wird maximal die Hälfte des Basiselterngelds gezahlt.

Durch die Geburt eines Kindes ändert sich nicht nur ein Jahr, sondern das ganze Leben. Ab jetzt sind Sie für ein Baby verantwortlich und müssen sich Ihre Zeit gut einteilen. Logischerweise bleibt nicht mehr so viel Freizeit wie vorher übrig und auch Im Job müssen die meisten etwas kürzer treten.

Um finanziellen Sorgen vorzubeugen, hat der deutsche Gesetzgeber beschlossen, das Elterngeld zu gewähren. In unserem Ratgeber erfahren Sie, was genau es mit diesem Anspruch auf sich hat. Wir informieren Sie darüber, ob und wo Sie Elterngeld beantragen können. Ferner beraten wir Sie, welche Fristen Sie beachten müssen und in welcher Höhe Sie Erziehungsgeld erhalten.
Selbstverständlich finden Sie bei uns nicht nur Infos, die für Sie als Arbeitnehmer gelten. Sie erhalten einen Überblick, welche Besonderheiten Sie als Selbstständiger bei der Beantragung von Elterngeld beachten müssen. Mit unserer Beratung für Elterngeld erfahren Sie, wie Sie das Elterngeld berechnen können.

1. Der Anspruch auf Elterngeld steht Müttern und Vätern gleichermaßen zu

Antrag auf Elterngeld

Erziehungsgeld steht Männern und Frauen zu

Kommt ein Kind zur Welt, ist dies ein ganz besonderer Moment. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich frühzeitig absichern und finanziell vorsorgen, um sich ganz der Erziehung Ihres Nachwuchses widmen zu können. Mit dem Erziehungsgeld lässt sich das erste Jahr im Leben Ihres Neugeborenen überbrücken.

Wenn Sie zu Hause bleiben und das Baby versorgen, sichert der Staat Ihnen einen festgelegten Geldbetrag zu. Dabei orientiert sich die Höhe des Betrags, den Sie erhalten, an Ihrem letzten Einkommen. In der Regel erhalten Sie einen Betrag zwischen 65 und 100 % Ihres letzten Einkommens. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze von 1.800 Euro pro Monat.

Die Besonderheit für Großverdiener

Ab einem Einkommen von 500.000 Euro im Jahr als Paar, bzw. 250.000 Euro pro Jahr als Alleinerziehender entfällt ein Anspruch auf Elterngeld. Da das Ziel des Erziehungsgelds in der finanziellen Unterstützung junger Familien liegt, ist bei diesem Gehalt eine Finanzspritze nicht mehr notwendig.
Trifft einer dieser Fakoren auf Sie zu, können Sie daher kein Erziehungsgeld beantragen. Selbstverständlich haben auch eingetragene Lebenspartner oder Ehepartner einen Anspruch auf Erziehungsgeld.

Einen Antrag auf Elterngeld können Sie stellen, wenn

  • Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder selbst versorgen, betreuen und erziehen.
  • Sie in einem gemeinsamen Haushalt mit Ihren Kindern leben.
  • sich Ihr Wohnsitz oder zumindest Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort innerhalb Deutschlands befindet.
  • Sie weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Dafür ist es nicht relevant, ob es sich um ein leibliches Kind handelt. Es geht vielmehr darum, ob der jeweilige Lebens- oder Ehepartner die Erziehung des Kindes wahrnimmt.

Die Dauer, in welcher Sie das klassische Elterngeld erhalten können, ist auf eine Zeit von zwölf Monaten begrenzt. Wie Sie die Dauer erhöhen können, erfahren Sie in den nächsten beiden Abschnitten zu den Themen Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus.

1.1. Die neue Einführung des Programms Elterngeld Plus

Antrag Elterngeld

Beruf und Erziehung clever vereinbaren

Um eine frühzeitige Rückkehr in den Beruf zu fördern, können Mütter und Väter wählen, ob Sie das Basiselterngeld für sich beanspruchen möchten oder aber das Elterngeld Plus. Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, teilzeit zu arbeiten und die Hälfte des regulären Elterngelds zu erhalten. Dafür haben Sie statt der üblichen 12 Monate bis zu 24 Monate lang Anspruch auf eine Zahlung.

Wenn Sie gerne in den ersten Monaten die gesamte Zeit für Ihr Kind da sein wollen, können Sie die beiden Programme splitten. So ist es kein Problem, vier Monate das volle Elterngeld in Anspruch zu nehmen und anschließend die restlichen acht Monate auf 16 Monate aufzuteilen. So erhalten Sie Ihr reguläres Gehalt und verfügen zusätzlich über das Einkommen aus dem Elterngeld Plus.

1.2. Zwei zusätzliche Monate sichern mit dem Partnerschaftsbonus

Partnerschaftsbonus beim Landeserziehungsgeld

Den Partnerschaftsbonus nutzen

Da nicht nur ein Elternteil alleine die Kinderbetreuung komplett übernehmen soll, erhalten Sie einen Bonus, wenn Sie sich die Zeit mit Ihrem Partner aufteilen. Wenn Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner je mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen, erhöht sich der Anspruch. Sie erhalten statt 12 Monaten 14 Monate lang das reguläre Elterngeld. So können Sie beispielsweise neun Monate die Kindererziehung übernehmen, während sich Ihr Partner fünf Monate um den Nachwuchs kümmert.

Alternativ ist es möglich, dass Sie ein ganzes Jahr kürzer treten und Ihr Partner in den ersten beiden Monaten für Sie und das Kind da ist.

Eine Besonderheit gilt für Alleinerziehende. Sie können ebenfalls volle 14 Monate Elterngeld beanspruchen, da Sie komplett alleine für die Erziehung verantwortlich sind.

Falls Sie mit Ihrem Partner nicht mehr zusammen wohnen und die Kinder teils bei Ihnen, teils bei Ihrem Partner leben, haben Sie dennoch einen Anspruch auf den Partnerbonus. Es ist jedoch erforderlich, dass die Kinder mindestens 30 % der Zeit bei einem Elternteil verbringen. Sind die Kinder beispielsweise nur an den Wochenenden bei Ihrem ehemaligen Lebenspartner, so reicht dies für ein Splitting mit Partnerschaftsbonus nicht aus.

Tipp: Der Partnerschaftsbonus wird auch auf das Elterngeld Plus angerechnet. Daher kann eine Halbtagstätigkeit bestens mit der Anrechnung von Elterngeld kombiniert werden. Lassen Sie sich kein Geld entgehen und nutzen Sie den Partnerschaftsbonus!

2. Das Nettoeinkommen entscheidet über die Höhe des Elterngelds

Elterngeld berechnen

Bei weniger Einkommen erhalten Sie eine höhere Unterstützung.

Der Gesetzgeber bezweckte mit der Einführung des Elterngelds eine finanzielle Absicherung einkommensschwächerer Familien. Daher ist der Betrag des Elterngelds, welcher maximal zur Verfügung steht, auf 1.800 Euro gedeckelt. Zum anderen erhöht sich der Anspruch prozentual, wenn Ihnen weniger Einkommen zur Verfügung steht.

Wenn Sie über ein Nettoeinkommen von 1.240 Euro verfügen, erhalten Sie anschließend Elterngeld in Höhe von 65 % des Betrags. Dies sind in diesem Fall 806 Euro, vorausgesetzt Sie gehen nicht mehr arbeiten. Verdienen Sie hingegen mehr Geld, so erhöht sich das Erziehungsgeld entsprechend.
Die Grenze ist bei einem Nettoverdienst von 2.770 Euro erreicht. Zu diesem Zeitpunkt können Sie den maximalen Elterngeldbetrag von 1.800 Euro für sich beanspruchen. Sollten Sie also 3.500 Euro netto verdienen, stehen Ihnen 1.800 Euro zu.

Sofern Ihr Verdienst weniger als 1.240 Euro netto im Monat ausmacht, erhalten Sie prozentual mehr Geld. Der Beginn liegt bei 65 %. Liegt Ihr Einkommen deutlich niedriger, erhalten Sie bis zu 100 % Ihres letzten Einkommens als Erziehungsgeld ausgezahlt.

Auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben Sie die Möglichkeit, einen Rechner zu nutzen, um die Höhe des Elterngelds einschätzen zu können.

Tipp: Auch wenn Sie bislang nicht gearbeitet haben und sich der Kindererziehung widmen, können Sie einen Antrag auf Erziehungsgeld stellen. Sie erhalten auf jeden Fall den Mindestbetrag, der derzeit bei 300 Euro monatlich liegt. Wenn Sie Elterngeld Plus beantragen, halbiert sich der Betrag auf 150 Euro. Die Dauer wird hingegen verdoppelt.

2.1. Die Berechnung des Elterngelds Plus ist etwas komplexer

Erziehungsgeld 2016

Die Entscheidung zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Wenn Sie einen Elterngeldantrag stellen und nebenher weiter arbeiten, steht Ihnen weniger Geld zu. Allerdings haben Sie in der doppelten Zeitspanne die Möglichkeit, von diesem Geld zu zehren. So lässt es sich bewerkstelligen, dass Sie langsam wieder in den Beruf einsteigen. Gleichzeitig geben Sie die Kinderbetreuung schrittweise in fremde Hände.

Der Höchstbetrag des Elterngelds Plus richtet sich nach dem Basiselterngeld. Haben Sie nach der Berechnung beispielsweise einen Anspruch auf 1200 Euro monatliches Erziehungsgeld, so liegt der Maximalbetrag des Elterngelds Plus bei 600 Euro.
Es kann jedoch vorkommen, dass Ihnen, je nachdem wie hoch Ihre Einkünfte ausfallen, deutlich weniger als 600 Euro zustehen.

Um dies zu verstehen, soll Ihnen folgendes Beispiel helfen:

Nehmen wir an, Sie hätten vor der Geburt Ihres Nachwuchses ein Einkommen von 1.846 Euro netto gehabt. Das bedeutet, dass Sie bei 65 % des Betrags 1.200 Euro erhalten würden. Dies gilt allerdings nur für das reguläre Erziehungsgeld.
Gehen Sie nun halbtags oder etwas mehr arbeiten und verdienen beispielsweise 1.300 Euro netto, verbleibt ein fehlendes Einkommen von 546 Euro.

Elterngeld beantragen

Die Entscheidung zwischen Zeit und Geld

Dieses Einkommen wird nun mit dem Faktor 0,65 multipliziert. So kämen Sie auf einen Anspruch von Elterngeld Plus von 354,90 Euro im Monat.

Der maximale Betrag von 600 Euro, also der Hälfte des Erziehungsgeldanspruchs, wird in diesem Beispiel nicht überschritten.

Rein rechnerisch erhalten Sie nun einen höheren Zuschuss, wenn Sie in der Zeit gar nicht oder weniger arbeiten gehen. Auf der anderen Seite haben Sie jeden Monat deutlich mehr Geld zur Verfügung, wenn Sie halbtags arbeiten und das Elterngeld Plus beantragen. Sie sehen also, dass Sie sich sehr gründlich überlegen sollten, welches Modell für Sie besser geeignet ist. Vielleicht bietet sich Ihnen auch die Möglichkeit, mit weniger Stunden einzusteigen und die Stundenzahl langsam wieder zu erhöhen.

Tipp: Überlegen Sie sich daher genau, ob Sie das Basiselterngeld beantragen oder ob Sie sich für die erweiterte Variante entscheiden. Beachten Sie stets, dass Sie die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht überschreiten dürfen. Andernfalls verlieren Sie den Anspruch auf Zahlung des monatlichen Geldbetrags.

2.2. Der höhere Bedarf an Elterngeld

Nicht immer reicht das reguläre Erziehungsgeld aus, um den Bedarf zu decken. Es gibt einige Sonderfälle, in denen die Elterngeldstelle mehr Geld zur Verfügung stellt.
In der folgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Eckdaten, an denen Sie sich orientieren können:

Sonderfall Auswirkungen
Zwillings- und Mehrlingsgeburten Wer zwei oder mehr Kinder auf die Welt bringt, ist mit einem deutlichen Mehraufwand konfrontiert. Dieser wird nicht allein durch die Zahlung des Kindergelds abgedeckt. Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, für jedes weitere Kind 300 Euro Elterngeld zu zahlen. Bei der Inanspruchnahme von Elterngeld Plus beträgt die Erhöhung 150 Euro pro Monat. Dies gilt für jedes weitere Kind.
Ein Geschwisterkind bis drei Jahre Kommt ein Geschwisterchen zur Welt, stellt das Eltern oft vor große Herausforderungen. Daher profitieren Familien mit einem kleinen Geschwisterkind von einer Erhöhung des Erziehungsgelds. Sie erhalten 10 % mehr. Mindestens sind dies jedoch 75 Euro pro Monat. Wer das Elterngeld Plus beantragt, erhält mindestens 37,50 Euro monatlich mehr.
Mehrere Geschwister, solange mindestens zwei Geschwister nicht älter als sechs Jahre sind Für größere Familien gilt ebenfalls eine Erhöhung des Basisbetrags des Elterngelds in Höhe von 10 %. Allerdings profitieren Sie hier deutlich länger von der Erhöhung, da ein Mehraufwand bei der Betreuung von mindestens drei Kindern auf Sie zukommt.

Sobald der erhöhte Anspruch entfällt, erhalten Sie wieder den regulären Elterngeldsatz, welcher ursprünglich berechnet wurde.
Haben Sie beispielsweise ein Kind, welches 2,5 Jahre alt ist und bekommen nun ein zweites, erhöht sich der Anspruch auf Erziehungsgeld für Sie um 10 %. Dies gilt allerdings nur im ersten halben Jahr, da Ihr zweites Kind dann drei Jahre alt ist. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Erhöhung des Satzes.

Tipp: Für Kinder mit Behinderungen gelten Sonderregeln. Die Mitarbeiter der Elterngeldstellen geben Ihnen Auskunft über individuelle Besonderheiten in Ihrem Fall!

3. Wie Sie den Elterngeldantrag stellen

In jeder Gemeinde oder Stadt gibt es Behörden, die für die Bearbeitung der Anträge für Elterngeld zuständig sind. Diese nennen sich Elterngeldstellen. Neben der Beantragung vor Ort können Sie dies allerdings auch schriftlich oder online erledigen.

Für den Elterngeldantrag benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes im Original
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes (sofern vorhanden)
  • Bei zusätzlicher Inanspruchnahme von Mutterschaftsgeld die Bescheinigung des Arbeitgebers sowie der zuständigen Krankenkasse
  • Wer nicht aus der EU kommt, muss zusätzlich seine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis mitschicken

Achten Sie darauf, die Fristen für die Stellung des Elterngeldantrags einzuhalten. Sonst riskieren Sie, dass Sie Geld verschwenden. Grundsätzlich können Sie Elterngeld nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Neugeborenen geltend machen. Dabei wirkt der Zeitpunkt der Antragstellung drei Monate zurück.

Elterngeldberatung

Den Elterngeldantrag stellen

Nehmen wir an, Sie haben am 05.08.2017 Ihr Kind bekommen und stellen erst am 30.11.2017 den Elterngeldantrag. Nun erhalten Sie für die Monate November, Oktober und September Elterngeld. Eigentlich stünde Ihnen auch ein Anspruch für die Zeit vom 05.08. bis 30.08. zu, dieser ist allerdings verfallen.

Besonders wichtig ist es daher, möglichst schnell zu handeln. Dabei ist es egal, wie lange die jeweilige Behörde zur Bearbeitung benötigt. Es zählt der Tag, an welchem Sie Ihren Antrag auf Elterngeld 2018 gestellt haben.

Ein Elterngeld-Formular finden Sie zum Ausdrucken als PDF. Eine Liste der Antragsformulare der einzelnen Bundesländer finden Sie hier. Diesem Formular können Sie die entsprechenden Dokumente beifügen. Senden Sie das Elterngeld-Formular anschließend an die zuständige Behörde. Alternativ können Sie den Elterngeldantrag online stellen. Jedoch wird nach wie vor Ihre Unterschrift benötigt. Im Anschluss an das Ausfüllen des Dokuments wird Ihnen dazu eine entsprechende Erklärung angezeigt. Diese muss ausgedruckt und an die zuständige Behörde gesendet werden.
Der Vorteil in der Onlinebeantragung liegt darin, dass Ihre Daten schneller verarbeitet werden.

Selbstverständlich können Sie die Beratungsstelle für Elterngeld auch direkt anrufen, wenn Sie noch Fragen bezüglich des Erziehungsgeldes 2018 haben sollten.

4. Besonderheiten des Elterngelds für Selbstständige

Im Gegensatz zu regulären Angestellten können Selbstständige keine Arbeitgeberbescheinigung für Elterngeld ausfüllen und auch keine Gehaltsabrechnungen vorweisen. Zwar gestaltet sich der Antrag auf Erziehungsgeld etwas schwieriger. Dennoch erhalten auch Selbstständige Elterngeld, wenn Sie aufgrund der Kindererziehung weniger oder gar nicht arbeiten.

Beratung Elterngeld

Auch Selbsständige können Elterngeld beantragen.

Zur Berechnung des Einkommens wird der Gewinn ermittelt. Dabei wird in der Regel der Gewinn des letzten Steuerbescheids zugrundegelegt. Auch wenn dieser bereits einige Zeit zurückliegt, dient der Elterngeldstelle dies als Berechnungsgrundlage.
Sollten Sie in diesem Zeitraum aufgrund der Schwangerschaft nicht arbeiten können, so wird der vorherige Steuerbescheid herangezogen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, aktuelle Zahlen heranzuziehen. Diese müssen Sie der zuständigen Behörde gegenüber glaubhaft machen. Am einfachsten gelingt das, wenn Sie eine Bilanz vorlegen, die Ihren derzeitigen Gewinn ausweist. Als Kleinunternehmer reicht es hingegen auch, wenn Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, anfertigen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen, wenn sich Ihr Gewinn in der letzten Zeit vor der Geburt Ihres Kindes erhöht hat.

Im Nachhinein müssen Sie die Angaben, die Sie zuvor getätigt haben, durch einen Einkommensteuerbescheid nachweisen.

5. Erziehungsgeld bei Minijobs und sonstigen Nebentätigkeiten erhalten

Nicht nur Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sowie Selbstständige haben einen Anspruch auf Elterngeld. Haben Sie lediglich einen Minijob oder zeitweilig eine Nebentätigkeit ausgeübt, so erhalten Sie anteilig Elterngeld. Wenn Sie gar nicht gearbeitet haben, steht Ihnen bereits Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich zu. Es kann also vorkommen, dass Sie bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht oder nur unwesentlich mehr als diesen Betrag ausgezahlt bekommen.

Sonstige Zuwendungen, die nur einmalig erfolgten, zählen hingegen bei der Berechnung des Elterngelds nicht mit. Dies gilt auch für Leistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Wenn Sie als Student ein Stipendium erhalten oder BAföG bekommen, zählt dies nicht als Einkommen für die Berechnung des Elterngelds. Auf der anderen Seite werden diese Leistungen durch den Bezug von Elterngeld nicht reduziert.

6. Die steuerliche Behandlung des Elterngelds

Besteuerung Erziehungsgeld

Es entfällt keine direkte Steuer auf das Elterngeld.

Im Gegensatz zu Ihrem regulären Einkommen, ist das Elterngeld nicht direkt zu versteuern. Jedoch ist es auch nicht so, dass gar keine Steuern anfallen. Zunächst erhalten Sie die reine Leistung der Elterngeldstellen, ohne dass Steuern anfallen.

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres müssen Sie die Leistungen allerdings angeben. Dabei wird die Summe des Erziehungsgelds, welche Sie erhalten, auf Ihr reguläres Einkommen draufgerechnet. Zwar zahlen Sie dann keine Steuern für das Elterngeld. Sie zahlen allerdings Steuern für den Teil Ihres Einkommens, welcher aufgrund der Zusatzleistung erhöht wird.
Es kann daher vorkommen, dass im Rahmen der Steuererklärung eine Nachzahlung auf Sie zukommt. Achten Sie am besten frühzeitig darauf, zumindest ein kleines finanzielles Polster anzulegen. So können Sie einer eventuellen Nachzahlung gelassen entgegensehen.


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