Elterngeld für Geringverdiener: Sie erhalten bis zu 100% Ihres Nettogehalts

   
von Amelie S. - letzte Aktualisierung:
hände mit Geldmünzen
  • Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld stellt das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt dar.
  • Verdienen Sie währenddessen weniger als 1000€ im Monat, gelten Sie als Geringverdiener. Ihr Anspruch auf Elterngeld steigt prozentual an.
  • Bei einem Verdienst von 340€ beträgt das Elterngeld 100% Ihres Lohns.

Erwarten Sie ein Kind stellt sich schnell die Frage nach der Finanzierung des Alltags nach der Geburt. Aus diesem Grund wurde in Deutschland das Elterngeld eingeführt. Dieses dient dazu, Familien in den ersten 14 bis 28 Monaten nach der Geburt des Kindes finanziell zu entlasten. Normalerweise erhalten Angestellte nach der Geburt 65-67% Ihres Nettolohnes in Form von Elterngeld. Doch für Geringverdiener fällt das Elterngeld höher aus. Wann Sie als Geringverdiener gelten, wie sich die Höhe des Elterngeldes in dem Fall berechnet und was Sie als Sozialleistungsempfänger beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.


1. Unabhängig vom Lohn hat jeder Anspruch auf Elterngeld

Egal ob Selbstständig, Geringverdiener, Hartz IV Empfänger oder normaler Angestellter: In Deutschland hat jeder Anspruch auf Elterngeld sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 

  • Sie betreuen Ihr Kind nach der Geburt selbst.
  • Der Wohnsitz befindet sich in Deutschland.
  • Das Kind lebt mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt.

Zur Berechnung der Höhe vom Elterngeld dient das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate. Dieses müssen Sie beim Ausfüllen des Elterngeldantrags angeben und in Form von Gehaltsnachweisen belegen. Anschließend erhalten Sie zwischen 65% und 67% Ihres Nettoeinkommens während der Elternzeit.  Verdienen Sie weniger als 1000€ gelten Sie in Deutschland als Geringverdiener. In diesem Fall erhöht sich Ihr prozentualer Anspruch auf Elterngeld auf bis zu 100% Ihres Gehalts. 

2. Elterngeld für Geringverdiener: So berechnen Sie Ihren Anspruch

Taschenrechner liegt auf Notizbuch daneben ein Stift

Sie können Ihren Elterngeldbetrag ganz einfach berechnen.

Verdienen Sie weniger als 1000€ steigt der Prozentsatz Ihres Anspruches pro 2€ um 0,1% an. Leichter ausgedrückt lässt sich sagen: Pro 20€ unter der 1000€-Grenze erhalten Sie 1% mehr Elterngeld, ausgehend von den 67%. Wie hoch das Elterngeld für Geringverdiener ausfallen kann, zeigen wir Ihnen anhand von zwei Beispielen:

Frau Werner erwartet ein Kind und verdient im Monat 800€ Netto. Damit gilt Sie als Geringverdiener und Ihr Anspruch auf Elterngeld steigt prozentual an. Sie ist 200€ von der 1000€-Grenze entfernt. Dies entspricht 10×20€. Demnach erhält Sie 10% mehr Elterngeld, demnach also 77%, das sind im Endeffekt 616€ monatlich. Die konkrete Höhe berechnet sich folgendermaßen:

Durschnittliches Nettoeinkommen x erhöhter Prozentsatz / 100 = Elterngeld

Geben Sie die Werte nun in den Rechner sein, erhalten Sie folgendes Ergebnis: 800€ x 77% / 100 = 616€

Zeitung auf der Holzwürfel mit Buchstaben "Minijob" draufliegen

Bei einem Minijob erhalten Sie das Elterngeld fast in voller Höhe.

Frau Müller hingegen übt einen Minijob aus und verdient demnach 450€ im Monat. Hier rechnet es sich besser in 2-Euro-Schritten. Mit Ihrem Gehalt ist sie 550€ von der 1000€-Grenze entfernt. Dies entspricht 275 zwei-Euro-Schritten (man rechnet 550/2). Anschließend setzen Sie einfach vor die letzte Ziffer ein Komma und erfahren nun so den zusätzlichen Prozentsatz: Frau Müller erhält 27,5% mehr Elterngeld. Der Prozentsatz beträgt demnach 94,5%. 

Anschließend geben Sie die Ergebnisse wieder in die Formel ein:

450€ x 94,5% / 100 = 425,25€

Frau Müller erhält demnach 425,25€ Elterngeld im Monat.

Achtung: Entscheiden Sie sich für den Bezug von Elterngeld Plus, halbiert sich der Anspruch. Dafür beziehen Sie die Auszahlung doppelt so lang.

3. Den Mindestsatz von 300€ erhalten Sie auf jeden Fall

100% Ihres Gehalts erhalten Sie, wenn Sie 340€ verdienen. Sollte Ihr Nettoeinkommen noch geringer sein, bekommen Sie in jedem Falle den Sockelbetrag von 300€ ausgezahlt. Selbiges gilt für Empfänger von Sozialleistungen. Haben Sie während des Bemessungszeitraums Sozialleistungen bezogen, müssen Sie dieses auf dem entsprechenden Formular auf dem Elterngeldantrag angeben. Die bezogenen Leistungen werden Ihnen als Gehalt angerechnet, aus diesem Grund kann sich Ihr Anspruch verändern. Weitere Infos zum Thema Elterngeld für Arbeitslose erhalten Sie hier.

Tipp: Sind Sie sich unschlüssig oder vertrauen dem Rechner nicht, können Sie verschiedene Angebote zur Beratung nutzen. Meistens stehen Ihnen dazu von der Elterngeldstelle Sachbearbeiter zur Verfügung.

Zusätzlich zum Elterngeld können Sie außerdem Kindergeld beantragen. Den Antrag dazu können Sie nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse einreichen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 – 1,5 Monate. Anschließend erhalten Sie für das erste und zweite Kind 194€. Zudem können Geringverdiener den Kinderzuschlag beantragen. Weitere Infos zum Kinderzuschlag erhalten Sie hier:

4. Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus

Erwarten Sie mehr als ein Kind gilt die gesonderte Berechnungsgrundlage für Geringverdiener nur für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhalten Sie den Mehrlingszuschlag. Dieser liegt bei 300€ pro Kind. Handelt es sich bereits um Ihr zweites Kind, erhalten Sie eventuell den Geschwisterbonus. Sollte Ihr erstes Kind jünger als drei Jahre sein, können Sie das auf dem Elterngeldantrag angeben. In diesem Fall erhöht sich Ihr Elterngeld um 10% bzw. um mindestens 75€. Alle weiteren Infos zu den Voraussetzungen erhalten Sie hier.

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