Der Elterngeldantrag gilt erst als eingerecht, wenn er per Post bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Rechnen Sie demnach die Tage bis zur Zustellung mit ein.
Sollten Sie während des Bezugszeitraums von Elterngeld oder Elterngeld Plus einen Betreuungsplatz für Ihr Kind bekommen oder eine andere Voraussetzung für den Erhalt des Elterngeldes nicht mehr erfüllen, gilt die Informationspflicht.
Haben Sie Ihren Elterngeldbescheid verloren, können Sie bei der Elterngeldstelle einen neuen beantragen und erhalten ihn meist wenige Tage später per Post.
Haben Sie die Unterlagen für den Elterngeldantrag zusammen und bei der Elterngeldstelle eingereicht, vergehen in der Regel einige Wochen, bis Sie den Elterngeldbescheid erhalten. Hierauf finden Sie alle wichtigen Infos zur Dauer und Höhe des Elterngeldes. Dennoch legen wir Ihnen nah, die Angaben auch nach dem Beantragen vom Elterngeld auf den Bescheid nochmals zu überprüfen, inbesondere dann, wenn das Elterngeld zu hoch oder zu niedrig ist. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Infos und Anlagen sich beim Elterngeldbescheid befinden sollten und wann und wie Sie Widerspruch einlegen können.
Inhaltsverzeichnis
Am Anfang heißt es nicht trödeln und anschließend warten.
Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes beantragen, denn eines der wichtigsten Dokumente erhalten Sie erst nachdem Ihr Neugeborenes die Welt erblickt hat. Dennoch ist es ratsam, bereits alle weiteren Dokumente und Kopien parat zu haben, sodass Sie den Antrag so schnell wie möglich einschicken können.
Beim Elterngeld rechnet die Elterngeldstelle nämlich nach den Lebensmonaten des Kindes und nicht nach Kalendermonaten. Gerade wenn Ihr Kind zum Ende des Monats geboren ist, muss der Bescheid schnell abgeschickt werden, sodass die Zahlung auch rückwirkend für den Geburtsmonat erfolgen kann.
Achtung: Der Elterngeldantrag gilt erst als eingerecht, wenn er per Post bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Rechnen Sie demnach die Tage bis zur Zustellung mit ein.
Zudem kann Elterngeld nur drei Monate rückwirkend bezahlt werden. Selbst wenn Sie in den ersten Lebensmonaten noch kein Elterngeld benötigen, sollten Sie mit der Einreichung der Unterlagen nicht zu lange warten. Inbesondere in Berlin warnt man vor langen Wartezeiten, wenn es um den Elterngeldbescheid und den Beginn der Zahlungen geht.
Auch im Nachhinein sollten Sie nochmal alle Angaben auf den Elterngeldbescheid überprüfen.
Der Elterngeldbescheid verfügt über mehrere, gebündelte Angaben zum Elterngeld sowie Anlagen und Informationen für die weitere Vorgehensweise, falls es Probleme gibt. Er verfügt über die Standardangaben, wie das Datum der Ausstellung, aber auch das Datum der Einsendung Ihres Antrags. Hier gilt es als erstes zu überprüfen, ob das Einsendedatum mit dem Datum der rückwirkenden Zahlungen übereinstimmt. Außerdem finden Sie Angaben zum Zahlungsbeginn und zum Konto auf das das Geld überwiesen wird.
Zudem können Sie die Höhe der Beiträge aus dem Bescheid entnehmen. In der Regel ist zusätzlich eine Begründung für die Zahlungshöhe angegeben. Eine Anlage bietet eine genaue Aufschlüsselung der Beiträge. Dies ist insbesondere für Eltern wichtig, die Elterngeld und Elterngeld Plus kombinieren und dabei die Finanzen im Überblick behalten müssen. Überprüfen Sie, ob sich der Bezug von Elterngeld bzw. Elterngeld Plus auf die Monate bezieht, die Sie beim Elterngeldantrag angegeben haben. Andernfalls kann dies bei der Elterngeldstelle problemlos geändert werden, sofern die Bezugsmonate in der Zukunft liegen.
Des weiteren erhalten Sie in den Anlagen Infos zum Progressionsvorbehalt. Dies ist vor allem für spätere Steuerauskünfte von Bedeutung. Lesen Sie alles hierzu in unserem Artikel zum Thema Elterngeld und Steuern nach. Außerdem werden Sie über Informationspflichten aufgeklärt. Dies gilt vor allem für Selbstständige oder Personen mit passiven Einkünften aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit.
Info: Sollten Sie außerdem während des Bezugszeitraums von Elterngeld oder Elterngeld Plus einen Betreuungsplatz für Ihr Kind bekommen oder eine andere Voraussetzung für den Erhalt des Elterngeldes nicht mehr erfüllen, gilt ebenso die Informationspflicht.
Haben Sie Ihren Elterngeldbescheid verloren, können Sie bei der Elterngeldstelle einen neuen beantragen und erhalten ihn meist wenige Tage später per Post. Diesen brauchen Sie in jedem Fall für die spätere Steuererklärung oder spätestens beim nächsten Elterngeldantrag.
Viele Eltern nutzen vorab einen Elterngeldrechner, um Ihre Finanzen während der Elternzeit besser planen zu können. Manchmal ist der Schrecken jedoch groß, wenn der Elterngeldbescheid eine ganz andere Kalkulation des Geldes aufzeigt, als gedacht.
Dies ist jedoch kein Grund zu verzweifeln. Es kann sich um einen Fehler handeln, bei dem Sie problemlos Widerspruch einlegen können. Alle Infos zum Widerspruchsverfahren können Sie auf dem Elterngeldbescheid nachlesen.
Es kommt durchaus vor, dass die Elterngeldstelle Fehler bei der Berechnung macht. Häufig ist die Ursache jedoch Eigenverschulden. Viele Eltern verzichten auf eine Beratung und somit auf wertvolle Tipps, um das Beste und Meiste auf ihrer Elternzeit herauszuholen. Oft sind auch die Bezugsmonate falsch verteilt, weshalb der selbst errechnete und der tatsächliche Anspruch stark voneinander abweichen können.
Nutzen Sie die vielfältigen Beratungsangebote, um Fehler vorzubeugen.
Gerade bei Selbstständigen können auch ungünstige Angaben bei der Steuererklärung Grund für eine zu niedrige Berechnung sein. Aus diesem Grund sollen Sie deshalb bereits im Vorhinein Ihren Steuerberater fragen, wie Sie am besten vorgehen und gemeinsam genaue Absprachen treffen. Ist das Elterngeld zu hoch und das passive Einkommen während der Elternzeit zu niedrig angesetzt, kann es außerdem zu überhöhten Nachzahlungen kommen.
In jedem Falle sollten Sie bei einem Widerspruch einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen.
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