Elterngeld und Steuern: Das müssen Sie bei der Steuererklärung beachten

   
von Amelie S. - letzte Aktualisierung:
Kleingeld auf dem Holzklötze das Wort Steuern bilden
Muss das Elterngeld zurückgezahlt werden?

Beim Elterngeld handelt es sich um eine Transferleistung seitens des Staates. Das bedeutet, dass Sie es nicht zurückzahlen müssen. Transferleistungen gelten außerdem als steuerfrei. Dennoch müssen Sie es bei der nächsten Steuererklärung angeben.

Welche Nachteile hat ein Steuerklassenwechsel?

Ein Steuerklassenwechsel kann auch negative Folgen für Sie haben. Eventuell erhalten Sie im Bedarfsfall weniger Arbeitslosengeld. Auch die Höhe des Krankengeldes kann darunter leiden.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Dieser beschreibt den Sachverhalt, bei dem steuerfreie Einkünfte letztendlich den Steuersatz erhöhen. Auch beim Elterngeld greift diese Regelung, denn dieses wird bei der Berechnung Ihres individuellen Steuersatzes zu Ihrem Gehalt hinzugerechnet.

Das Elterngeld soll junge Familien unterstützen, den Alltag mit dem Neugeborenen für die ersten 14 Monate ohne finanziellen oder zeitlichen Druck bestreiten zu können. Doch gerade in puncto Steuern gibt es beim Elterngeld einiges zu beachten. Es ergeben sich Vorteile für verheiratete Paare bei einem frühzeitigen Wechsel  in eine andere Steuerklasse. Für alle jedoch gilt es zu beachten, dass das Elterngeld an sich zwar steuerfrei ist, jedoch die Steuern auf das eigene Einkommen erhöht. Damit Sie bei der nächsten Steuererklärung nicht überrascht sind, können Sie in diesem Artikel nachlesen, was Sie beim Elterngeld in puncto Steuern alles beachten müssen.


1. Das Elterngeld müssen Sie nicht zurückzahlen und es ist steuerfrei

Elterngeldantrag wird ausgefüllt

Meist sitzt die Elterngeldstelle im Jugendamt des Bezirks.

Erwarten Sie Nachwuchs, können Sie den Elterngeldantrag ganz einfach bei der zuständigen Elterngeldstelle anfordern. Auf diesem Antrag müssen Sie dann Ihr Einkommen vom letzten Jahr angeben. Bei der Prüfung des Antrags wird anschließend Ihr durchschnittliches Netto-Einkommen ermittelt, von dem Sie in der Regel 65-100% später in Form von Elterngeld erhalten. Für Angestellte und Selbstständige gilt gleichermaßen: Die Einkommenssteuererklärung dient als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld.

Info: Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro, höchstens 1800 Euro.

Zu beachten ist, dass es sich beim Elterngeld um eine Transferleistung seitens des Staates handelt. Das bedeutet, dass Sie es nicht zurückzahlen müssen. Transferleistungen gelten außerdem als steuerfrei. Dennoch müssen Sie bei der nächsten Steuererklärung das Elterngeld angeben. Grund hierfür ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Nähere Informationen dazu finden Sie in Kapitel 3.

2. Um das Elterngeld zu erhöhen, können Sie die Steuerklasse wechseln

Für verheiratete Paare offenbart sich schon bei der Elterngeldberechnung ein ganz legaler Steuertrick: Sie können durch einen Steuerklassenwechsel  Ihr Elterngeld erhöhen. Der Partner, welcher am meisten Elternzeit in Anspruch nehmen wird, sollte so früh wie möglich in die Steuerklasse 3 wechseln.

Hinweis: Wollen Sie Ihr Elterngeld berechnen, um herauszufinden, ob sich der Steuerklassenwechsel lohnt, nutzen Sie einfach einen Elterngeldrechner.

2.1. Denken Sie frühzeitig an den Wechsel der Steuerklasse

Mit dem Thema Elterngeld und Steuern sollten Sie sich so früh wie möglich auseinandersetzen. Grundsätzlich können Sie Ihre Steuerklasse zu jedem Zeitpunkt wechseln. Jedoch sollten Sie beachten, dass beim berechnen des Elterngeldes, die Steuerklasse berücksichtigt wird, in der Sie sich während des Bemessungszeitraums zum Großteil befanden. Bei Gleichstand zählt die Steuerklasse, die näher an der Geburt des Kindes lag. Aus diesem Grund sollten werdende Mütter mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes die Steuerklasse wechseln. Väter in Spe sollten 7 Monate vor Beginn der Geburt den Steuerklassenwechsel vollzogen haben.

2.2.  Wägen Sie die Vor- und Nachteile ab

Auch wenn der Wechsel der Steuerklasse die Höhe vom Elterngeld positiv beeinflusst, sollte dieser dennoch gut überlegt sein. Denn das Geld, das Sie bei der Steuer sparen, könnte Ihnen später fehlen. Ein Steuerklassenwechsel kann auch negative Folgen für Sie haben. Eventuell erhalten Sie im Bedarfsfall weniger Arbeitslosengeld. Auch die Höhe des Krankengeldes kann darunter leiden.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie sich auch mit Ihrem Steuerberater zusammensetzen und die Vor- und Nachteile gemeinsam abwägen.

3. Das Elterngeld wird zu Ihrem Gehalt addiert

Taschenrechner liegt neben Kugelschreiber auf braunem Notizbuch. Im Hintergrund eine Pflanze

Um bei einer Steuernachzahlung nicht überrascht zu werden, können Sie vorher den erhöhten Steuersatz selbst berechnen.

Auch wenn staatliche Transferleistungen als steuerfrei gelten, gibt es einen Haken: Den Progressionsvorbehalt. Dieser beschreibt den Sachverhalt, bei dem steuerfreie Einkünfte letztendlich den Steuersatz erhöhen. Auch beim Elterngeld greift diese Regelung, denn dieses wird bei der Berechnung Ihres individuellen Steuersatzes zu Ihrem Gehalt hinzugerechnet. Der Clou, der vielen Eltern im Portemonnaie wehtut, ist, dass dieser neue, höhere Steuersatz nur auf Ihr Einkommen angerechnet wird und nicht auf das Elterngeld. Somit zahlen Sie schlussendlich mehr Steuern auf Ihr Einkommen.

Aus diesem Grund sollten Sie vorher die Steuern für Ihr Gehalt plus Elterngeld berechnen:

  • Berechnen Sie Ihr Elterngeld mit dem Elterngeldrechner.
  • Addieren Sie anschließend Ihr Gehalt und Ihr Elterngeld und geben diesen Betrag in einen Steuerrechner ein.
  • Vergleichen Sie die Abzüge mit Ihren normalen Abzügen ohne Elterngeld.

So finden Sie heraus, welche Zusatzzahlung auf Sie zukommt. Wenn Sie sich das Geld direkt ab dem Empfang des Elterngeldes zur Seite packen, kann Sie die Steuernachzahlung nicht böse überraschen.

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