Sich Elternzeit nehmen: Diese Punkte sollten Sie in der Erziehungszeit beachten

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Elternzeit-Ratgeber
Bis wann muss ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen?

Die Frist zur Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber beträgt sieben Wochen. Wenn Sie Elternzeit für ein Kind beantragen, welches älter als drei Jahre ist, gilt eine Frist von 13 Wochen.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Sie haben Anspruch auf maximal 36 Monate Elternzeit. Elterngeld und -zeit sind unabhängig voneinander, sodass Sie Ihre finanzielle Situation in die Planung einbeziehen sollten.

Kann jeder Elternzeit beantragen?

Nein, es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, um Elternzeit in Anspruch nehmen zu können. Beim Großteil der Arbeitnehmer stellt dies allerdings keine Hürde dar.

Ein neuer Mensch erblickt das Licht der Welt. Einen solch magischen Moment vergisst wohl niemand wieder, der ihn erlebt hat. Doch schon bald kommt der Alltag zurück und es stellen sich viele Fragen im Umgang mit dem Baby. Was bedeutet Elternzeit? Wie sieht es mit dem Gehalt aus? Kann ich trotz Elternzeit arbeiten?

In unserem umfassenden Elternzeit-Ratgeber erfahren Sie, wie und wo Sie den Antrag auf Elternzeit stellen. Sie erhalten Informationen über die Dauer der Elternzeit sowie die Aufteilungsmöglichkeiten zwischen den Elternteilen. Natürlich erklären wir auch, wie sich Mutterschutz und Elternzeit zueinander verhalten und welche Besonderheiten in der Elternzeit für Zwillinge gelten.

1. Die Bedeutung von Elternzeit

Dauer Elternzeit

Elternzeit und Geld clever kombinieren

Wie der Name des Wortes schon sagt, sollen Eltern Zeit bekommen, die sie mit ihrem Kind verbringen können. Gleichzeitig soll der Beruf nicht auf der Strecke bleiben. Vielmehr ist es das erklärte Ziel des Gesetzgebers, Eltern die Möglichkeit zu geben, beruflich kürzer zu treten, aber den Anschluss nicht zu verlieren.

Wer sich eine solche Auszeit nimmt, soll zukünftig seiner bisherigen Tätigkeit nachgehen können.

Die Elternzeit können sie flexibel nutzen. Wer komplett aufhört zu arbeiten, kann ohne Bezahlung bis zu 36 Monate Elternzeit beanspruchen. Eine Aufteilung ist wie folgt möglich:

  • die gesamten 36 Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes nehmen
  • eine Zeit zwischen 12 und 36 Monaten in den ersten drei Lebensjahren des Kindes beanspruchen; die verbleibende Zeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes nutzen
  • maximal 24 Monate im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen

Selbstverständlich sind weitere individuelle Regelungen mit dem Arbeitgeber möglich. Diese setzen allerdings voraus, dass Ihr Arbeitgeber sich verständnisvoll zeigt. Leider ist dies nicht immer der Fall.

Tipp: Nutzen Sie Ihre Elternzeit sinnvoll und kombinieren Sie diese mit dem Elterngeld sowie dem Elterngeld Plus. So bleiben Sie auch während der Phase, in welcher Sie nicht oder weniger arbeiten, finanziell abgesichert.

2. Nicht jeder hat Anspruch auf Elternzeit

Antrag Elternzeit Vater

In den meisten Fällen besteht ein Anspruch auf Elternzeit!

Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und möchten Elternzeit beantragen? In diesem Fall ist es relativ einfach. Dennoch müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Die folgende Auflistung zeigt Ihnen, unter welchen Umständen Sie Elternzeit beantragen können:

  • Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis (egal, ob befristet, unbefristet, Teil- oder Vollzeit)
  • Sie möchten die Elternzeit der Kinderbetreuung widmen
  • das Kind, welches Sie betreuen möchten, lebt mit Ihnen im selben Haushalt
  • die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 30 Stunden (während der Elternzeit)
  • die Betreuungsaufgabe wird überwiegend von Ihnen erledigt

Des Weiteren können Sie Elternzeit nicht nur in dem Fall beantragen, in welchem Sie Ihr eigenes Kind betreuen. Zusätzlich haben Sie ein Anrecht auf Elternzeit, wenn

  • Sie ein Kind betreuen und die Vaterschaft noch nicht abschließend geklärt ist (vorausgesetzt, die Mutter des Kindes ist mit der Betreuung einverstanden).
  • es um die Kindesbetreuung des Kindes Ihres Partners oder Ihrer Partnerin geht (dies gilt für eingetragene Lebenspartner sowie Ehegatten).
  • Sie ein Adoptiv- oder Pflegekind aufnehmen.
  • die Eltern des Kindes (dies müssen nahe Verwandte, wie Geschwister oder Cousins sein) das Kind, welches versorgt werden soll, aufgrund einer schweren Krankheit nicht selbst versorgen können.
  • es sich um Ihr Enkelkind handelt und Ihr Kind noch nicht volljährig ist oder aber eine Ausbildung begonnen hat, als es noch nicht volljährig war.

3. Arbeiten in der Elternzeit

Elternzeit beantragen Muster

Den Antrag auf Elterngeld beim Arbeitgeber einreichen

Wenn Sie nicht gänzlich aufhören möchten zu arbeiten, steht Ihnen dies selbstverständlich frei. Grundsätzlich ist die Elternzeit so geregelt, dass Ihr Arbeitsverhältnis in der Zeit, in welcher Sie Elternzeit beanspruchen, ruht. Es erlischt nicht, sondern läuft regulär weiter. Eine Kündigung müssen Sie daher nicht befürchten.

Sie können während der Elternzeit maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn Sie mehr arbeiten, sieht der Gesetzgeber keine Notwendigkeit für die Elternzeit. Achten Sie daher, wenn Sie wieder in den Beruf einsteigen, auf diese Grenze.

Beanspruchen Sie Elternteilzeit für sich, ändert sich an dem Umfang der gesamten Zeitspanne nichts. Sie haben, egal, ob Sie halbtags oder nur für wenige Stunden arbeiten, den gleichen Anspruch. Wenn Sie während Ihrer Elternzeit arbeiten, verfügen Sie maximal 36 Monate über den besonderen Bonus, der Eltern zuteil wird.

Die meisten Eltern, die in Teilzeit arbeiten gehen, kombinieren die Elternzeit mit dem Elterngeld Plus. So fällt Ihr Gehalt deutlich höher aus, als dies der Fall wäre, wenn Sie nur für Ihre Teilzeittätigkeit bezahlt würden. Speziell zum Thema Teilzeit finden auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein sehr umfassendes PDF-Dokument.

Im Gegensatz zur Zeitspanne der Elternzeit, die stets gleich bleibt, egal ob Sie für einige Stunden arbeiten gehen oder nicht, verdoppelt sich Ihr Anspruch bei der Geldzahlung.
Der Hauptunterschied zwischen regulärem Elterngeld und Elterngeld Plus besteht darin, dass das Elterngeld Plus bis zu 28 Monate gezahlt wird. Das einfache Elterngeld hingegen wird für maximal 14 Monate (zwei Partnerschaftsmonate mitgerechnet) gezahlt. Die Höhe des Elterngeld Plus ist jedoch an das reguläre Elterngeld gekoppelt und kann höchstens die Hälfte von dessen Wert betragen.

Achtung: Sie können, unabhängig davon, ob Sie Elterngeld beziehen, Elternzeit beantragen!

4. Die Möglichkeit, die Elternzeit aufzuteilen

Wer seine Elternzeit aufteilen möchte, kann dies grundsätzlich tun. Es ist möglich, die Zeit auf einige Tage, Wochen oder Monate zu begrenzen. Versorgt beispielsweise Ihr Mann oder Ihre Frau regulär das Kind, ist sie oder er jedoch kurzzeitig daran gehindert, können Sie Elternzeit beim Arbeitgeber geltend machen.

In der gesamten Phase, in welcher Sie sich um die Kindererziehung kümmern, können Sie drei Zeitabschnitte wählen, in denen Sie Elternzeit beanspruchen.

Es spielt keine Rolle, ob Sie als Mutter oder Vater Elternzeit beantragen. Für die Dauer der Elternzeit ist auch völlig unabhängig, ob Ihr Partner oder Ihre Partnerin den Anspruch geltend macht. Sie haben jeweils unabhängig voneinander einen Anspruch auf eine Zeitspanne von maximal 36 Monaten.

4.1. Einige Beispiele zur Berechnung der Elternzeit

Antrag Elternzeit Muster

Die Elternzeit clever einteilen

In den ersten drei Lebensjahren Ihres Babys können Sie komplett Elternzeit nehmen. Doch nicht immer ist dies gewünscht. Geht Ihr Spross bereits mit zwei Jahren in die Kita, können Sie wieder halb- oder ganztags arbeiten gehen.

Wenn Sie nun die Zeit als Eltern untereinander splitten, können Sie gemeinsam sehr lange für Ihr Kind da sein. Selbstverständlich muss dies nicht den ganzen Tag ausfüllen. Vor allem dann, wenn Ihr Kind bereits etwas älter ist, bieten sich Teilzeitbeschäftigungen an.

In der folgenden Tabelle finden Sie einige Möglichkeiten der Aufteilung. An diesen können Sie sich für Ihre eigene Planung orientieren.

gesamte Elternzeit Aufteilung über den Zeitraum
36 Monate und 12 Monate (als Paar) Im ersten Jahr nehmen Sie sich als Paar komplett frei. Damit sind jeweils 12 Monate aufgebraucht. Nun geht Ihr Partner wieder arbeiten, während Sie das zweite Jahr komplett zu Hause bleiben. Im dritten Jahr Ihres Kindes gehen Sie halbtags arbeiten. Somit sind Ihre 36 Monate komplett aufgebraucht. Ihr Partner könnte nun in der folgenden Zeit noch für insgesamt 24 Monate zu Hause bleiben. Dies wäre bis zum Erreichen des achten Lebensjahres Ihres Kindes möglich.
36 Monate alleinerziehend Sie bleiben zunächst 18 Monate zu Hause. Nun beginnen Sie mit einer Teilzeitbeschäftigung für die nächsten 6 Monate. Damit sind bereits 24 der 36 insgesamt zur Verfügung stehenden Monate aufgebraucht.
Wenn Ihr Kind nun bereits mit zwei Jahren in die Kita geht, könnten Sie ganztags arbeiten. Damit wäre der Zeitraum bis zur Einschulung abgedeckt. Wenn Sie nun beschließen, wieder weniger zu arbeiten, können Sie für ein weiteres Jahr kürzer treten und die Elternzeit in Anspruch nehmen.
zwei Mal 36 Monate als Paar Um die Elternzeit als Paar voll zu nutzen, kann jeder von Ihnen insgesamt drei Jahre zu Hause bleiben, bzw. zumindest beruflich kürzer treten. Sie könnten beispielsweise gemeinsam die ersten sechs Monate zu Hause verbringen. Anschließend geht Ihr Partner wieder regulär arbeiten, während Sie zu Hause bleiben bis Ihr Kind zwei Jahre alt ist.
Nun gehen Sie voll arbeiten, während Ihr Partner für sechs Monate nur in Teilzeit arbeitet.
Im Anschluss verbleiben Ihnen für die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr Ihres Kindes noch insgesamt 12 Monate, die Sie auf zwei Zeitabschnite aufteilen können. Ihr Partner kann noch 24 Monate innerhalb dieser Zeit beanspruchen, müsste diese allerdings an einem Stück nehmen.

4.2. Mutterschutz und Elternzeit – besser nacheinander

Bestätigung Elternzeit

Nutzen Sie die Zeit des Mutterschutzes.

Bei der Mutterschutzfrist gilt, dass diese auf die gesamte Elternzeit angerechnet wird. Wenn Sie also Elternzeit beantragen, während Sie noch von der Mutterschutzfrist betroffen sind, kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Mutterschaftsgeld mehr zahlen muss.
Um dieses ungünstige Ergebnis zu vermeiden, sollten Sie die gewünschte Elternzeit erst zu dem Zeitpunkt beginnen, in welchem die Mutterschutzfrist ausläuft.

Die Mutterschutzfrist beginnt spätestens sechs Wochen vor der voraussichtlichen Geburt Ihres Kindes. Sie endet in der Regel, also wenn keine besonderen Schwierigkeiten auftreten, acht Wochen nach der Geburt Ihres Babys. In dieser Zeit gilt gleichzeitig ein Beschäftigungsverbot, über welches Sie sich nur in Ausnahmefällen hinwegsetzen können.

Für den Vater des Kindes ändert sich indes nichts. Da Väter die Mutterschutzfrist nicht betrifft, kann Elternzeit bereits ab der Geburt Ihres Kindes beantragt werden. Wenn Sie als Frau Elterngeld erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist beantragen, führt dies allerdings nicht dazu, dass die gesamte Dauer der Elternzeit verlängert wird.

Bei Zwillingen gelten in Bezug auf die Elternzeit keine Besonderheiten. Da Sie jedoch nicht nur ein, sondern zwei Kinder haben, können Sie die gesamten 36 Monate doppelt nutzen. Fraglich ist allerdings, ob dies finanziell machbar ist.

5. Der Antrag auf Elternzeit

Sie benötigen keine Zustimmung Ihres Arbeitgebers, wenn Sie Elternzeit für sich und Ihr Kind beanspruchen. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber über Ihren Zustand informiert werden. Wenn Sie schwanger sind, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst frühzeitig mitteilen, damit dieser sich in Ihrer Ausfallzeit um Ersatz bemühen kann.

Elternzeitrechner

Die Frist fürs Elternzeit Beantragen beachten

Aus rein rechtlicher Sicht müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Inanspruchnahme von Elternzeit spätestens sieben Wochen bevor Sie diese nehmen in schriftlicher Form ankündigen. Um die Mutterschutzfrist voll zu nutzen, sollte die Anmeldung erst dann erfolgen, wenn Ihr Kind auf der Welt ist.

Denken Sie jedoch in der ersten Woche nach der Geburt Ihres Kindes daran. Vielleicht fertigen Sie bereits vorab ein Schreiben, welches Sie anschließend nur noch übergeben müssen.

Wenn Sie in der Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr Ihres Kindes etwas kürzer treten möchten, gilt eine andere Frist. Da Sie in diesem Fall etwas besser kalkulieren können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens 13 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich darüber in Kenntnis setzen.

Tipp: Achten Sie darauf, sich den Abgabetermin Ihrer Unterlagen durch Ihren Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Dies dient Ihnen bei nachträglich auftretenden Problemen als Beweismittel. Zusätzlich sollten Sie konkrete Daten angeben, um Missverständnisse zu vermeiden.

Selbstverständlich ist es jedoch kein Problem, wenn Sie in die Ankündigung „ab der Geburt für ein Jahr“ schreiben, da der Geburtstermin eindeutig bestimmbar ist. Tragen Sie in diesem Fall am besten den voraussichtlichen Geburtstermin ein, um Missverständnissen vorzubeugen.

6. Mögliche Probleme mit dem Arbeitgeber

Wie wir schon festgestellt haben, kann der Arbeitgeber grundsätzlich nichts gegen eine geplante und rechtzeitig angekündigte Elternzeit einwenden. Es gibt allerdings eine Besonderheit, wenn Sie den Antrag zwischen dem dritten und achten Lebensjahr Ihres Kindes stellen.
Sofern es sich dabei um den insgesamt dritten Zeitabschnitt handelt, kann der Arbeitgeber dies verhindern. Allerdings muss er dafür dringende betriebliche Gründe anführen, die Sie als Mitarbeiter in diesem Zeitraum unentbehrlich machen.

Formular Elternzeit

Reden Sie rechtzeitig mit Ihrem Chef.

Ähnlich verhält es sich, wenn Sie die Elternzeit verlängern möchten. Dies ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Nehmen wir an, Sie möchten sich zunächst sechs Monate lang um die Kindesbetreuung kümmern, entscheiden sich allerdings im Laufe der Zeit, die Phase auf zwölf Monate auszudehnen. So müssen Sie auf das Wohlwollen Ihres Arbeitgebers zählen. Gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 BeeG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, den dritten Zeitabschnitt über den dritten Geburtstag Ihres Kindes hinaus auszudehnen. In diesem Fall muss der Zeitabschnitt bereits vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes, also beispielsweise, wenn Ihr Kind 2 1/2 Jahre alt ist, beginnen.
Nehmen wir an, Sie haben noch einen Restanspruch von 18 Monaten. So können Sie, ohne dass Ihr Arbeitgeber dies ablehnen könnte, für die Zeit, in welcher Ihr Kind 2 1/2 bis 4 Jahre alt ist, den dritten Zeitabschnitt beantragen.

Wichtig ist es in diesem Fall, dass Sie die Fristen beachten. Für die Zeit vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes gilt bei dem Antrag eine 7-wöchige Frist. Sobald Ihr Kind älter als drei Jahre ist, müssen Sie Ihre Auszeit mindestens 13 Wochen vor dem geplanten Termin ankündigen.

In einigen Fällen, in welchen Sie erst kurz vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes Zeit für sich und Ihr Kind beanspruchen, können sich diese beiden Fristen überschneiden.
Achten Sie daher darauf, rechtzeitig zu handeln, um keine Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber zu bekommen.

7. Der Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Die Erziehungszeiten clever planen

Ihr Urlaubanspruch bleibt Ihnen erhalten.

Eine gute Nachricht wartet auf all jene, die noch Resturlaub haben, wenn Sie sich in die Erziehungspause begeben. Ihr Urlaubsanspruch bleibt Ihnen trotz Ihrer Auszeit erhalten. § 17 Abs. 2 des BeeG sieht vor, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen den Urlaub nachträglich im laufenden oder nächsten Jahr gewähren muss. Sie haben damit deutlich länger als üblich Zeit, Ihren Urlaub zu nehmen.

Wenn Sie beispielsweise in dem Zeitraum vom 01.05.2016 bis zum 01.02.2017 nicht gearbeitet haben, so behalten Sie Ihren Urlaubsanspruch bis zum 31.12.2018.

Während der Zeit, in welcher Sie vollständig zu Hause bleiben, kann Ihr Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen. In der Regel bedeutet das für Sie, dass Sie keine weiteren Urlaubsansprüche erwerben. Allerdings gilt eine Besonderheit, wenn Sie nur für eine kurze Phase komplett zu Hause bleiben.

Eine Kürzung Ihrer Ansprüche ist nur in dem Fall möglich, in welchem Sie einen kompletten Monat ausfallen. Entschließen Sie sich dazu, vom 07.08. bis zum 25.10. zu Hause zu bleiben, so zählt lediglich der Monat September als voller Monat. Für diesen Monat kann Ihr Arbeitgeber Ihren Anspruch um 1/12 kürzer. Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr wären dies 2,5 Tage. Dies gilt, obwohl Sie tatsächlich mehr als zwei Monate nicht gearbeitet haben.

Bei längerer Abwesenheit macht sich dieser kleine Vorteil allerdings kaum noch bemerkbar. Denken Sie jedoch bei der Planung kurzer Phasen stets daran, dass Sie die Elternzeit insgesamt nur auf drei Zeitabschnitte aufteilen können.

8. Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit oder doch die Kündigung?

Gleiche oder neue Stelle

Vielleicht beinhaltet der Wiedereinstieg einen neuen Arbeitsplatz.

Eine Rückkehr zur Arbeit ist durch die Elternzeitregelung gesichert. Sie haben einen Anspruch darauf, an Ihren, bzw. an einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies bedeutet allerdings unter Umständen, dass Sie nicht wieder an Ihrem alten Schreibtisch sitzen.
Je nach Betriebssituation musste Ihr Arbeitgeber für einen Ersatz sorgen, sodass Sie an anderer Stelle eingesetzt werden.

Mit dem Begriff des gleichwertigen Arbeitsplatzes bezieht sich der Gesetzgeber vor allem auf das Gehalt. Selbst wenn Sie anschließend eine andere Tätigkeit ausüben, dürfen Sie nicht schlechter bezahlt werden.

Selbstverständlich steht es Ihnen alternativ frei, direkt nach der Elternzeit eine Kündigung einzureichen. In diesem Fall können Sie genau für den Tag, an welchem Sie eigentlich in den Betrieb zurückkehren würden, kündigen. Es gilt eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten.
Sollten Sie hingegen zu einem anderen Zeitpunkt kündigen wollen, so gelten die regulären arbeitsrechtlichen Vorschriften.

9. FAQs- Wichtige Fragen und Antworten

Ändert sich während der Elternzeit die Krankenversicherung?

Nein, es gibt in der Regel keine Änderungen. Wer allerdings aufhört zu arbeiten, kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, über seinen Partner in eine Familienversicherung aufgenommen werden.

Ist es möglich, Arbeitslosengeld nach der Elternzeit zu erhalten?

Dies ist möglich. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen müssen Sie vor der Zeit des Mutterschutzes, bzw. der Elternzeit mindestens ein Jahr gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes bestehen ansonsten keine Probleme. Betreuen Sie Ihr Kind über diese Phase hinaus, müssen Sie eine freiwillige weitere Arbeitslosenversicherung abschließen. Diese Möglichkeit besteht erst seit dem 01.01.2017.

10. Weiterführende Informationen zum Thema

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Sich Elternzeit nehmen: Diese Punkte sollten Sie in der Erziehungszeit beachten
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