Elterngeld für Auszubildende: So steht der Familie und der Ausbildung nichts im Weg

   
von Amelie S. - letzte Aktualisierung:
Junge Verkäuferin mit Schürze steht lächelnd im Supermarkt
Kann ich auch als Auszubildene Elterngeld beantragen?

Ja, auch in der Ausbildung haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Sie erhalten Beitrage in Höhe von mindestens 300€.

Kriege ich weiterhin Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

Während der Elternzeit können Sie kein BAB beziehen, dafür stehen Ihnen aber andere Leistungen zu.

Wo stelle ich einen Elterngeldantrag?

Den Elterngeldantrag reichen Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle ein. Meistens befindet sich diese im Jugendamt Ihres Wohnbezirks. Alternativ können Sie auch Elterngeld Plus beantragen.

Wenn Sie während der Ausbildung schwanger werden, ist das kein Grund zur Verzweiflung. Es gibt inzwischen viele Mittel und Wege, wie sich sich auf die Schwangerschaft und Ihr Kind konzentrieren können und gleichzeitig Ihre eigene Berufsausbildung nicht darunter leiden muss. So können auch Auszubildende Elterngeld beantragen und sich so die ersten 14 Monate nach der Geburt vollständig an das neue Leben als Mutter oder Vater gewöhnen. Wie viel Elterngeld Ihnen zusteht, wie die Berechnung erfolgt und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

1. Als Azubi sind Sie nicht voll erwerbstätig

Laut Gesetz sind Sie als Auszubildender nicht voll erwerbstätig. Deswegen gibt es einige Abweichungen in puncto Elterngeld. Arbeitnehmer müssen sich an die Vorgabe halten, während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten zu gehen. Andernfalls entfällt der Anspruch. Als Auszubildender ist das nicht der Fall: Sie dürfen auch die 30 Wochenstunden überschreiten. Das bedeutet, dass Sie nicht gezwungen sind, Ihre Ausbildung zu unterbrechen.

Jedoch müssen Sie dennoch sicherstellen, dass Ihr Kind größtenteils von Ihnen selbst betreut wird. Besucht es die Krippe oder Kita, entfällt der Anspruch. Zudem müssen Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben. Außerdem muss Ihr Wohnort in Deutschland sein. Erfüllen Sie diese Angaben, können Sie ohne Probleme Elterngeld beantragen.

2. Elterngeld berechnen: Sie erhalten mindestens 300€

drei einhundert euro scheine

Der Mindestbeitrag liegt bei 300€.

Der Mindestsatz für das Elterngeld liegt bei 300€, höchstens erhalten Sie 1800€. Bei Arbeitnehmern wird der Anspruch mit Hilfe des Nettoeinkommens berechnet. In der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer nun 65-67% Ihres durchschnittlichen Nettolohns der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Als Azubi steht Ihnen ebenso Ihnen auch mindestens 300€ zu. Der Sockelbetrag ist anrechnungsfrei. Das heißt, er wird weder auf Ihr Ausbildungsgehalt noch auf andere Leistungen angerechnet, wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB).

Sollten Sie unter 1000€ Netto verdienen, gehören Sie außerdem zu der Gruppe der Geringverdiener. In diesem Fall fällt der prozentuale Betrag höher aus. Als Grundlage dient die 1000€-Grenze. Pro 20€, die Sie weniger verdienen, steigt der Prozentsatz zur Berechnung des Elterngeldes um 1% an. Das bedeutet konkret, wenn Sie während Ihrer Ausbildung 700€ Netto verdienen, fehlen noch 300€ bis zu Verdienstgrenze von 1000€. Das ergibt einen zusätzlichen Prozentsatz von 15%. Insgesamt erhalten Sie also 82% Ihres Gehalts in Form von Elterngeld, das sind in diesem Fall 574€.

Tipp: Wollen Sie Ihr Elterngeld berechnen, können Sie einen Elterngeldrechner benutzen.

3. In der Elternzeit erhalten Sie kein BAB

Kindergeld

Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie Kindergeld beantragen. Wenden Sie sich dafür an das zuständige Arbeitsamt. Für den Antrag benötigen Sie die Geburtsurkunde Ihres Neugeborenen. Für das erste und zweite Kind erhalten Sie 192 Euro.

Außerdem sollten Sie beachten, dass wenn Sie in Elternzeit gehen, also Ihre Ausbildung nach der Geburt vorerst unterbrechen, der Anspruch auf BAB entfällt. Erst wenn Sie Ausbildung nach Ende der Elternzeit fortgesetzt wird, können Sie einen neuen Antrag stellen.

Sollte Ihr Elterngeld zudem nur 300€ betragen, haben Sie andere Möglichkeiten Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Eine Möglichkeit wäre es, ALG II zur Aufstockung zu beantragen. Außerdem steht Ihnen womöglich Wohngeld zu. Ansprechpartner in diesem Fall ist die Agentur für Arbeit, welche Ihnen mit der entsprechenden Beratung zur Seite steht.

4. Elterngeld Plus als Alternative zum normalen Erziehungsgeld

Elterngeld Plus auf eine tafel geschrieben

Elterngeld Plus ist die Alternative für Eltern in Teilzeit.

Für viele Auszubildende ist auch das Elterngeld Plus eine interessante Alternative. Dieses kann nämlich anstelle von 14 Monaten doppelt so lange bezogen werden. In den 28 Monaten sind die Beiträge dafür jedoch halbiert. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Ihre Ausbildung nicht unterbrechen wollen oder ein Partner seinen Lebensunterhalt beisteuern kann.

Sie können auch das konventionelle Elterngeld und Elterngeld Plus miteinander kombinieren. Dafür sollten Sie jedoch genau berechnen, wie viel Geld Ihnen dann in den einzelnen Monaten zur Verfügung steht. Außerdem müssen Sie bereits beim Elterngeldantrag angeben, über welchen Zeitraum Sie welche Form der Förderung beziehen möchten. Gute Planung ist hier also ein Muss.

Eine weitere Möglichkeit für junge Mütter auch nach der Elternzeit genug Zeit für Ausbildung und Kind zu haben, ist die Ausbildung in Teilzeit. Nähere Infos finden Sie in diesem Video:

5. Weiterführende Literatur zum Thema

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Bildnachweise: Robert Kneschke/AdobeStock, Ludovic L'HENORET7Adobe Stock, Marco2811/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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