Natürlich haben auch Selbstständige genauso Anspruch, Elterngeld zu beantragen wie Arbeitnehmer. Genauso wie jeder Arbeitnehmer können Sie 12 Monate Elterngeld bzw. 24 Monate Elterngeld Plus beziehen.
Zum Nachweis Ihres Verdiensts reichen Sie einfach die aktuelle Steuererklärung ein. Sollte diese noch nicht fertig sein, können Sie dem Elterngeldantrag alternativ eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beifügen und die EkST-Erklärung nachreichen.
Bei Personen, die ihren Verdienst zum Teil aus einem Angestelltenverhältnis und zum Teil aus der Selbstständigkeit beziehen, werden beide Einkünfte addiert. Hier ist es besonders wichtig, dass Sie sich an Ihre Arbeitszeiten und Verdienstgrenzen halten.
Haben Sie ein eigenes Unternehmen oder sind Freiberufler, sind Sie sicherlich bereits mit einigen der Sonderreglungen für Selbstständige vertraut. Das Elterngeld bildet an dieser Stelle keine Ausnahme. Auch hier kommen besondere Regelungen, aber vor allem einige Vorteile auf Selbstständige zu.
Wir stellen Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor, Elterngeld und Einkommen zu planen und informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Selbstständiger in der Elternzeit.
Inhaltsverzeichnis
Vorab muss gesagt werden: Natürlich haben auch Selbstständige genauso Anspruch, Elterngeld zu beantragen wie Arbeitnehmer. Genauso wie jeder Arbeitnehmer können Sie 12 Monate Elterngeld beziehen. Was die wenigsten Mütter und Väter wissen: Beantragen beide Elterngeld, verlängert sich der Zeitraum auf 14 Monate.
Genauso können Sie sich beim Erziehungsgeld beantragen auch für das Elterngeld Plus entscheiden. Hierbei handelt es sich um den halben Elterngeldbeitrag, der Ihnen dafür aber doppelt so lange ausgezahlt wird. So können Sie maximal 28 Monate Elterngeld Plus beziehen. Gerade für Selbstständige ist das oft ein lukratives Angebot.
Die erste Besonderheit findet man beim Bemessungszeitraum. Ein Arbeitnehmer muss für den Elterngeldantrag seinen Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate angeben. Selbstständige hingehen müssen sich auf den Verdienst des letzten Wirtschaftsjahres beziehen.
Es ist jedoch möglich den Bemessungszeitraum anzupassen. Voraussetzung hierfür ist, dass es im letzten Wirtschaftsjahr zu begründeten Verdienstausfällen kam, beispielsweise durch eine Krankheit. Diese muss dann jedoch zusätzlich zum Elterngeldantrag ebenso nachgewiesen werden. In diesem Fall kann auch das Wirtschaftsjahr davor als Bemessungsgrundlage dienen.
Zum Nachweis Ihres Verdiensts reichen Sie einfach die aktuelle Steuererklärung ein. Sollte diese noch nicht fertig sein, können Sie dem Elterngeldantrag alternativ eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beifügen und die EkST-Erklärung nachreichen.
Während Sie Elterngeld beziehen, dürfen Sie als Selbstständige maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen. Da Sie sich und Ihre Arbeitszeit selbst abrechnen, kann es sein, dass die Elterngeldstelle jeden Monat, in dem Sie Elterngeld beziehen, einen Stundennachweis verlangt.
Neben der Arbeitszeit, die eingehalten werden muss, ist auch Ihr Verdienst während der Elternzeit ein wichtiger Indikator für die Höhe der Zahlungen. Informieren Sie sich vorher bei der Elterngeldstelle, ob die Gewinnermittlung Ihres Unternehmens während der Elternzeit nach dem Zufluss- oder Realisationsprinzip berechnet wird.
Wenden Sie sich anschließend am besten an Ihren Steuerberater, um alles weitere genau besprechen und planen zu können. Dies ist besonders wichtig, um spätere Rückzahlungen an die Elterngeldstelle zu vermeiden.
Selbstständig sein bedeutet meist Fluch und Sehen zugleich. Sie haben die große Herausforderung, sich stets selbst zu verwalten und Ihre Finanzen im Überblick zu behalten. Aber genau das wird in der Elternzeit zum Vorteil für Sie. Es gibt mehrere Tipps und Tricks, wie Sie die Elternzeit auf Ihre finanziellen und privaten Bedürfnisse zuschneiden können.
Viele Selbstständige machen den Fehler und beantragen sicherheitshalber nur das Minimum an Elterngeld, also 300€, um sich Rechnereien und im schlimmsten Fall Rückzahlungen zu ersparen. Wollen Sie Ihr Elterngeld berechnen, um festzustellen, ob sich auch andere Wege lohnen, informieren Sie sich in unserem Beitrag zum Elterngeldrechner.
Diese Möglichkeit richtet sich an Personen, die am meisten finanziell und zeitlich aus Ihrer Elternzeit herausholen wollen. Jedoch ist damit auch ein großer Planungsaufwand verbunden. Sie können nämlich Elterngeld, Elterngeld Plus und Zahlungspausen frei miteinander kombinieren. Sie müssen Ihre zeitliche Planung der Elternzeit nur schon vorher beim Elterngeldantrag angeben.
Entscheiden Sie sich für eine Kombination, ist es wichtig, dass Sie Ihre Finanzen bzw. Rechnungsstellungen im Überblick haben oder verschieben können, sodass Sie Zahlungspausen, in denen Sie wieder mehr arbeiten wollen, problemlos verkraften. Genauso dürfen Sie, während Sie Elterngeld beziehen nicht zu viel verdienen, um Rückzahlungen an das Amt zu vermeiden. Setzen Sie sich hierfür am besten mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Mehr Infos über eine mögliche Kombination von Elterngeld und Elterngeld Plus erhalten Sie in diesem Video:
Die Elterngeldberechnung für Selbstständige erfolgt mit Hilfe der Finanzunterlagen aus dem letzten Wirtschaftsjahr. Wenn Sie also Ihren Verdienst, durch eine intelligente Rechungsstellung im Wirtschaftsjahr vor der Geburt erhöhen, erhalten Sie in der Elternzeit auch mehr Elterngeld.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Verdienst nicht unverhältnismäßig erhöhen. Der Höchstsatz liegt bei 1800€. Beachten Sie das bei Ihren Berechnungen. Weitere Infos rund um die Höhe vom Elterngeld erhalten Sie in diesem Beitrag.
Sollten Sie sich schon im neuen Wirtschaftsjahr befinden, in dem auch die Geburt stattfinden wird, haben aber Ihre Finanzunterlagen noch nicht eingereicht, kann eventuell auch der Steuerberater noch behilflich bei der Umverteilung sein.
Jedoch müssen Sie beachten, dass sich diese Methode nur lohnt, wenn das gesamte Steuerersparnis höher ausfällt als die eventuelle Erhöhung der Elterngeldes.
Es gibt nämlich auch die Möglichkeit bereits vor der Geburt des Kindes beim Elterngeldantrag Ihren Verdienst anzugeben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie ein gut planbares Einkommen haben, sodass Sie nicht die Gefahr laufen, zu wenig Verdienst anzugeben und am Ende Elterngeld zurückzahlen zu müssen.
Die Elterngeldstelle wird in diesem Fall eine nachvollziehbare Darstellung Ihrer zu erwartenden Verdienste anfordern. Anschließend erhalten Sie dann „Elterngeld unter Vorbehalt“. Das bedeutet, dass Sie nach Ende des Bezugszeitraums Ihre tatsächlichen Verdienste nachweisen müssen. Ab hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Eine besondere Regelung gilt für Personen, die ihren Verdienst zum Teil aus einem Angestelltenverhältnis und zum Teil aus der Selbstständigkeit beziehen. Beim Elterngeld berechnen werden dann beide Einkünfte addiert. Hier ist es besonders wichtig, dass Sie sich an Ihre Arbeitszeiten und Verdienstgrenzen halten. Der Aufwand für die finanziellen Nachweise sowie die Elterngeldberechnung, fällt zwar höher aus, dennoch ist es zur finanziellen Entlastung während der Elternzeit sinnvoll, Elterngeld zu beantragen.
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