Ja, Alleinerziehende haben das selbe Recht auf Elterngeld wie Eltern, die ihr Kind gemeinsam großziehen. Am wichtigsten ist es, dass die tatsächlich als alleinerziehend und alleinstehend gelten.
Gelten Sie rechtlich als alleinerziehend, sind die sonstigen Voraussetzungen zum Erhalt des Elterngeldes gleich.
Die Elterngeldberechnung lässt sich durch einen Elterngeldrechner ganz einfach im Vorhinein bewerkstelligen.
Alleine ein Kind aufzuziehen, ist zwar nicht optimal aber auch nicht unmöglich. Knapp 1,5 Millionen Eltern, egal ob Mütter oder Väter, ziehen in Deutschland ihr Kind alleine groß. Damit zu der vielen Arbeit und der wenigen Zeit nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es Elterngeld natürlich auch für Alleinerziehende. Wir klären Sie in diesem Ratgeber auf, welche Kriterien Sie für den Erhalt von Elterngeld für Alleinerziehende erfüllen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Eine Voraussetzung ist die alleinige Wohnung ohne den Ex-Partner.
Die Trennung vom Partner ist nur einer der ersten Schritte um später nach der Geburt als alleinerziehend zu gelten. Um als werdende Mutter oder Vater Elterngeld für Alleinerziehende zu erhalten, müssen Sie noch einige andere Voraussetzungen erfüllen:
Info: Der Entlastungsbetrag soll Ihren Steuerfreibetrag erhöhen und beträgt jährlich 1.908€. Mit jedem weiteren Kind erhöht er sich um 240€.
Zusätzlich gilt es noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, damit Sie das Elterngeld für sich alleine beziehen können. Ihr Ex-Partner muss nämlich als Bezugnehmender ausscheiden, damit Sie alleine den vollen Anspruch auf das Elterngeld haben. Dies ist der Fall, wenn die Betreuung des Kindes durch den oder die Ex aufgrund von einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist. Ein anderer Grund wäre eine eventuelle Kindeswohlgefährdung bei der Unterbringung des Kindes beim anderen Elternteil. Die Erwerbstätigkeit des früheren Partners gilt nicht als Ausschlusskriterium.
Info: Auch mit gemeinsamen Sorgerecht gelten Sie als alleinerziehend. Die Voraussetzung des alleinigen Sorgerechts galt früher und wurde abgeschafft.
Eine Besonderheit stellt die Wohngemeinschaft dar. Leben Sie nämlich in einer WG, kann dies ein Grund sein, weswegen Sie nicht als alleinstehend gelten. Der Antrag auf Elterngeld kann somit abgewiesen werden. Jedoch ist an dieser Stelle nicht alle Hoffnung verloren. Sie können an dieser Stelle Widerspruch einlegen, wenn es sich bei der WG nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt.
Eine eheähnliche Gemeinschaft zeichnet sich vor allem durch die gemeinsame Hauswirtschaft aus, vom Kühlschrank inkl. Lebensmittel bis hin zu den Putzmitteln. Der Nachweis des zweckdienlichen und nicht eheähnlichen Zusammenlebens erfolgt oft über einen Besuch des zuständigen Amtes.
Sie müssen Ihr Kind in der Elternzeit selbst betreuen, um Elterngeld zu erhalten.
Wenn Sie die oben genannten Prämissen erfüllen und somit als Alleinerziehend gelten, müssen Sie nur noch die grundständigen Ansprüche für den Erhalt von Elterngeld erfüllen:
Ab hier können Sie ganz gewöhnlich den Antrag auf Elterngeld ausfüllen. Für Sie gelten die selben Chancen wie für Familien, die Ihr Kind gemeinsam großziehen. So können Sie beispielsweise auch den Partnerschaftsbonus erhalten oder die Partnermonate gewährleistet bekommen. Bei Letzterem verlängert sich die Dauer des Elterngeldbezuges auf 14 Monate. Beim Partnerschaftsbonus erhalten Sie 28 Monate Elterngeld Plus.
Tipp: Werden Sie als Studentin schwanger und sind fortan alleinerziehend, lohnt sich auch der Blick in den Beitrag über Elterngeld für Studenten.
Weitere wertvolle Tipps zum Leben als Alleinerziehende finden Sie in diesem Video:
Eine weitere Möglichkeit sich als alleinerziehendes Elternteil finanziell abzusichern, ist der Kindesunterhalt. Weitere Infos dazu erhalten Sie hier.
Schon bevor Sie den Antrag auf Elterngeld einreichen und später den Bescheid erhalten, können Sie die Höhe des Elterngeldes selbst berechnen. Berechnungsgrundlage ist hierbei das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Der Nachweis erfolgt in Form von Lohnabrechnungen, für Selbstständige gilt es die Steuererklärung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres einzureichen.
Um Ihr Elterngeld zu berechnen, ermitteln die Mitarbeiter der Elterngeldstelle ihr Durchschnittseinkommen. Anhand dessen erhalten Sie prozentual während der Elternzeit das Elterngeld. In der Regel liegt dies zwischen 65-67% Ihres Nettolohns. Mindestens erhalten Sie 300 Euro Elterngeld, der Höchstsatz liegt bei 1800€.
Achtung: Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen bei über 250 000€ erlischt für Sie der Anspruch auf Elterngeld für Alleinerziehende.
Wie lange Sie das Elterngeld erhalten, hängt von dem Modell ab, welches Sie für die Betreuung von Ihrem Baby wählen. Beim normalen Elterngeld erhalten Sie die Zahlungen für 12 bzw. 14 Monate, dafür jedoch in voller Höhe. Beziehen Sie Elterngeld Plus erhalten Sie doppelt so lange das Elterngeld, jedoch wird der Betrag dabei halbiert.
Ihren Elterngeldanspruch können Sie ganz einfach online berechnen.
Zur Elterngeldberechnung können Sie einfach diesen Elterngeldrechner verwenden. Eine Sache gibt es jedoch zu beachten: Während der ersten 8 Wochen nach der Geburt erhalten Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Zeitraum wird auch bereits für den Bezug von Elterngeld geltend gemacht. Das heißt, durch die zwei Monate Mutterschaftsgeld sinkt Ihre Elternzeit, die durch das Elterngeld für Alleinerziehende finanziert wird, auf 10 bzw. 12 Monate.
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