Gehen beide Eltern in Elternzeit, können Sie sich die Partnermonate sichern.
Partnermonate sind nicht dasselbe wie der Partnerschaftsbonus! Letzteres hängt mit dem ElterngeldPlus zusammen. Die Parternmonate beziehen sich auf das Basiselterngeld.
Für Mehrlinge gelten besondere Regelungen. Hier erhalten Sie den Mehrlingszuschlag.
Haben Sie sich bereits zum Thema Elterngeld informiert, sind Sie sicherlich schon über den Begriff „Partnermonate“ gestolpert. Die Partnermonate sichern jungen Familien zwei zusätzliche Bezugsmonate für das Elterngeld. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und welche Sonderregelungen es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Bekommen Sie ein Kind, können Sie das Basiselternegeld beantragen. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für junge Familien. Sie dient dazu, dass Sie sich auf die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes konzentrieren können, ohne finanziellem Druck ausgesetzt zu sein.
Das Erziehungsgeld steht Ihnen für 12 Monate zu. Was die wenigsten wissen: Jeder der Anspruch auf Elterngeld hat, kann sich darüber hinaus die Partnermonate sichern. Das bedeutet, dass sich junge Eltern zwei zusätzliche Monate Erziehungsgeld sichern können und so den Bezugszeitraum von 12 auf insgesamt 14 Monate Elterngeld verlängern.
Um zwei zusätzliche Monate Erziehungsgeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen gelten dieselben Bedingungen, wie für das Erhalten des Basiselterngeldes:
Um darüber hinaus die Partnermonate, auch Vätermonate genannt, zu erhalten gelten folgende Zusatzregelungen:
Hinweis: Eine Hochzeit zwischen den Elternteilen ist keine Voraussetzung für die Bewilligung der Partnermonate.
Dieselben Regelungen gelten für Adoptivkinder. Auch hier kann ab der Haushaltsaufnahme Elterngeld beantragt werden.
Um sich die Partnermonate zu sichern, muss sich das Einkommen von einem der beiden Elternteile im Verhältnis zu vor der Geburt verringern. Dies muss mindestens über den Zeitraum von zwei Monaten erfolgen.
Zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes wird aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt Ihr durchschnittlicher Verdienst ermittelt. Sie erhalten davon 65%-100% als Elterngeld, genauso wie in den zusätzlichen Partnermonaten. Selbstständige reichen lediglich Ihre letzte Steuererklärung ein.
Hinweis: Die Höchstgrenze des Elterngeldes beträgt 1800€. Um zu ermitteln, welcher Satz Ihnen zusteht, informieren Sie sich in unserem Artikel zum Elterngeldrechner für Vater und Mutter.
Zudem wird in Lebensmonaten gerechnet und nicht in Kalendermonaten. Ist Ihr Kind zum Beispiel am 14.10.2018 geboren, startet mit diesem Tag der Bewilligungszeitraum und endet 14 Monate später am 14.12.2019.
Erhalten Sie Elterngeld, können Sie frei darüber entscheiden, welches Elternteil wann seine Monate in Anspruch nimmt. Es gibt die Möglichkeit, gleichzeitig in Elternzeit zu gehen oder den Zeitraum zu splitten.
Beispiel 1:
Frau Mustermann und Herr Mustermann gehen gleichzeitig in Elternzeit und haben sich auch die Partnermonate gesichert. Insgesamt haben sie so 14 Monate Elternzeit, von denen jeder zeitgleich zum Partner 7 Monate Elternzeit bezieht.
Beispiel 2:
Frau Müller und Herr Schmidt haben auch beide Elterngeld beantragt. Sie haben sich jedoch dafür entschieden, die Beiträge aufzuteilen. Frau Müller bleibt insgesamt 10 Monate zu Hause und arbeitet nur in Teilzeit. Anschließend nimmt Herr Schmitt vier Monate Elternzeit und arbeitet während dessen gar nicht.
Auch Alleinerziehende können beim Elterngeldantrag die Partnermonate mit beantragen. Die Regelungen sind die selben wie für das Erhalten von Basiselterngeld. Zusätzlich kann nur das Elternteil die Partnermonate in Anspruch nehmen, welches über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt. Außerdem müssen die Eltern getrennt leben.
Für Eltern mit Mehrlingen ist es wichtig zu wissen, dass die Partnermonate nicht pro Kind, sondern pro Geburt angerechnet werden. Auch in diesem Fall gibt es also nur zwei Zusätzliche Monate Elterngeld.
Jedoch erhalten Sie in diesem Fall den Mehrlingszuschlag auf das Elterngeld bzw. die Partnermonate oben drauf:
Haben Sie noch weitere Kinder in Ihrem Haushalt, erhalten Sie eventuell den Geschwisterbonus. Alle Infos dazu erhalten Sie hier.
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