Teilzeit in Elternzeit: Antrag, Vorteile und gesetzliche Regelungen

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
teilzeit in elternzeit
Habe ich einen Anspruch darauf, in der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten?

Ab einer gewissen Betriebsgröße dürfen Sie in Teilzeit arbeiten. Notfalls lässt sich dieser Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.

Was muss ich beim Stellen des Antrags beachten?

Wichtig ist, dass Sie die Teilzeitarbeit rechtzeitig beantragen. Beachten Sie die Frist von 7 bzw. 13 Wochen und erklären Sie, in welchem Umfang Sie zukünftig arbeiten möchten.

Kann ich die Stundenanzahl nachträglich ändern?

Ja, jedoch ist eine Änderung lediglich zwei Mal möglich. Versuchen Sie daher, möglichst genau zu überlegen, ob Sie die Stunden leisten können.

Viele junge Eltern möchten Familie und Beruf irgendwie unter einen Hut bringen. Eine komplette Auszeit im Beruf kommt daher meist nur für kurze Zeit oder lediglich für einen Elternteil infrage.

Es ist jedoch auch möglich, Teilzeit in Elternzeit weiterzuarbeiten, sodass Sie für Ihr Kind da sein und gleichzeitig im Beruf weiterkommen können.

Wie dies funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und in welchen Fällen leider kein Anspruch auf Elternteilzeit besteht, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

1. Teilzeit in Elternzeit – eine frühzeitige Absprache ebnet den Weg

Individuelle Absprachen:

Sollten Sie bei einem kleinen Betrieb keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit haben, so versuchen Sie, individuell zu verhandeln.
Viele Arbeitgeber sind sehr daran interessiert, gute und wichtige Mitarbeiter zu behalten, sodass sie sich entgegenkommend zeigen.

Viele Arbeitgeber begrüßen es, wenn sie nicht komplett oder nur für kurze Zeit vollständig auf einen Mitarbeiter verzichten müssen. Elternteilzeit ist daher nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber in aller Regel ein Gewinn und bietet beiden Seiten enorme Vorteile.

Wichtig ist an dieser Stelle allerdings eine klare Absprache, um späteren Problemen frühzeitig vorzubeugen.
Grundsätzlich haben Sie in allen Fällen, in denen Sie Elternzeit beantragen können, auch einen Anspruch darauf, lediglich in Teilzeit zu arbeiten.

Dem Gesetz entsprechend gelten folgende Grundregeln:

  • der Betrieb, in dem Sie beschäftigt sind, hat mindestens 15 Mitarbeiter
  • Sie arbeiten bereits seit mindestens 6 Monaten dort
  • es existieren keine dringenden betrieblichen Gründe, die der Teilzeitarbeit im Wege stehen

Achtung: Auch auf den ersten Blick größer erscheinende Betriebe erfüllen nicht immer die Kriterien, denn Auszubildende zählen bei der Anzahl der Mitarbeiter nicht mit.

Die gesetzlichen Regelungen können Sie im Detail in § 15 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) nachlesen. Die gleichen Rechte gelten gem. § 6 MuSchEltZV auch für Beamte des Bundes.

Allgemeine Informationen rund um die Elternzeit sehen Sie in diesem YouTube- Video:

2. Den Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit rechtzeitig stellen

antrag auf teilzeit in der elternzeit stellen

Achten Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

Um in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen zu können, müssen Sie darauf achten, Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Pläne in Kenntnis zu setzen.

Konkret bedeutet dies, dass für Sie exakt die Fristen gelten, die auch für die generelle Anmeldung der Elternzeit im Gesetz festgelegt sind.
Wann Sie die Teilzeit in der Elternzeit beantragen müssen, hängt von dem Alter Ihres Kindes ab:

  • spätestens 7 Wochen vor der geplanten Teilzeittätigkeit in der Elternzeit, sofern ihr Kind noch keine drei Jahre alt ist.
  • mindestens 13 Wochen vor dem Beginn der verringerten Arbeitszeiten während der Elternzeit, sofern Ihr Kind zwischen 3 und 8 Jahre alt ist (bei einer Geburt vor dem 01.07.2015 gilt noch die alte Regel, sodass lediglich 7 Wochen einzuhalten sind)

In Ihrem Antrag müssen Sie zusätzlich angeben, welchen Umfang Ihre Teilzeittätigkeit haben soll und an welchen Tagen bzw. zu welchen Zeiten Sie arbeiten möchten.

Sie können Teilzeit in der Elternzeit arbeiten, sofern Ihr Wochenpensum zwischen 15 und 30 Stunden liegt.
Auch wenn dieses grob einzuhalten ist, so kann in Ihrem Vertrag auch lediglich eine Stundenanzahl für den Monat vereinbart sein, sodass Sie in einer Woche mehr und in einer anderen Woche etwas weniger arbeiten dürfen.

Da sich Ihr Arbeitgeber auf die neue Situation einstellen muss, können Sie nur dann Teilzeit in der Elternzeit arbeiten, sofern Sie dies mindestens 2 Monate tun.

3. Änderungen der Arbeitszeit während der Elternzeit

Grundsätzlich sollten Sie sich sehr genau überlegen, wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten können, um das Pensum zu schaffen und sicherzustellen, dass das Gehalt für Sie und Ihre Familie ausreicht.

Immer wieder kommt es im Leben jedoch zu Veränderungen, sodass eine Anpassung der Stundenanzahl erforderlich wird. Sie haben zwei Mal die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit zu erhöhen oder aber auch zu verringern.

An dieser Stelle gilt die gleiche Frist wie für die generelle Anmeldung der Elternzeit. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Wunsch ebenfalls nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese sind beispielsweise gegeben, wenn Ihr Arbeitsplatz nicht teilbar ist.

Tipp: Ist eine Teilzeittätigkeit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber nicht möglich, so können Sie auch bei einem anderen Unternehmen in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten.
Die Zustimmung Ihres (Haupt-)Arbeitgebers ist dafür nicht erforderlich. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn Sie dort arbeiten könnten, jedoch in einem anderen Unternehmen arbeiten möchten.

4. Das Gehalt während der Elternzeit – Teilzeitarbeit lohnt sich nicht immer

ordner mit der aufschrift elterngeld sowie einige geldscheine

Elterngeld und Elternzeit sind eng miteinander verknüpft.

Natürlich spielt vor allem das Gehalt eine wichtige Rolle dabei, ob Teilzeit in der Elternzeit gearbeitet wird. Die weitere Beschäftigung bietet darüber hinaus große Vorteile, da Sie stets über die Abläufe im Betrieb informiert bleiben.

Neben den Vorteilen existieren jedoch auch Nachteile. So kann es je nach Konstellation und Einkommen durchaus angebracht sein, genau zu rechnen, bevor Sie einen Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit stellen. Unter Umständen sind die finanziellen Einbußen im Hinblick auf das Elterngeld so hoch, dass sich die Tätigkeit nur bedingt auszahlt.

Eine Teilzeittätigkeit ändert nichts an dem bestehenden Kündigungsschutz während der Elternzeit. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nur in seltenen Ausnahmefällen kündigen.

5. Ratgeber zu allen Aspekten rund ums Baby

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