Elterngeld und arbeitslos: Das müssen Sie beim Bezug von Lohnersatzleistungen beachten

   
von Amelie S. - letzte Aktualisierung:
Babysocken und Geld an einer Wäscheleine
Gibt es Elterngeld für Arbeitslose?

Ja, auch wenn Sie arbeitslos sind, können Sie Elterngeld beantragen.

Wie hoch ist das Elterngeld für Arbeitslose?

In jedem Falle steht Ihnen der Sockelbetrag von 300 Euro anrechnungsfrei zu.

Was ist, wenn ich ALG-1 EmpfängerIn bin?

Beziehen Sie ALG-1 können sich aussuchen, ob Sie nur Elterngeld beziehen oder ALG-1 und Elterngeld kombinieren wollen.

Erwarten Sie ein Kind, haben aktuell kein Erwerbseinkommen und beziehen Arbeitslosengeld, stellen sich sogleich viele Fragen, wenn es um das Thema Elterngeld geht. Besteht weiterhin der Anspruch auf Elterngeld? Werden die Leistungen miteinander verrechnet? Gibt es Unterschiede zwischen ALG 1 und ALG 2? Wir erklären in diesem Beitrag, was die beachten müssen, wenn Sie Elterngeld beziehen wollen und arbeitslos sind. Auch über andere Einkommensersatzleistungen klären wir auf, sodass sich der Nebel der Fragen schnell wieder lichtet.


1. Sind Sie arbeitslos, haben Sie trotzdem Anspruch auf Elterngeld

Glückliches Paar übt Laufen mit dem Kind

Elterngeld soll dazu dienen, Sie finanziell zu entlasten, sodass Sie genügend Zeit für Ihr Neugeborenes haben.

Das Elterngeld soll werdende Eltern in den ersten 12-14 Lebensmonaten dabei unterstützen, sich ohne finanziellen Druck auf die Betreuung Ihres Kindes zu konzentrieren. Grundlegend hat jeder deutsche Staatsbürger mit einem Wohnsitz in Deutschland Anspruch auf das Elterngeld, das gilt auch, wenn Sie arbeitslos sind.

Die Elterngeldstelle prüft nur, ob die Sozialleistungen, die Sie beziehen, einem Ersatz für das Elterngeld darstellt. Dies gilt insbesondere beim Mutterschaftsgeld, welches Sie in der Zeit des Mutterschutzes von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Eine andere Möglichkeit, bei der Sie eventuell keinen Anspruch auf Elterngeld haben, währe der Bezug von vergleichbaren Leistungen aus dem Ausland.

Grundlegend erhalten Sie aber selbstverständlich auch Elterngeld, wenn Sie Einkommensersatzleistungen beziehen. Dies gilt für:

  • ALG-I und ALG-II
  • Krankengeld
  • Übergangs- oder Verletzungsgeld
  • Kurzarbeitsgeld
  • Insolvenzgeld
  • Gründungsschutz

2. Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich nach dem Erwerbseinkommen

Antrag auf Elterngeld daneben Geld und Schnuller

Wenn Sie angeben, dass Sie arbeitslos sind, berechnet Ihnen die Elterngeldstelle die Sozialleistungen nicht als Erwerbseinkommen.

Wollen Sie Elterngeld beantragen, geben Sie für gewöhnlich Ihr Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate an. Bei der späteren Prüfung berechnet die Elterngeldstelle das Durchschnittseinkommen und daraus entsteht dann Ihr Elterngeldanspruch für die Elternzeit. Mit steigendem Einkommen steigt auch die Höhe vom Elterngeld. Mindestens erhält jeder 300€, höchstens 1800€.

Sind Sie arbeitslos und wollen Elterngeld beziehen, ist eine Berechnung des Durchschnittseinkommens natürlich nicht möglich. In diesem Fall geben Sie einfach auf dem Formular an, dass Sie ALG-1 oder ALG-2 Empfänger sind. Anschließend wird die Elterngeldstelle die Angaben prüfen. Da Einkommensersatzleistungen nicht als Erwerbseinkommen berechnet werden, verrechnet die Elterngeldstelle Ihr Ersatzeinkommen so, als würden Sie 0€ verdienen.

Sind Sie während des letzten Jahres vor der Geburt Ihres Kindes arbeitslos geworden, wird der Anspruch entsprechend verrechnet. Angenommen Sie wurden 5 Monate vor der Geburt des Kindes entlassen, dann berechnet die Elterngeldstelle Ihren Anspruch aus den 7 Monaten davor, während Sie ein Erwerbseinkommen bezogen haben, sowie aus den 5 Monaten in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen haben.

3. Elterngeld für ALG-1 Empfänger: Sie haben die Wahl

Beziehen Sie Arbeitslosengeld 2 haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Elterngeldanspruch geltend zu machen. Sie können zum einen während der Elternzeit nur Elterngeld beziehen. Das Arbeitslosengeld ruht währenddessen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn Sie erst kurz vor der Geburt des Kindes arbeitslos geworden sind. Nach Ende der Elternzeit können Sie wieder ALG-1 beziehen.

Zum anderen können Sie Elterngeld und Arbeitslosengeld gleichzeitig beziehen. Jedoch kommt es in diesem Fall zur Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf das Elterngeld. Ihr Anspruch auf Elterngeld sinkt entsprechend. Dennoch erhalten Sie mindestens den Sockelbetrag von 300€ anrechnungsfrei. Wichtig ist hierbei, dass Sie dem Arbeitsmarkt weiterhin für 15-30 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. Für diesen Fall sollten Sie eine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind in der Hinterhand haben.

Tipp: Um herauszufinden, welche Variante sich mehr lohnt, können Sie ganz einfach mit dem Elterngeldrechner das Elterngeld berechnen, welches Sie im ersten Fall erhalten würden.

4. Elterngeld und Mutterschaftsgeld für ALG-2 Empfänger

Schwangere Frau mit Sparschwein in der Hand.

Auch wenn Sie arbeitslos sind, erhalten Sie Elterngeld und Mutterschaftsgeld.

Fallen Sie auf die Grundsicherung zurück, müssen Sie nicht viel Zeit investieren, um das Elterngeld zu berechnen. In diesem Fall erhalten Sie den Sockelbetrag von 300€ anrechnungsfrei zusätzlich zum ALG-2 dazu.

Auch haben Sie weiterhin Anspruch auf Mutterschaftsgeld, denn der Mutterschutz gilt auch für Arbeitslose. In diesem Fall erhalten Sie im Beschäftigungsverbot kein Geld mehr vom Arbeitsamt, dafür aber von Ihrer staatlichen Krankenkasse in selber Höhe.

5. Krankengeld und andere Einkommensersatzleistungen

Beziehen Sie Krankengeld für sich selbst oder Ihr krankes Kind unter 12 Jahren, beträgt die Höhe vom Elterngeld mindestens 300€. Erhalten Sie mehr als 300€, kommt es zur Verrechnung Ihres Anspruchs. Für andere Einkommensersatzleistungen gilt dasselbe. Sie können auch ohne Leistungsbezug Elterngeld erhalten. Sind die zum Beispiel Hausmann oder Hausfrau erhalten Sie ebenso den Sockelbetrag von mindestens 300€

6. Die Krankenversicherung während der Elternzeit besteht weiterhin

Sind Sie arbeitslos und beziehen Elterngeld müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken um die Krankenversicherung machen. Während der Elternzeit sind Sie weiterhin beitragsfrei bei Ihrer staatlichen Krankenkasse mitversichert. Falls Sie kurzfristig arbeitslos geworden sind, muss jedoch das Arbeitslosengeld vor dem Elterngeld beantragt und ausgezahlt werden. Andernfalls müssen Sie sich freiwillig versichern und die Beiträge selbst zahlen.

7. Weiterführende Literatur zum Thema

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Elterngeld und arbeitslos: Das müssen Sie beim Bezug von Lohnersatzleistungen beachten
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