Elterngeldrechner: So viel können Sie bekommen

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Elterngeldrechner-Ratgeber
Welche Arten des Elterngeldes gibt es?

Wenn Sie Erziehungsgeld beantragen, haben Sie die Wahl zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus. Das Basiselterngeld richtet sich primär an diejenigen, die eine komplette Auszeit nehmen und nicht nebenbei arbeiten.

Mit wie viel Geld kann man mindestens rechnen?

Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat, entsprechend bei Bezug des Elterngelds Plus bei 150 Euro monatlich.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Als Berechnungsgrundlage Ihres Anspruchs dient Ihr Durchschnittsgehalt während der letzten zwölf Monate. Hinzu kommt möglicherweise der Geschwisterbonus.

Wenn Sie ein Kind bekommen und deshalb beruflich kürzertreten oder eine Zeit lang komplett zu Hause bleiben, müssen die Finanzen mitspielen.

Mit unserem Elterngeldrechner können Sie selbst herausfinden, wie viel Erziehungsgeld Sie erhalten. Sie erfahren, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Voraussetzungen Sie für einen Antrag auf Elterngeld erfüllen müssen.

Selbstverständlich finden Sie bei uns auch die passenden Infos, wo Sie Beratungsstellen finden und welche Besonderheiten Sie bei mehreren Kindern beachten sollten.



1. Mehr Zeit, weniger Geld oder doch umgekehrt?

Wenn Sie Erziehungsgeld beantragen, haben Sie die Wahl zwischen dem Basiselterngeld oder aber dem Elterngeld Plus. Das Basiselterngeld richtet sich primär an diejenigen, die eine komplette Auszeit nehmen und nicht nebenbei arbeiten.

Wer hingegen halbtags arbeitet oder einem Minijob nachgeht, kann Elterngeld Plus beantragen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Eckdaten beider Varianten auf einen Blick.

Elterngeld Elterngeld Plus
  • Sie können auch bei dem Bezug von Basiselterngeld nebenbei arbeiten
  • der maximale Geldbetrag, den Sie erhalten können, liegt bei 1.800 Euro pro Monat
  • die Dauer ist auf 12 bzw. inklusive Partnermonate auf 14 Monate begrenzt
  • Ihre maximale Arbeitszeit liegt bei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche
  • der Höchstsatz beträgt 900 Euro, jedoch nicht mehr als die Hälfte dessen, was Sie bei der Beziehung des Basiselterngelds erhalten würden
  • Sie können 24, bei Inanspruchnahme des Partnerbonus bis zu 28 Monate Elterngeld Plus erhalten
  • parallel ist der Bezug von Mutterschaftsgeld ausgeschlossen

Sie sehen, dass Sie die Wahl haben, jeden Monat etwas mehr Geld zu erhalten oder eine längere Zeit von der Variante des Elterngelds Plus zu zehren. Die Zahl der Anträge auf Elterngeld Plus steigt laut einem Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stetig an. Ende 2017 lag die Quote bei etwa 28 % aller Anträge.

Tipp: Sie können beide Möglichkeiten miteinander kombinieren. Für jeden Monat, den Sie Elterngeld beziehen, verringert sich Ihr potenzieller Anspruch auf Elterngeld Plus um zwei Monate.

2. Fast jedem steht Elterngeld zu

Elterngeldrechner

Stellen Sie den Antrag persönlich, online oder schriftlich.

Zur Berechnung der Höhe des Elterngelds wird stets auf Ihre Gehaltsabrechnung abgestellt. Sollten Sie jedoch im letzten Jahr vor Beginn der Mutterschutzes kein Einkommen erzielt haben, so steht Ihnen dennoch ein Anspruch auf Elterngeld zu.
Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat, entsprechend bei Bezug des Elterngelds Plus bei 150 Euro monatlich.

Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes einen Antrag auf Elterngeld stellen möchten, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, sofern vorhanden
  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung Ihres Kindes

Teils sind noch weitere Unterlagen erforderlich, insbesondere wenn Sie nicht aus der EU stammen. Das Elterngeld richtet sich jedoch an alle, die in Deutschland wohnen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Beratung erhalten Sie auch durch die örtlichen Elterngeldstellen. Diese sind in der Regel an die Jugendämter angeschlossen.

Beantragen Sie Elterngeld rechtzeitig, da der Anspruch maximal für drei Monate rückwirkend ausgezahlt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht beantragtes Elterngeld verfällt.

3. Mit dem Elterngeldrechner den eigenen Anspruch berechnen

Berechnung Elterngeld leicht gemacht

Berechnen Sie Ihren Anspruch selbst.

Als Berechnungsgrundlage Ihres Anspruchs dient Ihr Durchschnittsgehalt während der letzten zwölf Monate. Beachten Sie, dass dieses durch Weihnachts- oder Urlaubsgeld etwas höher liegen kann als der Betrag, den Sie auf Ihrer letzten Lohnabrechnung sehen.

Als Selbstständige sollten Sie, wenn möglich, Ihren letzten Steuerbescheid einreichen. Anhand der Daten wird der durchschnittliche Verdienst ermittelt.

Bei der Berechnung des Elterngelds gelten folgende Werte in Bezug auf Ihr bisheriges Nettoeinkommen:

  • oberhalb von 1.240 Euro: 65 %
  • zwischen 1.240 und 1.200 Euro: erhöht sich schrittweise von 65 auf 67 % in 0,1 %-Schritten
  • innerhalb der Spanne von 1.000 bis 1.200 Euro: 67 %
  • unterhalb von 1.000 Euro: kontinuierliche Erhöhung des Prozentsatzes bis auf 100 %

3.1. Eine Beispielrechnung des Elterngeldanspruchs

Nehmen wir an, Sie haben vor der Geburt Ihres Kindes 850 Euro netto im Monat verdient und gehen nun keiner Tätigkeit nach. So profitieren Sie von dem Zuschlag für Geringverdiener. Für zwei Euro, die Sie weniger als 1.000 Euro verdienen, erhöht sich der Ihnen zustehende Prozentsatz des Elterngelds um 0,1 %.

In dem Beispiel ergibt sich damit folgende Rechnung:
850 Euro beträgt die Ausgangssumme. Sie liegen damit 150 Euro unterhalb der Bemessungsgrenze von 1.000 Euro. Wenn wir nun für jede fehlende zwei Euro 0,1 % hinzurechnen, kommen wir auf ein Ergebnis von 7,5 %.

Damit ergibt sich ein Anspruch auf Elterngeld in dieser Höhe:
850 Euro x (67 % + 7,5 %) = 633,25 Euro

Erhalten Sie hingegen ein höheres Einkommen, so reduziert sich zwar der prozentuale Anteil auf 65 %, im Ergebnis verbleibt Ihnen jedoch deutlich mehr Geld. Bei einem monatlichen Salär von 1.800 Euro erhalten Sie beispielsweise 1.170 Euro.

3.2. Die Berechnung von Elterngeld Plus beispielhaft erklärt

Elterngeldrechner für Elterngeld Plus

Schauen Sie sich die Zahlen genau an.

An den Ausführungen zum Elterngeldanspruch ändert sich zunächst einmal nichts. Die dort ermittelten Prozentsätze gelten als Grundlage für die nachfolgende Berechnung des Anspruchs auf Elterngeld Plus.

Hier wird allerdings Ihr Zuverdienst in die Rechnung miteinbezogen. Nehmen wir an, Sie haben vor der Geburt Ihres Kindes 1.800 Euro verdient, gehen nun Teilzeit arbeiten und verdienen 1.200 Euro pro Monat.
Damit stehen Ihnen nach der obigen Berechnung des Elterngelds 65 % Ihres ehemaligen Gehalts zur Verfügung. Die maximale Summe für den Anspruch auf Elterngeld Plus beläuft sich somit auf 585 Euro (1.170 Euro durch zwei).

Ihnen fehlen nun 600 Euro im Monat. Diesen Betrag multiplizieren Sie mit 0,65, um Ihren Anspruch auf Elterngeld Plus zu berechnen. Es ergibt sich die Summe von 390 Euro.

Somit stehen Ihnen neben Ihrem Gehalt von 1.200 Euro 390 Euro zusätzlich zur Verfügung. Ihr gesamtes Budget beträgt also 1.590 Euro, statt der bisherigen Summe von 1.800 Euro. Beachten Sie, dass es sich lohnen kann, etwas weniger zu arbeiten, um den Anspruch nahezu voll auszureizen.

3.3. Bonuszahlungen für Geschwisterkinder

Zusätzlich zum Elterngeld besteht die Möglichkeit, einen Geschwisterbonus zu erhalten. Dies ist jedoch Eltern vorbehalten, die weitere Kinder haben. Konkret gelten folgende Voraussetzungen:

    • Sie müssen ein weiteres Kind haben, welches unter drei Jahre alt ist
    • alternativ haben Sie einen Anspruch auf den Geschwisterbonus, wenn Sie zwei weitere Kinder haben, die unter sechs Jahre alt sind
    • oder Sie sorgen für ein behindertes Kind unter 14 Jahren

Die Höhe der Bonuszahlung beträgt 10 % Ihres Elterngeldanspruchs. Mindestens erhalten Sie jedoch 75 Euro zusätzlich, bei Inanspruchnahme des Elterngeld Plus mindestens 37,50 Euro.

4. Ratgeber für alle Dinge rund um’s Baby

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