Elterngeld und Rente: Auswirkungen auf die Rentenversicherung

   
von Amelie S. - letzte Aktualisierung:
Holzklötzer bilden das Wort Rente, dahinter ein weißes Sparschwein
Wirkt sich die Elternzeit auf die Rentenversicherung aus?

Die Elternzeit gilt für die Rentenversicherung als Kindererziehungszeit. Die Rentenversicherung stuft Sie in dieser Zeit als Durchschnittsverdiener ein und berechnet es so, als hätte es nie eine Einzahlungspause gegeben.

Können beide Elternteile die Kindererziehungszeit in Anspruch nehmen?

Es kann immer nur ein Partner die Kindererziehungszeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie also für einige Zeit gemeinsam in Elternzeit sind, dann müssen Sie sich im vorhinein entscheiden, wem dieser Zeitraum als Kindererziehungszeit angerechnet werden soll.

Lohnt sich die Riester-Rente während der Elternzeit?

Ja, denn ab dem zweiten Jahr genügt der privaten Rentenversicherung der Sockelbetrag von 60€ im Jahr. Außerdem erhalten Sie eine jährliche Grundzulage von 154€ sowie eine jährliche Kinderzulage von 300€.

Ein Kind bekommen und in Elternzeit gehen, heißt in den meisten Fällen eine zeitweilige Unterbrechung des Berufslebens. Viele arbeiten gar nicht während der Elternzeit und trotz Elterngeld muss man finanzielle Abstriche machen. Zu Recht machen sich viele werdende Eltern Gedanken darüber, inwiefern sich diese Pause vom Beruf auf die Rente auswirkt. In unserem Ratgeber klären wir Sie darüber auf, was Sie in puncto Elterngeld und Rente beachten müssen.

1. Während der Elternzeit sind Sie von der Rentenkasse befreit

Sozialversicherungen

Bereits bei der Berechnung des Elterngeldes werden Pauschalbeiträge für die Sozialversicherungen eingerechnet. Von der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ebenso befreit.

Mutter oder Vater zu werden ist eigentlich eine Zeit der Freude und Aufregung. Gleichzeit gibt es auch viel zu organisieren und tausende Fragen zu klären. Auch die Auswirkungen der Elternzeit auf die gesetzliche Rentenversicherung gehört zu eben solchen Fragen. Aber wir können Sie beruhigen: Während Sie Elterngeld beziehen, müssen Sie keine Rente zahlen.

Die Elternzeit gilt nämlich für die Rentenversicherung als Kindererziehungszeit. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren, den Sie für Ihre Kinder aufwenden können. Währenddessen haben Sie keine negativen Auswirkungen auf Ihre Rente oder Rentenpunkte zu befürchten. Die Rentenversicherung berechnet das so, als hätte es nie eine Einzahlungspause gegeben und stuft Sie in der Zeit als Durchschnittsverdiener ein.

Tipp: Bei mehreren Kindern vervielfachen sich die Kindererziehungszeiten entsprechend.

2. Kindererziehungszeiten: Länge und Besonderheiten

Frau hält baby hoch und ist sehr glücklich dabei

Ihnen stehen bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit zu.

Bei dem Thema Elterngeld und Rente gibt es jedoch einiges zu beachten. So kann immer nur ein Partner die Kindererziehungszeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie also für einige Wochen oder Monate gemeinsam in Elternzeit sind, dann müssen Sie sich im vorhinein entscheiden, wem dieser Zeitraum als Kindererziehungszeit bei der Rentenkasse angerechnet werden soll.

Indikatoren für diese Entscheidung könnte zum Beispiel der Verdienst sein. Der Partner der weniger verdient, kann eher weniger auf die fehlenden Monate der Einzahlung verzichten. Der Zeitraum, in dem Sie gemeinsam Elternzeit nehmen, ist in der Regel eher klein. Die Auswirkungen auf Ihre spätere Rente fallen demnach nicht sonderlich ins Gewicht.

Haben Sie sich entschieden, müssen Sie dies schnellstmöglich der Rentenkasse mitteilen. Die Mitteilung Ihrer Entscheidung kann nur für zwei Monate rückwirkend gewertet werden. Andernfalls können nur Zeiträume in der Zukunft entsprechend angerechnet werden.

Übrigens: In der Regel ist meistens die werdende Mutter die begünstigte für die Kindererziehungszeit während der gemeinsamen Elternzeit.

3. Arbeiten während der Elternzeit: Rentenpflichtig oder nicht?

Auch wenn Sie in der Regel keine Beiträge für die Rentenversicherung während der Elternzeit bezahlen, kann sich dies ändern. Während Sie Elterngeld beziehen dürfen Sie bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen. Unter Umständen müssen Sie dann Rente bezahlen.

3.1. Minijob

Mann und Frau arbeiten in Supermarkt in Gemüseabteilung

Üben Sie einen Minijob aus, können Sie sich von der Rentenversicherung befreien lassen.

Üben Sie einen Minijob aus und verdienen nicht mehr als 450€, werden davon 3,6,% für die Rente abgezogen. Jedoch können Sie sich davon befreien lassen und müssen dann während der Elternzeit keine Rente zahlen. Bei einem Minijob handelt es sich nämlich nicht um ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen.

Die Wahl mag jedoch gut überlegt sein: Die Entscheidung ist nicht mehr rückgängig zu machen. Wollen Sie nach der Elternzeit weiterhin in diesem Job arbeiten, müssten Sie längerfristig auf die Renteneinzahlungen verzichten.

3.2. Teilzeitjob

Anders sieht es aus, wenn ein Elternteil einen Teilzeitjob während der Elternzeit ausführt. Hierbei handelt es sich eindeutig um einen rentenversicherungspflichtiges Einkommen. Die entsprechenden Prozentsätze werden abgezogen. Befreien lassen können Sie sich davon nicht.

4. Die Riester-Rente lohnt sich während der Elternzeit

verschiedene Münzstapel vor Sparschwein

Die Fortzahlung der Riester-Rente während der Elternzeit kann sich richtig lohnen.

Auch wenn Sie beim Bezug von Elterngeld nicht für die normale Rente einzahlen müssen, so lohnt sich durchaus die Fortzahlung Ihrer Riester-Rente. Hier gibt es nämlich für die Kindererziehungszeiten besondere Regelungen.

Im ersten Jahr der Kindererziehungszeit zahlen Sie vorerst die normalen Beiträge weiter. Diese entsprechen in der Regel 4% Ihres Jahreseinkommens. Ab dem 2. Jahr genügt der privaten Rentenversicherung jedoch der Sockelbetrag von 60€ im Jahr bzw. 5€ im Monat.

Tipp: Wurde vor der Geburt kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, dann genügt im ersten Jahr auch der Sockelbetrag.

Außerdem erhalten Sie eine jährliche Grundzulage von 154€ sowie eine jährliche Kinderzulage von 300€. Normalerweise wird die Kinderzulage der Mutter zugeschrieben. Sie lässt sich jedoch auch auf das Riesterkonto des Vaters übertragen. Hierfür muss jedoch ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Weitere Infos rund um die Riester Rente mit Kind finden Sie in diesem Video:

5. Ratgeber zu allen Themen rund um’s Baby


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