Beziehen Sie für ein Kind Elterngeld und haben bereits ein zweites, kleines Kind daheim, können Sie für Ihr zweites Kind den Geschwisterbonus beantragen. Das Elterngeld erhöht sich bei der Zurechnung anschließend um 10%.
Die gleichen wie für das reguläre Elterngeld. Sie betreuen das Kind also selbst, leben in einem gemeinsamen Haushalt, Ihr amtlicher Wohnsitz liegt in Deutschland und Sie arbeiten weniger als 30h die Woche.
Zusätzlich zu den regulären Unterlagen für das Elterngeld benötigen Sie die Geburtsurkunde Ihres älteren Kindes, das Aktenzeichen des Elterngeldbezugs vom älteren Kind (falls vorhanden) und die Haushaltsbescheinigung des älteren Kindes.
Haben Sie für Ihr erstes Kind bereits Elterngeld beantragt, dann gibt es die Möglichkeit für das kleinere Geschwisterkind den Geschwisterbonus zu erhalten. Wie der Geschwisterbonus berechnet wird und was beim Antrag zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Bekommen Sie ein Kind und wollen in Elternzeit gehen, dann können Sie vom Staat Elterngeld anfordern. Dieses dient dazu, Ihnen die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes ohne finanziellen Druck zu ermöglich. Diese Zahlungen können Sie für die ersten 12 Lebensmonate Ihres Kindes in Anspruch nehmen. Genauere Information zum Thema Elterngeld erhalten Sie hier.
Lebt bereits mindestens ein kleines Kind in Ihrem Haushalt, können Sie für Ihr zweites Kind den Geschwisterbonus beantragen. Das Elterngeld erhöht sich bei der Zurechnung anschließend um 10%. Sollten Sie unter 750€ Elterngeld erhalten, sichert Ihnen der Geschwisterbonus mindestens 75€.
Hinweis: Für den Fall, dass Sie ElterngeldPlus beziehen, halbiert sich auch der Geschwisterbonus. Dieser beträgt dann mindestens 37,50€, kann dafür aber über 24 Monate in Anspruch genommen werden. Alle Infos zum ElterngeldPlus erhalten Sie hier.
Der Höchstsatz für den Geschwisterbonus beträgt demnach 10% vom maximalen Elterngeld. Sie können maximal 1800€ Elterngeld erhalten, folglich beträgt der Geschwisterbonus höchstens 180€.
Möchten Sie den Geschwisterbonus beim Elterngeldantrag erhalten, müssen Sie die grundlegenden Voraussetzungen für das Basiselterngeld erfüllen. Diese wären:
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Geschwisterbonus beantragen.
Grundsätzlich können Sie Elterngeld während der ersten 12 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen. Den Geschwisterbonus erhalten Sie jedoch nur, wenn Ihre Kinder die Altersgrenze noch nicht überschritten haben. Es gilt folgendes:
Hinweis: Beim Antrag von Geschwisterbonus und Elterngeld werden Mehrlinge (z.B. Zwillinge) als EIN Kind gezählt.
Der Zeitraum für die in Anspruchnahme endet nach 12 Monaten (bzw. 24 Monaten beim ElterngeldPlus) oder mit dem Erreichen der Altersgrenzen. Haben Sie zwei sechsjährige Kinder, dann endet der Zeitraum, wenn eines die Altersgrenze erreicht.
Beim Elterngeldantrag heißt es: Keine Angst vor dem ganzen Papierkram haben! Wollen Sie zusätzlich den Geschwisterbonus beantragen, brauchen Sie ebenso folgende Unterlagen:
Diese Unterlagen benötigen Sie, damit die Kriterien auf den Geschwisterbonus beim Elterngeldantrag überprüft werden können. Der Elterngeldantrag kann mit dem Antrag für den Geschwisterbonus kombiniert werden. Reichen Sie deswegen alle Unterlagen sofort vollständig ein. Dann kann der Antrag schneller bearbeitet werden.
Das Elterngeld sowie den Geschwisterbonus können Sie bei dem Jugendamt Ihres Bezirks beantragen. Leben Sie nicht in der Stadt, richtet sich die Auswahl des zuständigen Jugendamts nach dem Landkreis. Bei den zuständigen Ämtern erhalten Sie auch eine umfassende Beratung zum Thema Elterngeld.
Bildnachweise: Lopolo/Shutterstock, fotofrank/AdobeStock, photocrew/photocrew, devrim_pinar /AdobeStock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)