Es gibt einige wichtige Unterschiede. So hat das Elterngeld Plus zum Beispiel den doppelten Bezugsraum, dafür muss der Bezieher aber in Teilzeit arbeiten.
Auch Alleinerziehende können sich den Partnerschaftsbonus sichern. Hier muss der alleinerziehende Elternteil vier Monate in Folge in Teilzeit arbeiten, um den Partnerschaftsbonus bewilligt zu bekommen.
Dies hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie erhalten während des Bezugszeitraums von Elterngeld Plus sowie durch den Partnerschaftsbonus einen Mindestsatz von 150€ Elterngeld und maximal 900€.
Wenn Sie nach der Geburt in Elternzeit gehen wollen, gibt es verschiedene, staatliche Fördermöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können, so zum Beispiel Elterngeld und ElterngeldPlus. Letzteres sichert Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen den Partnerschaftsbonus.
Welche Vorausetzungen das sind, wie lange Sie die Zahlungen erhalten und wie hoch der Partnerschaftsbonus ist, erfahren Sie hier. Außerdem informieren wir über Tipps und Tricks, wie Sie die unterschiedlichen Leistungen kombinieren und so das meiste aus Ihrer Elternzeit herausholen können.
Inhaltsverzeichnis
Möchten Sie staatliche Fördermöglichkeiten während Ihrer Elternzeit beantragen, können Sie sich zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus entscheiden.
Beide Leistungen bringen verschiedene Vorteile mit sich. Während Sie Elterngeld beziehen, können Sie sich vollends auf die Erziehung und Betreuung Ihres Kindes fokussieren. Elterngeld Plus richtet sich vor allem an Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes schnell wieder in den Beruf starten wollen.
Die nennenswerten Unterschiede können Sie aus dieser Tabelle entnehmen:
Elterngeld | ElterngeldPlus | |
---|---|---|
Bezugszeitraum | 12 Monate | 24 Monate |
Beitragshöhe | Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt. Dieser Durchschnitt wird anteilig (zwischen 65% und 100%) als Elterngeld ausgezahlt. | Auch hier richtet sich der Betrag nach der Höhe des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate. ABER: Der Beitrag wird halbiert, dafür kann ElterngeldPlus doppelt so lange in Anspruch genommen werden. Das heißt: Ein Monat Elterngeld entspricht 2 Monaten ElterngeldPlus. |
Beschäftigung | Während Sie Elterngeld beziehen, dürfen Sie maximal in Teilzeit arbeiten. Der Anspruch auf Elterngeld wird mit Ihrem Einkommen verrechnet. | Es muss in Teilzeit gearbeitet werden. Auch hier wird der Anspruch verrechnet. |
Zusatzleistungen | Partnermonate – zwei zusätzliche Monate Elterngeld | Partnerschaftsbonus – vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus |
Maximale Gesamtdauer | 14 Monate | 28 Monate |
Entscheiden Sie sich für das Beziehen von ElterngeldPlus und wollen sich den Partnerschaftsbonus sichern, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Achtung: Auch wenn nur ein Elternteil den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen will, müssen beide Eltern die Voraussetzungen erfüllen.
Ein Monat Elterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. So wird auch Ihr Anspruch auf ElterngeldPlus über Ihren Elterngeldanspruch ermittelt. Was Sie genau erhalten, erfahren Sie nach Einreichen vom Elterngeldantrag bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes.
Vorab folgendes: Sie erhalten Elterngeld in Höhe von mindestens 300€. Der Höchstsatz beträgt 1800€. Beziehen Sie Elterngeld Plus halbiert sich dieser Beitrag. Sie erhalten also während des Bezugszeitraums von Elterngeld Plus sowie durch den Partnerschaftsbonus also einen Mindestsatz von 150€ Elterngeld und maximal 900€.
Tipp: Sie können Sie Ihren ungefähren Anspruch auf ElterngeldPlus ganz einfach mit einem Elterngeldrechner ermitteln. Das Ergebnis muss nur halbiert werden.
Sie haben die Möglichkeit Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus zu kombinieren. Wichtig ist hierbei nur, dass eines der beiden Elternteile spätestens ab dem 15 Lebensmonat des Kindes ElterngeldPlus bezieht, damit Sie den Partnerschaftsbonus erhalten. Es gibt verschiedene Kombinationsmöglichkeiten. Welche Möglichkeit am besten passt, muss jede Familie für sich individuell je nach Verdienst und beruflichen Rahmenbedingungen entscheiden.
Eine Möglichkeit entnehmen Sie diesem Beispiel:
Frau Müller und Herr Müller gehen beide nach der Geburt in Elternzeit und beziehen dabei Elterngeld. Frau Müller bleibt vier Monate zu Hause und Herr Müller nur zwei. Danach wollen Sie Elterngeld Plus beziehen.
Da ein Elterngeld-Monat zwei Elterngeld Plus-Monaten entspricht, müssen die „verbrauchten Monate“ nun verdoppelt werden: Herr und Frau Müller haben insgesamt 6 Monate Elterngeld bezogen, das entspricht 12 ElterngeldPlus-Monaten. Somit bleiben noch 12 Monate für den Bezug von ElterngeldPlus übrig.
Diese nimmt Frau Müller und sie arbeitet dabei in Teilzeit. Ihr Mann arbeitet ohne weitere Bezüge vier Monate in Teilzeit und geht anschließend wieder in Vollzeit über. Beide haben somit die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus erfüllt und können die vier zusätzlichen Elterngeld Plus Monate zwischen sich aufteilen.
Tipp: Darüber hinaus können Sie Ihren Bezugszeitraum vom Elterngeld um zwei Monate verlängern, indem Sie sich die Partnermonate sichern. Auch diese können Sie dann frei zwischen Mutter und Vater aufteilen.
Bildnachweise: pixelheadphoto digitalskillet/Shutterstock, lovelyday12/Shutterstock, Studio Romantic/Shutterstock, g-stockstudio/Shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)