Arbeiten während der Elternzeit: Diese Regeln gilt es zu beachten

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Arbeiten während Elternzeit
Wie viel darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Was muss ich beachten, wenn ich währen der Elternzeit arbeiten will?

Es gibt einige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um während der Elternzeit arbeiten zu können. Setzen Sie sich so früh wie möglich dahingehend mit Ihrem Arbeitgeber auseinander.

Welche Regelungen gelten für Freiberufler?

Auch als Selbstständige*r haben Sie sich an einige Regeln zu halten. Auf diese und weitere Fragen gehen wir hier genauer ein.

Viele Mütter und inzwischen auch immer mehr Väter entscheiden sich dafür, in Elternzeit zu gehen. Früher oder später stellt sich jedoch häufig die Frage, wann es sinnvoll ist, wieder arbeiten zu gehen inwieweit sich dies bewerkstelligen lässt.

In unserem Artikel erfahren Sie, wie der Wiedereinstieg nach der Elternzeit gelingt, wann Sie welchen Antrag stellen müssen und inwiefern sich Elterngeld und Elternzeit ergänzen.

1. Diese Möglichkeiten haben Sie, um während der Elternzeit zu arbeiten

Vater und Sohn schauen ins Wasser

Zunehmend mehr Väter nutzen die Elternzeit.

Die Elternzeit ist auf die Dauer von drei Jahren ausgelegt. In den ersten zwei Monaten nach der Geburt eines Kindes gilt zunächst der Mutterschutz, sodass an Arbeiten noch nicht zu denken ist.
Vielfach schließt sich die Elternzeit jedoch direkt an den Mutterschutz an, sodass Sie bereits vorab einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen sollten.

Grundsätzlich können Sie in der Elternzeit arbeiten, sofern Ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreitet. Hierbei wird die monatliche Durchschnittsarbeitszeit zu Grunde gelegt, sodass Sie in der einen oder anderen Woche auch einmal ein paar Überstunden machen können.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, sofern Ihr bisheriger Arbeitgeber seine Zustimmung gibt. Ebenfalls können Sie einem 450 € Job nachgehen.

Wichtig ist an dieser Stelle jedoch, dass jegliches Arbeiten während der Elternzeit Einfluss auf Ihren Anspruch auf Elterngeld hat, den Sie in Ihre Berechnung miteinbeziehen sollten.

Weitere Informationen zum Arbeiten während der Elternzeit finden Sie im folgenden Video:

Tipp: Beachten Sie an dieser Stelle auch, dass Sie die Wahl zwischen dem regulären Basiselterngeld sowie dem Elterngeld Plus haben. Während das reguläre Elterngeld für maximal zwölf Monate gezahlt wird, können Sie das Elterngeld Plus für bis zu 24 Monate beziehen.

2. Voraussetzungen für die Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Teilzeit

Nur selten spricht etwas dagegen, in Teilzeit zu arbeiten.

Leider ist es nicht jedem möglich, die Arbeitszeit im eigenen Betrieb lediglich in Teilzeit auszuüben. Um kleinere Betriebe zu schützen, besteht die Möglichkeit für Teilzeitarbeit erst ab einer Beschäftigungszahl von 15 Arbeitnehmern. Auszubildende zählen bei dieser Rechnung nicht mit.

Zusätzlich müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie arbeiten bereits seit mindestens sechs Monaten bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber.
  • Ihr Antrag auf Teilzeitarbeit muss sich auf mindestens zwei Monate erstrecken und eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 30 Stunden beinhalten.

Ihr Arbeitgeber kann diesem Antrag nur dann widersprechen, sofern dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Achtung: Wenn Sie Elternzeit beantragen bzw. einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen möchten, müssen Sie dies spätestens sieben Wochen vorher tun, sofern Ihr Kind noch keine drei Jahre alt ist. Danach, also maximal bis zum 8. Lebensjahr, gilt eine verlängerte Frist von 13 Wochen.

Die einzelnen Regelungen im Detail finden Sie in § 15 BEEG (dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).

3. Individuelle Regelungen sind oftmals möglich

Gespräch zwischen Chef und Angestelltem

Reden Sie mit Ihrem Chef, um eine Lösung zu finden.

Sprechen Sie möglichst offen mit Ihrem Arbeitgeber über die geplante Elternzeit sowie eine mögliche Weiterbeschäftigung im Betrieb. Auch wenn es klare gesetzliche Regelungen gibt, die Ihrer Teilzeitbeschäftigung im Wege stehen sollten, bedeutet dies keineswegs, dass sich keine individuellen Lösungen finden lassen.

Viele Arbeitgeber möchten ihren Mitarbeitern eine weitere Mitarbeit ermöglichen, um zum einen nicht komplett den Anschluss zu verlieren und zum anderen wertvolle Mitarbeiter zu behalten.

Oftmals war es in früheren Zeiten besonders für den Vater schwierig, eine kürzere oder etwas längere Auszeit zu rechtfertigen. Dies hat sich jedoch inzwischen stark gewandelt, sodass diverse Arbeitgeber der Teilzeitarbeit für einige Monate sehr offen gegenüberstehen.

Sollte dies jedoch nicht funktionieren, denken Sie daran, dass stets die Option besteht, vorübergehend bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit einzusteigen. Unter Umständen ergeben sich so ein interessanter Perspektivwechsel und eine dauerhafte Beschäftigung.

4. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Bin ich in der Elternzeit krankenversichert?

Ja, während der kompletten Elternzeit bleiben Sie bei Ihrer derzeitigen Krankenversicherung. Zusätzlich profitieren Sie von einer vorübergehenden Beitragsbefreiung, sodass für Ihre Gesundheit gesorgt ist. Sofern Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, fallen allerdings Beträge entsprechend der Höhe Ihres Arbeitsentgelts an.

Uhr, Münzen und ein kleines Modell eines Hauses

Nicht immer lassen sich die Wünsche auch finanzieren.

Was passiert mit dem bestehenden Urlaub während der Elternzeit?

Ihren noch bestehenden Urlaub können Sie im Anschluss an die Elternzeit nehmen. Während der Phase der Elternzeit erhöht sich Ihr Urlaubsanspruch nicht, sofern Sie nicht arbeiten.
Falls Sie in Teilzeit arbeiten, erhöht sich der Anspruch entsprechend Ihrer geleisteten Stunden sowie Monate.
Arbeiten Sie also beispielsweise für vier Monate und haben Sie einen regulären Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr, stehen Ihnen 10 Urlaubstage (ebenfalls in Teilzeit) zur Verfügung.

Wie kann ich meine Elternzeit berechnen?

Jeder Elternteil kann grundsätzlich bis zu 36 Monate an Elternzeit beanspruchen. Mindestens 12 Monate davon müssen Sie in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes nehmen.
Danach können Sie die weiteren 24 Monate bis zum achten Lebensjahr aufteilen. Es sind jedoch maximal 3 Phasen der Aufteilung möglich. Zudem erfordert eine so lange Auszeit einen großen finanziellen Spielraum, da Elterngeld höchstens für 12, Elterngeld Plus maximal für 24 Monate gezahlt wird.

Kann ich während der Elternzeit freiberuflich arbeiten?

Als Selbstständiger gibt es keine fixen Stundenzahlen, an denen Sie sich orientieren müssen. Eine Berechnung des Elterngeldes erfolgt anhand Ihrer letzten Einkommensteuererklärung bzw. aufgrund Ihrer aktuellen Einkommenssituation. Sie können also maximal 75 % Ihres bisherigen Verdienstes erwirtschaften, um Elterngeld beanspruchen zu können.

5. Bücher mit Informationen rund um die Elternzeit kaufen

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