Wollen Sie Elterngeld beantragen, können Sie einfach das entsprechende Formular bei der Ihnen zugeordneten Elterngeldstelle anfordern.
Da Sie durch das Mutterschaftsgeld bereits zwei Monate eine Lohnersatzleistung bezogen haben, wird Ihr Elterngeldanspruch verrechnet. So verringert sich der Zeitraum, in dem Sie Elterngeld beziehen auf 10 bzw. 12 Monate.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für ausländische Familienleistungen, etwa durch eine geteilte Staatsbürgerschaft, müssen Sie auch hier die Anrechnung mit einkalkulieren.
Beziehen Sie Sozialleistungen oder erhalten andere Einkünfte während der Elternzeit, kommt es zur Anrechnung vom Elterngeld. Aus diesem Grund müssen Sie beim Elterngeldantrag Ihre Einkünfte und Leistungen angeben. Erst dann kann die Elterngeldstelle Ihren vollständigen Anspruch auf Elterngeld prüfen. Wie die Anrechnung beim Elterngeld erfolgt und welche Regelungen auf Sie zutreffen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
In der Elternzeit gehen die meisten Mütter und Väter gar nicht oder nur geringfügig arbeiten. Aus diesem Grund gibt es das Elterngeld, welches Sie ganz einfach mit einem Elterngeldantrag bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle anfordern können. Dieses soll dazu dienen, dass junge Familien nicht unter dem Verdienstausfall leisten, sondern sich in der Elternzeit völlig auf die Erziehung des Kindes fokussieren können.
Aus Gründen der Fairness für Arbeitnehmer aus den verschiedenen Einkommensschichten, kommt es in bestimmten Fällen zur Anrechnung beim Elterngeld. Das heißt: Beziehen Sie bereits Leistungen, die als Lohnersatz dienen, wie Krankengeld oder ALG-II, wird Ihr Anspruch auf diese Leistungen mit Ihrem Elterngeldanspruch verrechnet. Kindergeld wird in keinem Fall angerechnet.
Jede junge Familie hat Anspruch auf 12 bzw. 14 Monate Elterngeld. Sie erhalten die Zahlungen über 14 Monate, wenn Sie sich den Partnerschaftsbonus sichern. Arbeiten Sie jedoch in einem Angestelltenverhältnis, erhalten Sie in den ersten acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dieses wird von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt.
Da Sie durch das Mutterschaftsgeld bereits zwei Monate eine Lohnersatzleistung bezogen haben, wird Ihr Elterngeldanspruch verrechnet. So verringert sich der Zeitraum, in dem Sie Elterngeld beziehen auf 10 bzw. 12 Monate. Die Zahlungen beginnen erst mit dem Ende des Mutterschaftsgeldes.
Info: Selbstständige erhalten für gewöhnlich kein Mutterschaftsgeld. Sie können trotzdem 12 bzw. 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Bei Empfängern von Sozialleistungen kommt es zur vollständigen Anrechnung vom Elterngeld. Unter Sozialleistungen zählen etwa:
Beachten Sie, dass es früher beim Elterngeldantrag den Sockelbetrag von 300€ gab. Das heißt: Betrug die Höhe der Sozialleistungen maximal 300€, kam es zu keiner Anrechnung. Diesen Sockelbetrag gibt es nun aber nicht mehr. Die Elterngeldstelle verrechnet die Sozialleistungen mit dem Elterngeld vollständig.
Erhalten Sie also Sozialleistungen und wollen zusätzlich Erziehungsgeld beantragen, müssen Sie das bei der Elterngeldstelle sowie bei den zuständigen Ämtern für Ihre Sozialleistungen angeben.
Einkommenszusatzleistungen berechnet die Elterngeldstelle laut Elterngeldgesetz erst ab einem Betrag von 300€. Darunter zählen etwa:
Erhalten Sie weniger als 300€ bei diesen Leistungen, kommt es zu keiner Anrechnung und Sie haben beim Ausfüllen vom Elterngeldantrag nichts weiter zu beachten.
Hinweis: Bei Mehrlingen erhöht sich dieser Sockelbetrag jeweils um 300€. Gebären Sie also Zwillinge liegt er bei 600€, bei Drillingen müssen Sie mehr als 900€ erhalten, sodass es zur Anrechnung vom Elterngeld kommt.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für ausländische Familienleistungen, etwa durch eine geteilte Staatsbürgerschaft, müssen Sie auch hier die Anrechnung mit einkalkulieren. Der Bezug von Leistungen im Ausland lohnt sich vor allem für Personen, die einen Zweitwohnsitz im Ausland haben und ein längerer Auslandsaufenthalt beispielsweise bei Verwandten oder Freunden keine Seltenheit ist.
Ausländische Familienleistungen werden nur dann angerechnet, wenn Sie einen vergleichbaren Zweck wie das deutsche Elterngeld erfüllen. So erhalten Mütter und Väter in Dänemark oder Norwegen ebenso Elterngeld. Bei der Anrechnung vom deutschen Elterngeld kann es dann dazu kommen, dass die Elterngeldstelle lediglich einen Unterschiedsbetrag auszahlt.
Angenommen es kommt zur Prüfung vom Elterngeldantrag und Sie würden nach deutschem Recht eigentlich den Vollbetrag, also 1800€ Elterngeld erhalten, bekommen jedoch durch ausländische Leistungen nur Zahlungen in der höhe von 1400€. In diesem Fall erhalten Sie dann von der deutschen Elterngeldstelle 400€ und bekommen insgesamt 1800€ Elterngeld.
Bei EU-Ländern lohnt sich vorher ein Blick in die EU-Verordnung. Teilweise kommt es beim Elterngeld zu gegensätzlichen Regelungen. Haben Sie also Unsicherheiten beim Elterngeldantrag, setzen Sie sich am besten frühestmöglich mit der Elterngeldstelle in Verbindung.
Das Erziehungsgeld richtet sich für gewöhnlich an Familien, die während der Elternzeit einen teilweisen bis vollständigen Verdienstausfall haben. Wollen Sie während der Elternzeit dennoch arbeiten gehen, ist das grundlegend möglich, jedoch nur wenn Sie nicht mehr als 30 Wochenstunden, also maximal in Teilzeit, arbeiten gehen. Wenn Sie während der Elternzeit etwas dazuverdienen, verrechnet die Elterngeldstelle auch Ihr Gehalt. Ihr Anspruch auf Elterngeld wird entsprechend gekürzt.
Sind Sie Selbstständig wird vorher eine Gewinnermittlung vorgenommen. Sie haben auch die Möglichkeit bereits beim Elterngeldantrag Ihren voraussichtlichen Verdienst anzugeben. Lesen Sie genaueres hierzu in unseren Beitrag zum Thema Elterngeld für Selbstständige nach. Dort erfahren Sie auch weitere Tipps und Tricks, wie Sie in der Selbstständigkeit das Meiste aus Ihrer Elternzeit herausholen können.
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