Elterngeld für Ausländer: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

   
von Amelie S. - letzte Aktualisierung:
Mutter hält grinsendes Kind auf dem Arm
Welche Voraussetzungen gelten für einen EU-Bürger?

Stammen Sie aus einem EU-Land oder einem anderen Land des europäischen Wirtschaftsraums, können Sie Elterngeld beantragen, wenn Sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland leben.

Was müssen Nicht EU-Bürger nachweisen?

Die Hauptvoraussetzung um als Bürger aus einem nicht EU-Staat in Deutschland Elterngeld zu erhalten, ist der Nachweis einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis.

Wann können auch ausländische Leistungen bezogen werden?

Ausländische Leistungen können dann bezogen werden, wenn Sie zum Beispiel über eine geteilte Staatsbürgerschaft verfügen oder sich nur über einen bestimmten Zeitraum in Deutschland aufhalten.

Auch Ausländer haben einen Anspruch auf Elterngeld. Wollen Sie als Ausländer Elterngeld beantragen, müssen Sie jedoch darauf achten, dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das genau sind und wo Sie letztendlich das Elterngeld beantragen, erfahren Sie in diesem Beitrag.


1. Elterngeld für Ausländer: EU-Mitglied oder nicht?

Stammen Sie aus einem EU-Land oder einem anderen Land des europäischen Wirtschaftsraums, gelten Sie als „freizugügigkeitsberechtiger Ausländer“. In diesem Falle können Sie Elterngeld beantragen, wenn Sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland leben.

Anders sieht es aus, wenn Sie nicht aus einem EU-Staat kommen. Die Hauptvoraussetzung um als Mitbürger aus einem nicht EU-Staat in Deutschland Elterngeld zu erhalten, ist der Nachweis einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis. Beides wird oft fälschlicherweise miteinander vertauscht.

1.1. Sie brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung/ Aufenthaltserlaubnis

Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift Aufenthaltsgenehmigung:

Die Aufenthaltsgenehmigung ist die wichtigste Voraussetzung.

Bei der Aufenthaltsgenehmigung geben Sie im vorhinein einen Zweck an, aus diesem Sie sich hier über einen bestimmten Zeitraum in Deutschland aufhalten. Gründe hierfür wären zum Beispiel eine Arbeit oder ein Studium. Eine Aufenthaltserlaubnis hingegen wird oft an Verwandte derjenigen vergeben, die mit einer Aufenthaltsgenehmigung vor Ort sind. Hierbei spielt die Erwerbstätigkeit keine Rolle.

Wollen Sie Elterngeld beantragen, müssen Sie darauf achten, dass Sie entweder über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen und erwerbstätig sind oder sein können oder auch die Aufenthaltserlaubnis Ihnen das Recht einräumt, arbeiten zu gehen.

Für Mitbürger aus der Türkei, Marokko, Algerien oder Tunesien gelten andere Regeln. Kommen Sie aus einem dieser Länder, sind in Deutschland Arbeitnehmer und zahlen in eine Sozialversicherung, besteht der Anspruch auf Elterngeld unabhängig von der Aufenthaltsgenehmigung. 

Achtung: Verfügen Sie nur über eine befristete Aufenthaltsgenehmigung entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Selbiges gilt für Asylbewerber und geduldete Ausländer ohne unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ebenso entsteht Ihr Anspruch auf Elterngeld erst nach einem dreijährigen Aufenthalt in Deutschland, wenn Ihnen der Aufenthalt aufgrund eines Härtefalls eingeräumt wurde.

1.2. Mit einer Niederlassungserlaubnis haben Sie keine Probleme

Sollten Sie bereits 5 Jahre über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese sichert Ihnen die unbefristete Erwerbstätigkeit in Deutschland. Hierfür müssen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und dürfen keine Vorstrafen haben. Sind Sie ein besonders qualifizierter Zuwanderer, können Sie die Niederlassungserlaubnis auch frühzeitig erhalten.

1.3. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Elterngeld Münzenstapel darauf klötzer mit Symbolen

Um Elterngeld in Deutschland zu erhalten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Darüber hinaus müssen Sie noch die allgemeinen Herausforderungen erfüllen, um Elterngeld oder Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen. Diese wären:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Das Kind wird selbstständig im eigenen Haushalt betreut.
  • Der Elterngeldempfänger und das Kind leben im selben Haushalt.
  • Die Erwerbstätigkeit während der Elternzeit ist eingeschränkt: Sie dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen können Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle Elterngeld beantragen. Dieses wird Ihnen nach der Geburt des Kindes ausgezahlt. Viele weitere Informationen rund um das Thema Elterngeld finden Sie hier.

2. Elterngeld für Grenzgänger

Für Grenzgänger, also Personen, die in Deutschland leben, aber im Ausland arbeiten oder andersherum, wird das Elterngeld auch interessant. Arbeiten Sie in Deutschland und wohnen im Ausland, können Sie Elterngeld beantragen, denn das Land, in dem Sie arbeiten ist vorrangig für die Familienleistungen zuständig.

Wenn Sie dahingegen in Deutschland wohnen und im Ausland arbeiten, können Sie auch einen Elterngeldantrag stellen. Hierbei ist jedoch auf das Kleingedruckte zu achten: Wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist, entfällt der Anspruch auf das deutsche Elterngeld. Dafür können Sie Unterschiedsleistungen beantragen, falls das Land, in dem Sie arbeiten über keine vergleichbaren Leistungen verfügt oder Ihr Anspruch sehr gering ausfällt. Dieser Anspruch muss jedoch erst geltend gemacht werden.

Im folgenden Video finden Sie ein Beispiel für Personen, die in den Niederlanden leben und zum Arbeiten nach Deutschland pendeln:

3. Anrechnung ausländischer Leistungen

EU Flagge vor einem hohen Gebäude

In anderen EU-Ländern gibt es auch Leistungen, die dem Elterngeld ähneln.

Genauso können Sie sich informieren, ob es in Ihrem Heimatland ein Fördermittel ähnlich dem deutschen Erziehungsgeld gibt. Ausländische Leistungen können dann bezogen werden, wenn Sie zum Beispiel über eine geteilte Staatsbürgerschaft verfügen oder sich nur über einen bestimmten Zeitraum in Deutschland aufhalten.

Wollen Sie deutsches Elterngeld sowie vergleichbare Leistungen aus dem Ausland beziehen, lohnt sich das Durchrechnen mit dem Elterngeldrechner. Denn ausländische Fördermittel werden auf das deutsche Elterngeld angerechnet.

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