Elterngeld und Krankenversicherung: Das ändert sich in der Elternzeit

   
von Amelie S. - letzte Aktualisierung:
Karten für Krankenversicherung
Welche Formen der Krankenversicherung unterscheidet man?

Die Form der Krankenversicherung entscheidet über die Beitragshöhe, während Sie Elterngeld beziehen. Man unterscheidet in erster Linie zwischen der Familienversicherung, die Teil der gesetzlichen Versicherung ist sowie der privaten Versicherung.

Muss ich als gesetzlich Versicherter Beiträge während der Elternzeit zahlen?

Sind Sie gesetzlich versichert, haben also vorher in einem normalen Angestelltenverhältnis gearbeitet, werden Sie von der Krankenversicherung während Sie Elterngeld beziehen, befreit. Sie zahlen also keine weiteren Beiträge.

Kann ich vor der Geburt zu einer gesetzlichen Versicherung wechseln, um den Beiträgen zu entgehen?

Prinzipiell ist dies möglich. Es gelingt jedoch nur unter zwei Voraussetzungen. Zum einen haben Sie kein oder ein zu niedriges Einkommen während der Elternzeit oder Sie heiraten Ihren Partner kurz vor Geburt des Kindes.

Steht die Geburt Ihres Kindes bevor und planen Sie gemeinsam mit dem Partner Ihre Elternzeit, haben Sie sich sicherlich schon gefragt, wie das dann mit der Krankenversicherung aussieht. In jedem Falle gibt es einiges zu beachten während Sie Elterngeld beziehen. Was sich in dieser Zeit genau ändert, hängt von Ihrer Versicherung vor der Geburt ab. Wir klären Sie darüber auf, worauf Sie achten müssen, wie Sie Beitragszahlungen aussetzen können und wann Sie auf jeden Fall weiterhin zahlen müssen. 


1. Ob und wie viel Sie zahlen müssen, hängt von Ihrer Versicherung ab

Ordner und Papierkram Krankenversicherung

Während Sie Elterngeld beziehen, kommt es auf Ihre Krankenversicherung an, ob Sie Beiträge zahlen oder befreit sind.

In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten krankenversichert zu sein. Die Form der Krankenversicherung entscheidet ebenso über die Beitragshöhe, während Sie Elterngeld beziehen. Man unterscheidet in erster Linie zwischen

  • der Familienversicherung, die Teil der gesetzlichen Versicherung ist sowie
  • der privaten Versicherung.

Bei diesen Fällen gibt es besondere Regelungen:

  • einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder
  • im Falle einer Verbeamtung.

Tipp: Die Elterngeld-Berechnung hat erstmal nichts mit Ihrer Krankenversicherung zu tun. Der Wert richtet sich nach Ihrem Verdienst der letzten 12 Monate. Wollen Sie die Höhe der Zahlungen berechnen, finden Sie eine Anleitung in unserem Elterngeldrechner.

2. Wenn Sie Teil der Familienversicherung sind, ändert sich nichts

Haben Sie Ihren Elterngeldantrag bewilligt bekommen und sind ein Teil der Familienversicherung, ändert sich für Sie nichts. Sie werden weiterhin beitragsfrei von der Krankenkasse mitversichert, solange Sie weiterhin die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen.

Sollten Sie studieren und nicht mehr Teil der Familienversicherung sein, sind weiterhin Beiträge fällig, solange Sie Elterngeld beziehen während Sie immatrikuliert sind. Entscheiden Sie sich jedoch dazu, in der Elternzeit Ihr Studium zu pausieren, ist ein Wechsel in die Familienversicherung möglich. In diesem Fall zahlen Sie keine Beiträge.

3. Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie nichts während Sie Elterngeld beziehen

Geld in Münzen und Scheinen sowie Taschenrechner

Bei der gesetzlichen Krankenkasse sparen Sie im wesentlichen.

Sind Sie gesetzlich versichert, haben also vorher in einem normalen Angestelltenverhältnis gearbeitet, werden Sie von der Krankenversicherung während Sie Elterngeld beziehen, befreit. Sie zahlen also keine weiteren Beiträge. Die einzige Voraussetzung ist jedoch, dass Sie kein versicherungspflichtiges Einkommen haben, während Sie in der Elternzeit sind.

4. Sind Sie freiwillig versichert, können die Beitragszahlungen gesenkt werden

Befinden Sie sich jedoch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung, sehen die Regelungen etwas anders aus. In diesem Fall müssen Sie auch während Sie Elterngeld beziehen weiterhin Beiträge an die Krankenversicherung zahlen.

Hinweis: Es handelt sich um eine freiwillige, gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie über der Bemessungsgrenze für die normale, gesetzliche Krankenversicherung liegen und sich dem Grunde nach privat versichern könnten.

Sollten Sie jedoch gar kein oder nur ein geringfügiges Einkommen während der Elternzeit haben, ist es möglich, die Versicherungsbeiträge anzugleichen. Unter Umständen kommt es zur Einstufung in den Mindestsatz. Dieser liegt bei ca. 140€.

Eine andere Möglichkeit ist die Versicherung über den Partner. Sind Sie mit Ihrem Partner verheiratet und ist er ebenso Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung, kann er Sie in die Familienversicherung aufnehmen. Dadurch zahlen Sie keine Beiträge. Versichert sich Ihr Partner durch eine private Versicherung, ist dies nicht möglich.

5. Geben Sie Acht bei der privaten Krankenversicherung

Würfel zwischen PKV und GKV

Wollen Sie nicht mehr privatversichert sein, können Sie Teil der Familienversicherung Ihres Partners werden.

Die private Krankenversicherung verlangt auch während der Elternzeit weiterhin die normalen Beiträge. Um jedoch erst den Elterngeldantrag bewilligt zu bekommen, ist eine der Voraussetzungen, dass Sie während der Elternzeit maximal in Teilzeit arbeiten. Dadurch, dass die Versicherungsbeiträge gleichbleibend sind, bedeutet dies meist eine große Belastung für die jungen Eltern.

Sie können jedoch versuchen bei der privaten Krankenkasse einen Eintrag auf die Befreiung von den Beiträgen zu stellen, wenn Ihr Einkommen während der Elternzeit unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Eine Alternative wäre es, zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln und sich beitragsfrei über die Familienversicherung zu versichern. Dies gelingt jedoch nur unter zwei Voraussetzungen:

  • Sie haben kein Einkommen während der Elternzeit bzw. es fällt unter die Versicherungsgrenze.
  • Sie heiraten Ihren Partner kurz vor der Geburt des Kindes, wodurch es zu einem Statuswechsel kommt.

Achtung: Haben Sie sich für einen Wechsel entschieden, ist jedoch nach dem Bezug von Elterngeld ein Wechsel zurück in die private Versicherung sehr schwierig oder gar nicht möglich.

Eine genaue Erklärung zu Ihren Möglichkeiten, erhalten Sie in diesem Video:

6. Sind Sie verbeamtet bekommen Sie 31€ zurück

Junger Mann am Telefon, Seitenansicht, Büro

Sind Sie verbeamtet, können Sie 31€ sparen.

Füllen Sie Ihren Elterngeldantrag aus und vermerken Sie bei den beruflichen Angaben Ihren Beamtenstatus, treten besondere Regelungen in Kraft. Da für Beamte die private Krankenversicherung vorgesehen ist, sind Sie in der Pflicht die vollen Versicherungsbeiträge während der Elternzeit zu bezahlen. Zudem ist kein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Dennoch haben Sie die Möglichkeit während Sie Elterngeld beziehen, sich 31€ von den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung zurückerstatten zu lassen. Die einzige Voraussetzung ist, dass Ihre Dienst- und Anwärterbezuge, die zur Berechnung vom Elterngeld nötig waren, vor der Elternzeit unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze für eine gesetzliche Krankenversicherung liegen. Nach Ende der Bezüge durch das Elterngeld, zahlen Sie wieder die vollen Beiträge.

In manchen Fällen ist jedoch auch eine volle Erstattung der Beiträge möglich. Die private Krankenversicherung sieht das für Beamte vor, die entweder

  • maximal in der Besoldungsgruppe A8 sind oder
  • Anwärterbezüge erhalten.

Beziehen Sie in diesem Fall Elterngeld oder nehmen Sie ohne Elterngeld Elternzeit und arbeiten gar nicht oder nur halb so viel, kann es zur einer Befreiung von den Beiträgen kommen. Hierzu müssen Sie zusätzlich Nachweise über die Beitragshöhe von Kranken- und Pflegeversicherung erbringen.

7. Sonderfall: Polizeivollzugsbeamte und Bundespolizisten

Polizei

Arbeiten Sie im Polizeivollzug, müssen Sie sich gar nicht selbst versichern.

Arbeiten Sie im Polzeivollzug oder bei der Bundespolizei, müssen Sie sich gar nicht privat versichern. In dieser Branche steht Ihnen nämlich das Recht auf die „freie Heilfürsorge“ zu. Das heißt, alle für kassenärztlichen Behandlungen kommt der Staat auf. Somit müssen Sie beim Elterngeldantrag nichts weiter beachten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Zahlungen für die Pflegeversicherung auszusetzen.

8. Häufige Fragen zum Thema Selbstständigkeit, Auslandsversicherung und die Krankenversicherung für das Baby

Ab wann sollte man sich an die Krankenkasse wenden? 

Beachten Sie, dass Sie sich als Mutter schon weitaus vorher an die Krankenkasse richten müssen, um ggf. Mutterschaftsgeld zu erhalten. Später beim Elterngeldantrag brauchen Sie auch die Bescheinigung der Krankenkasse über die Bewilligung oder Ablehnung des Geldes.

Welche Regelungen gelten für Selbstständige?

Sind Sie selbstständig, kommt es darauf an, ob Sie sich privat versichert haben oder freiwillig Teil einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Lesen Sie dazu die jeweiligen Abschnitte weiter oben.

Was ändert sich, wenn die Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs im Ausland in Anspruch genommen wird?

Während Sie Elterngeld beziehen, ändern sich nur die Konditionen auf der Beitragsseite. Leistungen, wie etwa der Versicherungsschutz im Ausland, bleiben unverändert.

Wo wird das Baby nach der Geburt versichert?

Auch die Krankenversicherung des Neugeborenen richtet sich nach der Versicherung der Eltern:

  • Sind beide Eltern verheiratet und gesetzlich pflichtversichert, ist das Baby automatisch Teil der Familienversicherung.
  • Liegt eine private Versicherung bei den Eltern vor, muss auch das Kind privat versichert werden.
  • Leben Sie zwar in einer Partnerschaft aber sind nicht verheiratet, kommt das Kind automatisch in die Versicherung der Mutter.

9. Ratgeber zu allen Themen rund um’s Baby

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Elterngeld und Krankenversicherung: Das ändert sich in der Elternzeit
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Bildnachweise: Stockfotos-MG/Adobe Stock, Fokussiert/Adobe Stock, Photocreatief/Adobe Stock, DOC RABE Media/Adobe Stock, Grecaud Paul/Adobe Stock, Patrick Daxenbichler/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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