Im qualitativen Vergleich mit anderen Bundesländern schneidet Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Kinderbetreuung sehr schlecht ab, wobei das Land in die Besserung investiert.
Bislang müssen Eltern mit vergleichsweise hohen Gebühren für die Kinderbetreuung rechnen.
Die aktuelle Planung sieht vor, dass die Kitagebühren in Mecklenburg Vorpommern 2020 entfallen.
Die Kitagebühren in Deutschland unterscheiden sich teils immens voneinander. Seit der Einführung des bundeseinheitlich geltenden Anspruchs auf einen Betreuungsplatz haben sich jedoch einige Bundesländer dazu entschlossen, den Kindergartenbeitrag zu streichen.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie hoch die Kitagebühren in Mecklenburg-Vorpommern derzeit sind und welche Änderungen in Zukunft anstehen.
Inhaltsverzeichnis
Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern verbessert sich die finanzielle Situation für viele Familien. In Hessen sowie Niedersachsen ist der Wegfall der Kitagebühren bereits zum Kindergartenjahr 2018/2019 beschlossen.
Seit Mitte Juni 2018 steht fest, dass die Gebühren für die Kita, die Kinderkrippe, den Hort sowie den Kindergarten wegfallen sollen.
Die aktuelle Planung des Sozialministeriums sieht vor, dass die Kindergartengebühren zum 1. Januar 2020 komplett abgeschafft sind.
Bislang zahlen Eltern in Mecklenburg-Vorpommern noch etwa 120 Millionen Euro für die Betreuung ihrer Kinder in entsprechenden Tageseinrichtungen.
Die Regierung betont in ihrer Stellungnahme, dass die Beitragsfreiheit nicht nur für Halb- oder Teilzeitplätze, sondern auch für die Ganztagsbetreuung gelten soll.
Die Kosten für den Kitaplatz sollen das Land sowie der Bund tragen. Eine zusätzliche Belastung der einzelnen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht vorgesehen.
In einem ersten Schritt beginnt die Kostenübernahme bereits am 1. Januar 2019. Zu diesem Zeitpunkt sollen Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden.
Konkret ist geplant, dass Eltern lediglich für ein Kind den Kindergartenbeitrag zahlen müssen.
Bislang litten größere Familien besonders stark unter den hohen Kitagebühren in Mecklenburg-Vorpommern.
Insbesondere die Linke kritisierte die Regierung aus CDU und SPD darin, dass der Wegfall der Kindergarten-Kosten viel zu spät komme.
Tipp: Besonders gut haben es Eltern, die lediglich für kurze Zeit zwei Kinder in den Kindergarten schicken.
Die Beitragsfreiheit für das zweite Kind bleibt ab dem 1.1.2019 auch dann bestehen, wenn für das ältere Kind keine Gebühren mehr anfallen.
Die Bertelsmann- Stiftung untersuchte im Rahmen des ElternZOOM die Gebühren der einzelnen Bundesländer sowie die jeweilige Betreuungsquote. Zusätzlich untersuchte die Stiftung die Bereitschaft der Familien, mehr Geld für die Kinderbetreuung auszugeben, sofern die Qualität der Kinderbetreuung gesteigert würde.
Im Rahmen dieser Untersuchung steht Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise schlecht ab. Die Kita-Beiträge machten im Durchschnitt 7,8 Prozent des Haushaltseinkommens aus. Abgesehen von Schleswig-Holstein ist dies das schlechteste Ergebnis in Deutschland.
Dennoch sind mehr als zwei Drittel aller befragten Eltern bereit, mehr Geld für die Verbesserung der Kinderbetreuung auszugeben.
Dies ist wohl vor allem der vergleichsweise schlechten Betreuungsquote des Landes geschuldet. In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erzieherin im Schnitt für etwa 6,0 unter dreijährige Kinder zuständig. In Westdeutschland liegt der Durchschnitt bei 3,6.
Noch deutlich schlechter sieht es in Bezug auf die drei- bis sechsjährigen Kinder aus. Hier sorgt eine Fachkraft für etwa 13 bis 14 Kinder.
In den westdeutschen Bundesländern liegt der Durchschnitt bei 8,5. Die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt sogar eine noch geringere Quote von 1 zu 7,5.
In Sachsen sowie in Brandenburg sieht die Situation ähnlich schlecht aus. Gute Beispiele bilden hingegen Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
Eine Absetzung der Kinderbetreuungskosten ist bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Euro pro Jahr und Kind möglich. Beachten Sie jedoch an dieser Stelle, dass lediglich zwei Drittel der gesamten Kosten abzugsfähig sind.
Gebühren, die für das Essen im Kindergarten entstehen, können Sie jedoch nicht in Ihrer Steuererklärung aufführen.
Der Landesverband für Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern stellt Ihnen auf der eigenen Website Informationen zu den Elternbeiträgen in den einzelnen Orten innerhalb des Bundeslandes zur Verfügung.
Die Liste der Elternbeiträge mit Geltung ab 01.01.2018 finden Sie hier.
Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichheit stellt in der folgenden Grafik dar, welche Entlastung auf Sie als Eltern zukommt und inwieweit sich das Land an den Kosten beteiligt.
Bildnachweise: Gina Sanders/Adobe Stock, motorradcbr/Adobe Stock, oksix/Adobe Stock, Heinz Waldukat/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)