Kitagebühren in Bayern 2020: Das sollten Sie über die Kita-Kosten wissen

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Kitagebühren-Bayern-Ratgeber
Ist die Beitragsfreiheit in Sicht?

Eine Abschaffung der Kitagebühren in Bayern ist vorerst nicht geplant. Allerdings birgt das Kita-Jahr 2019/2020 entscheidende Umbrüche.

Was können einkommensschwache Familien tun?

Eine besondere finanzielle Erleichterung für Eltern mit kleinen Kindern stellt das am 11. Juli 2018 neu eingeführte Familiengeld dar.

Wie hoch sind die Kita-Gebühren?

Die Höhe der Elternbeiträge hängt von vielerlei individuellen Faktoren ab.

Viele Bundesländer denken über die Abschaffung der Gebühren für die Kinderbetreuung in ihren Kindergartengesetzen nach. Andere Länder sind bereits einen Schritt weiter und befreien Familien durch eine staatliche Förderung komplett von den monatlichen Kosten für den Kindergarten.

Aber wie sieht die Situation eigentlich in Bayern aus? Wie steht das reiche Bundesland zur Abschaffung des Kindergartenbeitrags?
In unserem Ratgeber erfahren Sie, von welchen Faktoren die Kosten für die Kinderkrippe, die Kita sowie den Kindergarten abhängen und in welchen Fällen Ihnen als Eltern ein Zuschuss zusteht.

1. Die Kitagebühren in Bayern bleiben bestehen

München

In der Landeshauptstadt sind die Kita-Gebühren Vergangenheit.

In den letzten Jahren gab es große Unterschiede im Hinblick auf den zu zahlenden Elternbeitrag. In manch einer Stadt waren die Kosten für die öffentliche oder private Kita dreimal so hoch wie nebenan. Besonders die Landeshauptstadt München zeichnete sich durch eine eher unfreundliche Familienpolitik im Hinblick auf die Kinderbetreuung aus. Die Höhe der Kinderbetreuungskosten lag teilweise bei bis zu 600 Euro im Monat.

Zwar existiert bislang immer noch keine einheitliche Kosten-Tabelle, an welcher sich Eltern orientieren können. Dennoch gibt es inzwischen große Fortschritte im Hinblick auf die Senkung des zu zahlenden Kindergartenbeitrags.

Die teure Hauptstadt des Freistaats geht mit gutem Beispiel voran: Seit Herbst 2019 ist der Kindergartenbesuch in München kostenlos. Auch für Krippenkinder fällt nur noch ein Maximalbetrag von ungefähr 160€, insofern die Eltern mehr als 80.000€ Brutto im Jahr verdienen.

Trotz der Reduzierung der Kosten für die Kita, gibt es weiterhin ein uneinheitliches Bild im Hinblick auf einzelne Kommunen.

2. Ihr Einkommen entscheidet über die Höhe der Kitagebühren

Taschenrechner und Laptop

Der Beitrag fällt jeden Monat an und gilt auch in den Ferien.

Neben Ihrem jeweiligen Wohnort innerhalb Bayerns sowie dem Träger der Einrichtung entscheidet vor allem Ihr Familieneinkommen über die Höhe der Kita-Gebühren.
In der Regel erfolgt eine Staffelung in Einkommensstufen. Unterhalb von 15.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in allen Kommunen Bayerns keine Kitagebühren.
Darüber hinaus erfolgt eine Abstufung in 5000 Euro-Schritten. Stehen Ihnen und Ihrer Familie jährlich mehr als 60.000 Euro zur Verfügung, so wird häufig bereits der Höchstbetrag fällig.

Neben Ihren Einkommensverhältnissen spielt der Betreuungsaufwand eine große Rolle. Für die Ganztagsbetreuung liegen die Kosten logischerweise höher als für die Vormittags- oder Teilzeitbetreuung.

Haben Sie mehr als ein Kind, welches den Kindergarten oder die örtliche Kita besucht, wird dies ebenfalls berücksichtigt. Sie profitieren von einer Ermäßigung der Kitagebühren für jedes weitere Kind.

Achtung: Eine Verpflegungskostenpauschale müssen Sie unabhängig von der Höhe des berechneten Kindergartenbeitrags zahlen.

3. Die indirekte Ermäßigung der Kitagebühren in Bayern

Das südlichste Bundesland geht im Hinblick auf die Kinderbetreuungskosten einen Sonderweg. So steht Eltern ab dem 1. September 2018 ein Anspruch auf Familiengeld zu.
Das Familiengeld wird allen Eltern, deren Kinder zwischen zwei und drei Jahren alt sind, gezahlt.

In diesen zwei Jahren erhalten Eltern jeden Monat 250 Euro pro Kind. Für Ihr drittes sowie jedes weitere Kind stehen Ihnen zusätzlich 300 Euro im Monat zur Verfügung.

Im Gegensatz zu den einkommensabhängigen Kitagebühren in Bayern, steht das Familiengeld allen Eltern gleichermaßen zu.
Selbst Eltern mit etwas höherem Einkommen, sollten sich in der zweijährigen Phase über die indirekte Abschaffung der Kitagebühren freuen können, da der Betrag nur selten 250 Euro übersteigt.

Haben Sie bereits einen Antrag auf Elterngeld gestellt, so müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen. In allen anderen Fällen müssen Sie das Familiengeld zusätzlich beantragen. Für weitere Fragen hinsichtlich des bayerischen Familiengeldes, besuchen Sie die Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

4. Diese Änderung treten 2019 und 2020 in Kraft

Nicht nur in der Hauptstadt profitieren Bayrische Eltern und Kinder von staatlichen Zuschüssen. Seit August 2019 erhalten Eltern von Kita-Kindern zwischen 3-6 Jahren einen Zuschuss von 100€ pro Kind.

Ab Januar 2020 soll dieser Zuschuss auch für Krippenkinder gewährt werden. Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass das Bruttojahreseinkommen der Eltern die 60.000€ nicht überschreiten darf.

5. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Kindergarten

Die Qualität in der Kinderbetreuung steigt.

Kann ich die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen?

Ja, bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro pro Kind sind die jährlichen Kosten der Kinderbetreuung abzugsfähig. Zugleich werden jedoch nur zwei Drittel der Kosten, die Ihnen entstanden sind, berücksichtigt.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass die Verpflegungskosten separat zu zahlen sind und sie diese nicht von der Steuer absetzen können.

Wie hat sich der Betreuungsschlüssel in den letzten Jahren in Bayern entwickelt?

Die Regierung des Landes hat bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Kinderbetreuung in Bayern zu verbessern. So existieren im Jahr 2018 9.541 Kindertageseinrichtungen, während sich die Zahl zehn Jahre zuvor noch auf lediglich 7.776 belief.
Der Anstellungsschlüssel ist damit in den letzten zehn Jahren von 10,6 auf 9,3 gesunken.

Was passiert, wenn ich die Kosten einer Tagesmutter oder der Kita nicht zahlen kann?

In diesem Fall steht es Ihnen frei, sich an das örtliche Jugendamt zu wenden, um eine Ermäßigung des Beitrags zu erreichen.
Inwieweit dies von Erfolg gekrönt ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist von Ihnen und Ihren Lebensumständen abhängig.

6. Tipps zur Freizeitgestaltung mit Kindern in Bayern

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