Kitagebühren in Sachsen 2020: Was Sie über die Kita-Kosten wissen sollten

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Kitagebühren-Sachsen-Ratgeber
Inwiefern wird in Sachsen über die Beitragsfreiheit diskutiert?

Die Kitagebühren in Sachsen bleiben vorerst erhalten.

Worin liegen die strukturellen Probleme des Bundeslandes?

Die Kitagebühren in Sachsen treffen vor allem sozial schwache Familien und Alleinerziehende sehr hart.

An wen wende ich mich, wenn ich die Kita-Gebühren nicht aufbringen kann?

Ansprechpartner ist in diesem Fall das örtliche Jugendamt. Weitere Informationen dazu lesen Sie hier nach.

Innerhalb Deutschlands herrschen große Unterschiede im Bereich der Kinderbetreuung. Nicht nur im Hinblick auf die Gebühren, sondern auch hinsichtlich der Qualität unterscheiden sich die einzelnen Bundesländer und Städte deutlich voneinander.

In unserem kurzen Ratgeber beschäftigen wir uns mit den Kitagebühren in Sachsen. Sie erfahren, wovon die Höhe des Elternbeitrags abhängt und inwieweit sich die Situation in Zukunft ändert.

1. Die Kitagebühren in Sachsen liegen im Mittelfeld

Für Kinder ab drei Jahren empfiehlt die Bertelsmann-Stiftung einen Betreuungsschlüssel von 1 zu 7,5. In Sachsen ist eine Erzieherin jedoch je nach Region für durchschnittlich 12 bis 14 Kinder verantwortlich.

Für Familien in Sachsen könnte die Situation schlechter, aber auch durchaus etwas besser sein. Von einer Abschaffung des Kindergartenbeitrags ist in dem östlichen Bundesland bislang keine Rede.
Im Gegensatz zu der Bundeshauptstadt Berlin müssen Eltern also voraussichtlich auch noch in den nächsten Jahren Kita-Gebühren für den Aufenthalt entrichten.

Nach einer aktuellen Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zahlen Eltern in Sachsen durchschnittlich 5,1 % ihres Haushaltseinkommens für die Kinderbetreuung. Dabei gibt es von Stadt zu Stadt Unterschiede, die häufig vor allem ärmere Familien treffen.

kein Kita-Gutschein in Sachsen

In Dresden, Leipzig und Chemnitz liegen die Kitagebühren im Mittelfeld.

Der Grund für die unterschiedlichen monatlichen Kosten liegt darin, dass das Bundesland lediglich einen Teil der anfallenden Betriebskosten der Kindertagesstätten übernimmt. Auch wenn die staatliche Förderung zuletzt zugenommen hat, so bleiben nach wie vor immense Kosten an den einzelnen Kommunen hängen.

Innerhalb der jeweiligen Städte zahlen Sie jedoch in verschiedenen Einrichtungen bei unterschiedlichen Trägern stets den gleichen Kindergartenbeitrag. Allenfalls private Kitas können eine Ausnahme bilden.
Beim Berechnen des Kindergartenbeitrags richten sich die Kommunen nach den gesamten Betriebskosten und verteilen einen gewissen Prozentsatz der jährlichen Kosten auf die Eltern.

2. Die soziale Staffelung der Kitagebühren ist nicht ausreichend

Kosten-Tabelle

Wer mehr verdient, zahlt in Sachsen nur unwesentlich höhere Kitagebühren.

Während vermögende Familien lediglich einen kleinen Prozentsatz ihres Einkommens für die Kinderbetreuung aufwenden müssen, macht sich dieser Posten bei Geringverdienern oder Alleinerziehenden deutlich bemerkbar.
Nicht selten werden für die Kosten der Kinderkrippe oder des Kindergartens bis zu 10 % des gesamten Haushaltseinkommens aufgewendet.

Nach aktuellem Stand wird zwar das Einkommen berücksichtigt, jedoch erfolgt keine prozentuale Erhöhung des Höchstsatzes, sondern lediglich eine Ermäßigung, die den Einkommensunterschied nicht ausgleichen kann.

Familien mit mehreren Kindern profitieren jedoch zumindest von einer Geschwisterermäßigung, sofern die Kinder eine Betreuungseinrichtung besuchen.

Achtung: Die Ermäßigung gilt nur, sofern mehr als ein Kind in den Kindergarten oder die Kita geht. Haben Sie beispielsweise drei Kinder, von denen jedoch nur ein Kind den Kindergarten besucht, müssen Sie den vollen Beitrag leisten.

Der Beitrag, den Alleinerziehende für den Kindergarten zahlen müssen, wird zwar pauschal reduziert. In der Landeshauptstadt Dresden macht der Unterschied jedoch lediglich 10 % aus, sodass das Haushaltseinkommen deutlich belastet wird.

3. Wichtige Fragen Antworten – FAQs

Ist eine Ermäßigung der Kitagebühren in Sachsen möglich?

Über eine Herabsetzung des zu zahlenden Elternbeitrags entscheidet das örtliche Jugendamt. Dafür werden insbesondere Ihre finanziellen Verpflichtungen, Ihr Einkommen sowie die Anzahl Ihrer Kinder berücksichtigt.

Beachten Sie an dieser Stelle, dass Sie den Zuschuss rechtzeitig beantragen, da dieser nicht rückwirkend gilt.
Nähere Informationen zum Verfahrensablauf sowie über erforderliche Unterlagen finden Sie hier.

Auch in den Ferien fällt der Elternbeitrag an.

Bei Fragen hilft das örtliche Jugendamt weiter.

Kann ich die Kosten einer Tagesmutter oder des Kindergartens steuerlich geltend machen?

Sie können die Ihnen entstandenen Kinderbetreuungskosten absetzen. Bewahren Sie daher möglichst alle Quittungen über die Betreuung auf.
Die maximalen Kosten, die Sie steuerlich geltend machen können, belaufen sich auf 4000 Euro pro Kind und Jahr.
Das Finanzamt berücksichtigt jedoch nur zwei Drittel der Betreuungskosten.

Zählen die Verpflegungskosten ebenfalls zu den Kinderbetreuungskosten?

Die Ausgaben für die Verpflegung in der Kindertagesstätte werden separat abgerechnet. In der Regel erfolgt ein eigener Vertrag mit der jeweiligen Einrichtung bzw. direkt mit dem entsprechenden Caterer.
Die Verpflegungskostenpauschale können Sie nicht in Ihrer Steuererklärung anführen, da diese nicht primär dem Zweck der Betreuung dient.

Ist die Höhe der Elterngeldbeiträge in einem Kindergartengesetz festgelegt?

Eine Regelung zu den Kitagebühren in Sachsen findet sich in § 15 des sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen.
Diesen und weitere Paragrafen im Volltext finden Sie hier.

Gibt es in Sachsen einen Kita-Gutschein?

Nein, ein Gutschein-System gibt es nicht. Bei finanziellen Engpässen hilft das Jugendamt.

4. Reiseführer und Erlebnis-Entdecker für Sachsen mit Kind

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