Die Landesregierungen vieler Bundesländer orientieren sich bei der Abschaffung der Kitagebühren an Rheinland-Pfalz. Dort sind die Kita-Gebühren bereits seit 2010 abgeschafft.
Nein, Eltern mit Krippenkindern zahlen nach wie vor Kita-Gebühren.
Um bürokratische Hindernisse aus dem Weg zu räumen, steht die Neufassung des Kindertagesstättengesetzes im Raum.
Rheinland-Pfalz dient vielen anderen Bundesländern als Vorbild im Hinblick auf die Abschaffung der Kinderbetreuungskosten.
In unserem Ratgeber informieren wir Sie darüber, in welchen Fällen Sie dennoch Kitagebühren in Rheinland-Pfalz zahlen müssen und inwieweit eine Befreiung erfolgt.
Inhaltsverzeichnis
Es existieren kaum noch Kitagebühren in Rheinland-Pfalz.
Bereits seit dem 1. August des Jahres 2010 profitieren Eltern in Rheinland-Pfalz von der Abschaffung des Elternbeitrags im Hinblick auf Ihre Kinder. Konkret gilt dies für den Besuch des Kindergartens für alle Kinder ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres bis hin zum Schuleintritt.
Die Unterschiede zu den Nachbarbundesländern Hessen sowie dem Saarland sind sehr groß, da dort fast alle Familien einen Kindergartenbeitrag leisten müssen. Nach einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zahlen in Rheinland-Pfalz lediglich 36 % aller Eltern für den Besuch der Kita.
Achtung: Für den Besuch einer privaten Kita können nach wie vor Kita-Gebühren anfallen.
Die Beitragsfreiheit erstreckt sich bislang nicht auf die Kinderkrippe.
Gemäß dem aktuellen Kindergartengesetz müssen Eltern für die Unterbringung ihrer Kinder in einer Einrichtung einen Beitrag entrichten. Die Höhe der monatlichen Kosten der Krippe richtet sich dabei in erster Linie nach Ihren Einkommensverhältnissen.
In einem weiteren Schritt berücksichtigt das Jugendamt die Anzahl Ihrer Kinder, sodass eine Ermäßigung in Betracht kommt.
Die Geschwisterermäßigung geht so weit, dass für die Kinderbetreuung von vier oder mehr Kindern keine Elternbeiträge mehr erhoben werden.
Ein Elternbeitrag wird ebenfalls für alle Eltern fällig, die ihre Kinder nach der Schule oder während der Ferien in einem Hort unterbringen. Da der Betreuungsschlüssel für den Hort deutlich niedriger ausfällt als für die Kinderkrippe, liegt der Höchstsatz, den Sie als Eltern zahlen müssen, im moderaten Bereich.
Um den Kindergartenbeitrag konkret berechnen zu können, greifen die Mitarbeiter der Stadt auf Ihre Einkommensunterlagen zurück. Dementsprechend müssen Sie Ihre Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate einreichen. Haben Sie jährliche Kosten für Versicherungen, können Sie diese anrechnen lassen, sodass sich die Gebühren in der Kosten-Tabelle entsprechend reduzieren.
Die konkrete Umsetzung eines neuen Kindertagesstättengesetzes lässt bislang auf sich warten. Am 19.6.2018 stellte die Bildungsministerin des Landes jedoch ein erstes Informationspapier zur Verfügung, in welchem neben dem Kindergartenbeitrag vor allem die Finanzierung der Kosten für den Ganztagskindergarten sowie für weitere Betreuungsangebote im Mittelpunkt stehen.
Neben der staatlichen Förderung des Bundes stellt das Land in den kommenden Jahren einen Zuschuss von 62 Millionen Euro pro Jahr für die weitere Entwicklung und die Qualitätssicherung der Kindertagesstätten des Landes zur Verfügung.
Rheinland-Pfalz muss sich jedoch nach aktuellem Stand nicht hinter anderen Bundesländern verstecken, sondern verfügt mit einem Betreuungsschlüssel von
über eine vergleichsweise gute Betreuungssituation. Nähere Informationen über die geplante Gesetzesänderung finden Sie hier.
Sie können die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder in der Steuererklärung angeben.
Je nach Träger, Wohnort sowie Einrichtung entstehen nicht unerhebliche Kosten für die Kinderbetreuung.
Bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro pro Kind und Jahr sind diese abzugsfähig. Sie können jedoch maximal zwei Drittel der Kosten für Tagesmutter oder Kita steuerlich geltend machen.
Eine über die bestehende Beitragsfreiheit oder die Einführung eines Kita-Gutscheins hinausgehende Abschaffung ist bis jetzt nicht im Gespräch. Vielmehr sollen die finanziellen Mittel primär dem Ausbau der Kitaplätze sowie der Qualitätssicherung zugutekommen.
Das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, an dieser Stelle gezielt nach einer Einrichtung für Ihr Kind zu suchen.
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