Die Verpflegungskosten für die Unterbringung Ihrer Kinder müssen Sie weiterhin selbst zahlen. Jeder Kindergarten darf Zuzahlungsbeträge für gesonderte Angebote verlangen. Die Höhe ist allerdings begrenzt.
Dies ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Doch meist handelt es sich um zusätzliche Lern- und Förderangebote für Kinder.
Die bundesweite Festsetzung eines Anspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder hat viele Länder dazu bewogen, ihre eigene Politik entsprechend anzupassen.
Die Hauptstadt Berlin präsentiert sich in dieser Hinsicht vorbildlich und sorgt für eine schrittweise Abschaffung der Gebühren für die Kinderbetreuung.
In unserem kurzen Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie als Eltern in der Stadt einen Betreuungsplatz beantragen können und welche Unterschiede es innerhalb der verschiedenen Einrichtungen gibt.
Inhaltsverzeichnis
Seit dem 1. Januar 2018 steht Ihnen ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu. Ohne weitere Prüfung umfasst dieser
Einen erweiterten Bedarf müssen Sie hingegen ausdrücklich nachweisen.
Ab dem 1. August 2018 ist es endlich soweit und die bislang schrittweise Abschaffung der Kitagebühren in Berlin ist vollendet. Ab diesem Zeitpunkt wird die Höhe ihres Einkommens nicht mehr weiter berücksichtigt, da die Kostenfreiheit für alle Familien gleichermaßen gilt.
Achtung: Trotz der einheitlichen Abschaffung der jährlichen Kosten, benötigen Sie weiterhin einen Kita-Gutschein, um einen Betreuungsplatz zu erhalten.
Diesen beantragen Sie direkt bei dem örtlichen Träger, dem Jugendamt der Stadt Berlin. Ohne einen entsprechenden Kita-Gutschein kann Ihnen daher kein Betreuungsplatz zugewiesen werden.
Eine Liste der Jugendämter Berlins, nach Stadtteilen sortiert, finden Sie hier. Alternativ können Sie den Kita-Gutschein auch online über die Website der Stadtverwaltung Berlins beantragen.
Es ist zwar nicht mehr nötig, den generellen Kindergartenbeitrag zu berechnen, jedoch kommen monatliche Kosten in Höhe des Essensgelds auf Sie zu.
Darüber hinaus ist es den einzelnen Einrichtungen gestattet, einen zusätzlichen Kindergartenbeitrag für gesonderte Leistungen zu erheben.
Gemäß einem neu verabschiedeten Kindergartengesetz müssen diese Kosten für die Kinderkrippe, die Kita oder den Kindergarten jedoch freiwillig ausgestaltet sein. Im Klartext bedeutet dies, dass Sie die zusätzlich angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nehmen müssen, sodass, abgesehen vom Essensgeld, kein weiterer Elternbeitrag auf Sie zukommt.
Die möglichen Extraleistungen, die durch einen Zuschuss möglich werden, müssen jedoch bestimmten Anforderungen genügen:
Dies liegt in der Hand der einzelnen Kindertagesstätten. In der Regel finanzieren Einrichtungen mit den zusätzlichen Kosten folgende Angebote:
Private Kitas, die unter der Verwaltung der Eltern stehen, können ihre individuellen Kita-Gebühren selbst festlegen, da die staatliche Förderung anders abläuft.
Dennoch müssen Sie sich an die Grenze von 90 Euro pro Monat halten.
Ein ausgestellter Kita-Gutschein gilt für alle Betreuungsformen, die nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Kann Ihnen beispielsweise kein Betreuungsplatz in einer Kita vor Ort zugeteilt werden, werden selbstverständlich auch die privaten Betreuungskosten übernommen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben geltend zu machen. Dies gilt allerdings nicht für Verpflegungskosten. Private Zusatzkosten oder aber die Gebühren, die für individuelle Angebote im Kindergarten anfallen, können Sie jedoch steuerlich geltend machen.
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