In der Kindertagespflege werden maximal fünf Kinder von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreut.
Die Betreuung kann entweder im Haushalt der Eltern, der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Im Hinblick auf die Kosten ist die Kindertagespflege nicht teurer als eine Kinderkrippe oder ein Kindergarten.
Achten Sie bei der Auswahl der Tagesmutter/des Tagesvaters darauf, dass diese/dieser eine entsprechende Qualifikation aufweist und sich gut mit Ihrem Kind versteht.
In den ersten Monaten nach der Geburt genießen es viele Mütter und Väter den ganzen Tag mit Ihren Lieblingen zu verbringen. Es kommt jedoch oftmals der Zeitpunkt, an dem Eltern wieder in ihren Beruf einsteigen möchten.
In dieser Situation können Sie selbst entscheiden, welche Art der Betreuung am besten für Sie geeignet ist. Sowohl eine Kindertageseinrichtung als auch die Kindertagespflege sind hierzulande gesetzlich anerkannte Betreuungsformen. Die Kindertagespflege möchten wir Ihnen im Folgenden etwas genauer vorstellen.
Inhaltsverzeichnis
Seit dem 01. August 2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder in eine Kindertageseinrichtung oder in die Kindertagespflege gehen.
In Deutschland können Eltern ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung schicken, damit sie wieder in den Arbeitsalltag einsteigen können. Die Kinderbetreuung kann jedoch auch von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater übernommen werden. In diesem Fall handelt es sich um die Kindertagespflege. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2018 insgesamt 44181 Tagespflegepersonen. Die Zahl ist seit 2006 um 43% gestiegen.
Die Kindertagespflege ist seit 2004 in Deutschland eine gleichwertige Form der Kinderbetreuung. Das bedeutet, dass Eltern selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind in den Kindergarten schicken oder von einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreuen lassen.
In den meisten Fällen wird die Kindertagespflege von berufstätigen Eltern in Anspruch genommen, deren Kinder zwischen einem und drei Jahren alt sind. So können auch schon die Kleinsten Kontakt zu Gleichaltrigen aufnehmen.
Während manche Kinder nur an den Vormittagen betreut werden, verbringen wiederum andere Kinder den ganzen Tag bei der Kindertagespflegeperson.
Einen kleinen Überblick darüber, was die Kindertagespflege ist, bekommen Sie außerdem in diesem Video:
Die Kindertagespflege ist für Kinder wie eine kleine Familie.
Die Betreuung der Kinder kann
stattfinden.
In sogenannten Großtagespflegestellen können bis zu drei Tagesmütter/Tageväter zusammenarbeiten. Diese Regelung ist jedoch nur in einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Bayern, erlaubt.
Wer Kinder in der Tagespflege betreuen möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Bei dieser handelt es sich um eine pädagogische Qualifizierung. Entsprechende Kurse werden von Jugendämtern, Familienbildungsstätten oder Volkshochschulen angeboten. Zusätzlich müssen sie an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.
Die meisten Eltern sind vor allem von der Flexibilität innerhalb der Kindertagespflege überzeugt. Die Betreuungszeiten können oftmals individuell mit den jeweiligen Eltern abgesprochen werden. Durch die Betreuung in Kleingruppen fühlen sich die Kinder fast wie Zuhause. Die Tagesmutter/der Tagesvater wird für die Kinder zu einer der wichtigsten Bezugspersonen. Dadurch, dass noch andere Kinder anwesend sind, wird zusätzlich die soziale und sprachliche Entwicklung gefördert.
Das Konzept ist das gleiche wie in Kindertageseinrichtungen. Die Kinder haben einen geregelten Tagesablauf und werden individuell hinsichtlich ihrer Fähigkeiten und Neigungen gefördert.
Tipp: Manche Tagesmütter und -väter bieten zusätzlich eine Betreuung am Wochenende oder an den Feiertagen an. Fragen Sie vorab nach, inwiefern besondere Betreuungszeiten möglich sind.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Tagesmutter/einem Tagesvater sind, können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden.
Der Ausbau der Kinderbetreuung ist eine wichtige Zielsetzung der Bundesregierung. Die Betreuungsquote beträgt bei Kindern unter drei Jahren bereits knapp 33%. Aus diesem Grund beteiligt sich der Bund auch an der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Die Kosten werden unter dem Land, der Kommune und den Eltern aufgeteilt.
Aber wie hoch sind die Kosten, die dabei auf die Eltern zukommen? Grundsätzlich ist die Kindertagespflege nicht teurer als eine Kindertageseinrichtung. Eine Tagesmutter/ein Tagesvater wird in der Regel über das Jugendamt vermittelt. Die Tagespflegeperson wird dementsprechend vom öffentlichen Jugendhilfeträger entlohnt.
Wie hoch die Kosten des Betreuungsplatzes sind, ist nicht einheitlich geregelt. Die Beträge fallen von Land zu Land sehr unterschiedlich aus. Zudem hängt die Höhe der Kosten damit zusammen, wie viel die Eltern verdienen. Haben Sie gar kein bzw. nur ein geringes Einkommen, ist eine komplette Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt möglich.
Ist die Kindertagespflege öffentlich gefördert, setzt sich das Entgelt der Tagesmutter/des Tagesvaters aus folgenden Posten zusammen:
Achtung: Haben Sie eine private Tagesmutter, müssen Sie die Höhe der Betreuungskosten untereinander vereinbaren. Dabei gilt natürlich das Mindestlohngesetz.
Stellen Sie sicher, dass sich Ihre Kinder bei der Kindertagespflegeperson wohlfühlen.
Bevor Sie Ihr Kind in eine Betreuung geben, sollten Sie sich gut überlegen, welche Form am besten für Sie und Ihre Familie geeignet ist. Entscheiden Sie sich für die Kindertagespflege, ist es wichtig, eine geeignete Tagesmutter bzw. einen geeigneten Tagesvater zu finden. Die Kinder- und Jugendhilfe steht Ihnen bei der Suche gerne zur Seite. Natürlich können Sie zusätzlich auch weitere Institutionen zur Beratung heranziehen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen gerne ein paar Tipps geben, worauf Sie im Vorfeld unbedingt achten sollten:
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