Seit dem 1. Januar 2018 zahlen Eltern in Thüringen für das letzte Kindergartenjahr keinen Kindergartenbeitrag mehr. Ab 2020 winkt auch das vorletzte beitragsfreie Jahr.
Um von den Vergünstigungen zu profitiere, spielt es keine Rolle, ob ihr Kind halbtags oder ganztags bei einer Tagesmutter oder in der Kita betreut wird. Nähere Informationen dazu lesen Sie hier nach.
Im bundesweiten Vergleich schneidet Thüringen im Hinblick auf den Personalschlüssel in Kindertagesstätten eher schlecht ab.
Über die Höhe der Gebühren für die Kinderbetreuung wird seit Jahren heiß diskutiert. Seit der Entscheidung der Bundesregierung, allen Eltern einen Kitaplatz für ihr Kind zur Verfügung zu stellen, stehen die einzelnen Bundesländer jedoch vor großen Herausforderungen.
In unserem Ratgeber beschäftigen wir uns mit den Kitagebühren in Thüringen. Sie erfahren, inwieweit die Kosten für die öffentliche oder private Kita übernommen werden und in welchen Fällen Sie einen Elternbeitrag leisten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Von der Ermäßigung profitieren etwa 18.000 Kinder in Thüringen.
Seit dem ersten Januar 2018 ist das letzte Kita-Jahr in Thüringen beitragsfrei. Dies war für viele Eltern ein Grund zum aufatmen.
Zu Beginn des Jahres 2019 gab es wieder einen Anlassen zum Hoffen: Auf Bundesebene wurde das Gute-Kita-Gesetz beschlossen. Mit den Mitteln des Bundes sollen bis zum Jahr 2022 insgesamt mehrere Milliarden Euro in die Bundesländer fließen. Auch Thüringen macht aus diesen Fördermitteln Gebrauch und beschloss im September 2019 ein weiteres beitragsfreies Jahr im Kindergarten.
Am dem 01.08.2020 dürfen sich Eltern darüber freuen, dass auch das vorletzte Kita-Jahr keine Kosten mehr verursacht. Davon ausgenommen sind weiterhin die Verpflegungskosten.
Neben dem elterlichen Portmonee profitieren auch Kinder und Erzieher von der Finanzspritze des Bundes: Der Betreuungsschlüssel soll insbesondere im Bereich der Vierjährigen verbessert werden. Erzieher*innen können sich über bessere Regelungen zum personellen Ausgleich freien.
Zwei Jahre ohne Kita-Gebühren: Ein Grund zur Freude.
Abgesehen von der Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr müssen Sie für die Kinderbetreuung jedoch weiterhin aufkommen.
Gemäß § 29 ThürKitaG (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz) ist die Höhe der Kitagebühren nach aktuellem Stand von folgenden Faktoren abhängig:
Beachten Sie bitte, dass die Kosten-Tabelle lediglich die Betreuungskosten beinhaltet, Sie jedoch zusätzlich Verpflegungskosten zahlen müssen.
Diese sind unabhängig von sozialen Gesichtspunkten zu entrichten.
Tipp: Stellen Sie beim Berechnen des Kindergartenbeitrags fest, dass Sie sich diese nicht leisten können, können Sie sich an das örtliche Jugendamt wenden, um eine Kostenübernahme zu erreichen.
Für mehr Personal wird mehr Geld benötigt.
Sicherlich lässt sich über diese Aussage trefflich streiten, da vor allem Eltern mit geringem Einkommen einen vergleichsweise hohen Kindergartenbeitrag leisten müssen. Laut einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung sind dennoch etwa zwei Drittel aller thüringischen Eltern bereit, höhere Kosten für die Kinderkrippe, die Kita oder den Kindergarten zu akzeptieren, sofern sich die Qualität in den einzelnen Einrichtungen verbessert.
Im Schnitt herrschen in Thüringen folgende Personalschlüssel:
Die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt bei Kindern bis zu drei Jahren einen Personalschlüssel von 1 zu 3 und bei Kindern der Altersgruppe zwischen drei und sechs Jahren einen Personalschlüssel von 1 zu 7,5.
Im Vergleich mit den westdeutschen Bundesländern schneidet Thüringen eher schlecht ab. Abgesehen von Berlin sind die Betreuungsquoten in den übrigen ostdeutschen Bundesländern jedoch teils schlechter oder nur unwesentlich besser.
Die Planung des neuen Kindergartengesetzes, welches August 2020 in Kraft tritt, geht jedoch auch auf den Personalschlüssel ein, sodass eine Erzieherin in Zukunft weniger Kinder betreuen muss. So sollen langsam die bestehenden Unterschiede zwischen den einzelnen Kreisen, Kommunen und Einrichtungen verschwinden und die gesamte Qualität steigen.
Jede Art der Betreuung ist im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei.
Sofern eine Tagesmutter die Betreuung Ihres Kindes gewährleistet, werden auch diese Kosten berücksichtigt. Die beitragsfreien Kitajahre gelten uneingeschränkt.
Der aktuelle Zuschuss des Landes sieht keine Unterschiede zwischen der Dauer der Betreuungszeit vor. Sie profitieren somit in beiden Fällen von der Kostenbefreiung. Eltern, die ihr Kind ganztags betreuen lassen, können sich dementsprechend über eine etwas stärkere finanzielle Entlastung freuen.
Die Betreuungskosten können Sie bis zu einem Höchstsatz von 4000 Euro pro Jahr in Ihrer Steuererklärung angeben. Beachten Sie bitte, dass jedoch lediglich zwei Drittel der Ausgaben tatsächlich berücksichtigt werden.
Verpflegungskosten fallen nicht unter diesen Punkt und sind daher nicht absetzbar.
Es existiert kein spezielles Gutscheinsystem. In Fällen der sozialen Benachteiligung, stehen Ihnen jedoch Unterstützungsleistungen durch das Sozialamt zu.
Bildnachweise: lilo/Adobe Stock,Antonioguillem/Adobe Stock, auris/Adobe Stock, Jacob Lund/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)