Kitagebühren im Saarland 2020: Was Sie über die Kita-Kosten wissen sollten

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Kitagebühren-Saarland-Ratgeber
Wie teuer ist die Kita im Saarland?

Die Kitagebühren im Saarland sind im Vergleich zu den Nachbarbundesländern hoch. Doch Besserung ist in Sicht.

Wie berechne ich die Kita-Beiträge?

In erster Linie bestimmt Ihr Einkommen über die Höhe der zu zahlenden Kindergartenbeiträge.

Was gilt in der Situation als besonders verheerend ?

Ärmere Familien zahlen, prozentual gesehen, deutlich mehr für die Kinderbetreuung.

Die Einführung des bundeseinheitlichen Anspruchs auf einen Platz in der Kinderbetreuung hat viele Bundesländer dazu veranlasst, über eine Ermäßigung der Kitagebühren nachzudenken.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie hoch die Kitagebühren im Saarland sind, welche Unterschiede zu anderen Bundesländern bestehen und von welchen Faktoren die Höhe der Gebühren abhängt.

1. Die Kitagebühren im Saarland sind hoch

Kinderschuhe auf Geldscheinen

Neben Kleidung und Essen verringern vor allem die Kinderbetreuungskosten das Haushaltseinkommen.

Familien mit Kindern müssen im Saarland für die Kinderbetreuung teils tief in die Tasche greifen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Kosten einer Tagesmutter, einer privaten Kita sowie öffentlicher Einrichtungen.

Die durch die Bertelsmann-Stiftung durchgeführte Untersuchung ElternZOOM kommt zu dem Ergebnis, dass Eltern im Saarland im Durchschnitt etwa 7,2 % ihres Haushaltseinkommens für die Kosten der Kinderkrippe oder des Kindergartens ausgeben müssen. Dieses Ergebnis ist lediglich in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein schlechter.

Während im kleinen Saarland 92 % aller Eltern einen Kindergartenbeitrag leisten müssen, zahlen nur 36 % der in Rheinland-Pfalz lebenden Eltern für den Besuch der örtlichen Kindertagesstätten.

Die Landesregierung plant zwar im Rahmen des gute Kita Gesetzes den Elternbeitrag zu senken, konkrete Angaben, inwieweit der Kindergartenbeitrag sich für Familien tatsächlich reduziert, blieben bislang jedoch aus.

Mit den Fördergeldern des Gute-Kita-Gesetz, welches seit dem 01.01.19 auf Bundesebene in Kraft getreten ist, sollen bis 2022 die Kita-Gebühren halbiert werden. 

2. Den Kindergartenbeitrag berechnen – so geht die Behörde vor

Münzen aufsteigend

Mit steigendem Einkommen erhöhen sich auch die Kitagebühren.

Nicht nur in den einzelnen Bundesländern gibt es große Unterschiede im Hinblick auf die Höhe der monatlichen Kosten für den Besuch eines Kindergartens. Auch innerhalb des Landes variiert der Höchstsatz von Stadt zu Stadt und je nach Träger der jeweiligen Einrichtung enorm.

Landesweit sind allerdings Höchstgrenzen gesetzt, die aufgrund von Fördermitteln des bundesweiten „Gute-Kita-Gesetztes“ ab dem 01.08.2019 schrittweise gesenkt werden. Während der maximale Beitrag zuvor 25 % der Personalkosten betrug,  wird er in den kommenden Jahren wie folgt gesenkt:

  • 01.08.2019: maximal 21 % der Personalkosten
  • 01.08.2020: maximal 17 % der Personalkosten
  • 01.08.2021: maximal 13 % der Personalkosten
  • 01.08.2022: maximal 12,5 % der Personalkosten

Zusätzlich profitieren Sie im Saarland von der Geschwisterregelung, sodass Sie für Ihr zweites Kind lediglich 75 %, für ein drittes Kind 50 % und für jedes weitere Kind nur 25 % der vollen Gebühren zahlen müssen. In diese Regelung werden nicht nur Kinder einbezogen, die die Kita besuchen, sondern alle Kinder, die zu diesem Zeitpunkt kindergeldberechtigt sind.

2.1. Unter gewissen Bedingungen werden Geringverdiener von den Kitagebühren befreit

Sie müssen im Saarland keinen Kitabeitrag zahlen, wenn Sie

  • Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen,
  • Leistungen als Asylbewerber beziehen,
  • den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

Je nach Gemeinde können die Voraussetzungen für eine Befreiung auch noch mehr Menschen miteinbeziehen.

Um Familien mit kleineren Einkommen, die keinen Anspruch auf Befreiung haben, möglichst wenig zu belasten, erfolgt eine Anpassung der Kita-Gebühren an das insgesamt zur Verfügung stehende Familieneinkommen. Neben dem Einkommen wird vor allem die Anzahl Ihrer Kinder berücksichtigt.

Zusätzlich zu Ihren Einnahmen spielen selbstverständlich auch Ihre Ausgaben eine nicht zu unterschätzende Rolle, sodass diese unter Umständen ebenfalls zu einer Ermäßigung der jährlichen Kosten für die Kinderbetreuung führen können.

Tipp: Sollten Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, so können Sie einen Zuschuss beim örtlichen Jugendamt beantragen. In einigen Städten kann man auch einen Kita-Gutschein beantragen.

3. Zusatzkosten belasten ärmere Familien stärker

Neben den reinen Kitagebühren im Saarland, fallen häufig zusätzliche Kosten für die folgenden Bereiche an:

  • Verpflegung (Frühstück, Mittagessen sowie Nachmittagssnacks)
  • Tagesausflüge sowie spezielle Veranstaltungen
  • Bastelmaterialien

Im Gegensatz zu den Kosten für die Kinderbetreuung sind diese Punkte jedoch nicht einkommensabhängig. Aus diesem Grund leiden besonders Geringverdiener stark unter der zusätzlichen Belastung.

Je nach den individuellen Verhältnissen können die gesamten Kitagebühren im Saarland daher bis zu 17,5 % des Haushaltseinkommens verschlingen.

4. Wichtige Fragen und Antworten zu den Kitagebühren im Saarland

Kind auf einer Wiese

Auch in den Ferien müssen Sie Kitagebühren zahlen.

Ist es möglich, die Kinderbetreuungskosten im Saarland in der Steuererklärung anzugeben?

Sie können die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen, sofern diese nicht mehr als 4000 Euro pro Jahr und Kind betragen. Zudem bringen Ihnen nur zwei Drittel der tatsächlich angefallenen Betreuungskosten einen steuerlichen Vorteil.

Zählen die Verpflegungs- sowie die sonstigen Ausgaben für den Kindergarten zu den Betreuungskosten?

Nach aktuellem Stand können Sie diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Vielmehr handelt es sich bei diesen Punkten um Kosten, die nicht direkt durch die Kinderbetreuung entstehen.
Sie würden also auch dann anfallen, wenn Ihre Kinder keine Kita besuchen würden.

Ist es sinnvoller, die staatliche Förderung in eine Verbesserung der Qualität oder in die Senkung der Gebühren zu investieren?

Sicherlich sind beide Faktoren für die Zukunft von entscheidender Bedeutung. Die im Saarland befragten Eltern sind in dieser Frage sehr gespalten.
Etwa die Hälfte aller Eltern wäre bereit, trotz der bereits hohen Gebühren eine weitere Erhöhung der Kosten in Kauf zu nehmen, wenn die Qualität steigt.

Wo finde ich eine Einrichtung für mein Kind?

Der Regionalverband Saarbrücken ermöglicht es Ihnen, hier gezielt nach einzelnen Kindergärten oder Horten zu suchen. So können Sie sich beispielsweise nur Kindergärten anzeigen lassen, die sehr lange Öffnungszeiten haben.

5. Reiseführer und Wissensbücher für Kinder im Saarland



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  1. Andi Schwarz schreibt:

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zum neuen „Gute Kita Gesetz“ (bzw. dem Gesetz davor) und der Geschwisterregelung.
    Regelung neu: ab 1.8.2019 gibt es 25% Betragsermäßigung auf das 2.Kind , auch wenn das ältere,1.Kind bereits eingeschult ist.
    War die Geschwisterreglung vorher nicht auch so geregelt, nur mit dem Unterschied, daß dazu nur kindergeldberichtigte Kinder bis 14Jahren berücksichtigt wurden? ( bis 18 Jahre bzw. 25 Jahre)
    Oder wurde die Geschwisterregelung bisher unterschiedlich von den Kita´s gehandhabt? (staatliche Kita, Kita GmbH…)

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andi Schwarz

    Montag, 05. August 2019, 11:14 Uhr
    1. Kita.de Redaktion schreibt:

      Guten Tag,

      genau, vorher wurden bei der Geschwisterregelung nur Kinder bis zum 14. Lebensjahr miteinbezogen. Allerdings sinken die maximalen Beiträge in den kommenden Jahren allgemein, daher sollten die Gebühren in den kommenden Jahren für die meisten Familien im Saarland (zum Teil deutlich) geringer werden. Wir haben den Text (siehe Kapitel 2) entsprechend aktualisiert.

      Die Geschwisterregelung kann und konnte (wie auch die Beitragsregelung) je nach Gemeinde und Träger abweichen. Dabei stellt die gesetzliche Regelung jedoch immer das Minimum dar, welches nicht unterschritten werden darf.

      Viele Grüße

      Dienstag, 13. August 2019, 13:01 Uhr
  2. Tina schreibt:

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zum neuen Gesetz bzw. möchte ich meinen Ärger zum Ausdruck bringen. Wir haben drei Kinder, ein Schulkind und Zwillinge im Krippenalter.
    Bisher haben wir einen Zuschuss vom Jugendamt zur Betreuung der Drei bekommen, der es uns möglich machte, den Rest der Betreuungskosten gut tragen zu können.
    Nun kommt das Gute-Kita-Gesetz raus und Eltern sollen entlastet werden. Nun gut, unsere Krippenbeiträge wurden gesenkt und das freute uns natürlich….zumindest zuerst. Im Endeffekt übernimmt das Jugendamt nun aber nur noch die Essenskosten und wir müssen die kompletten Betreuungskosten selbst tragen, was somit viel mehr monatliche Belastungen sind als vor diesem Gesetz.
    Das macht mich wütend und traurig zugleich, wie kann so etwas sein.
    Ich arbeite Teilzeit und mein Mann Vollzeit.

    Vielen Dank für eine Antwort

    Mittwoch, 11. September 2019, 20:19 Uhr

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