Da die Kitagebühren in NRW nicht einheitlich geregelt sind, lässt sich das nur schwer sagen.
Neben dem Einkommen sind auch weitere Faktoren zu berücksichtigen, um Ihren individuellen Kita-Beitrag zu ermitteln.
Insgesamt sollen 1,3 Mrd. Euro in die frühkindliche Bildung in NRW investiert werden. Der Beitragsfreiheit kommt das Land dadurch ein ganzes Stück näher.
Generell besteht die staatliche Aufgabe darin, allen Kindern möglichst gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Schaut man sich die Kitagebühren in NRW allerdings an, so wirft dies kein gutes Licht auf die faktische Umsetzung.
Die regionalen Unterschiede sind in Teilen sehr hoch. Zudem ist bis dato nur das letzte Kita-Jahr gebührenfrei. Doch ab 2020 wird sich auch in NRW einiges ändern. Wir verraten Ihnen, was Sie ab dem kommenden Kita-Jahr sparen.
Inhaltsverzeichnis
Die Gebühren sind in den einzelnen Kommunen unterschiedlich hoch.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf geht mit gutem Beispiel voran und ermöglicht es Eltern, ihre Kinder kostenlos im Kindergarten anzumelden.
Konkret ist die Beitragsfreiheit an folgende Faktoren gekoppelt:
Von einer kompletten Befreiung des Kindergartenbeitrags kann zwar noch keine Rede sein, dennoch zeigt die Metropole, wie es gehen könnte.
Ganz anders sieht es hingegen in vielen anderen Städten und Gemeinden NRWs aus. In der folgenden kurzen Tabelle finden Sie einige beispielhaft ausgewählte Städte, um Ihnen die großen Unterschiede bezüglich der Höhe der Kitagebühren innerhalb des Landes zu verdeutlichen.
Stadt | Einkommensgrenze für die kostenlose Kinderbetreuung | 45-stündige Betreuung für ein Kind ab zwei Jahren (bis 40.000 Euro Einkommen) | 45-stündige Betreuung für ein Kind ab zwei Jahren (Höchstsatz) |
---|---|---|---|
Lüdenscheid | 17.500 Euro | 111 Euro | 516 Euro |
Siegen | 29.999 Euro | 42 Euro | 390 Euro |
Mülheim an der Ruhr | 12.271 Euro | 80 Euro | 420 Euro |
Genaue Zahlen zu jeder einzelnen Stadt NRWs finden Sie in dieser Kosten-Tabelle, die der Bund der Steuerzahler herausgibt. Neben den Kosten für den Ganztagskindergarten finden Sie in der Auflistung auch den Kindergartenbeitrag für eine 25-stündige Betreuungszeit in der Woche.
Die großen Unterschiede innerhalb der einzelnen Kommunen beruhen hauptsächlich darauf, dass zu wenig Geld in den Stadtkassen vorhanden ist.
Wussten Sie, dass laut einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung 93,8 % aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren eine öffentliche oder private Kita besuchen?
Längst nicht alle Eltern sind der Ansicht, dass die Kitagebühren in NRW flächendeckend abgeschafft werden sollten. Vielmehr setzen sich zahlreiche Privatleute und Verbände dafür ein, den Elternbeitrag zu erhalten, um primär in die Einrichtung und Ausstattung der einzelnen Kindertagesstätten investieren zu können.
Vor allem im Hinblick auf den Personalschlüssel in Kindertagesstätten ist dieses Argument nicht von der Hand zu weisen, da die Ermäßigung lediglich auf Kosten anderer Bereiche möglich ist.
Fraglich ist allerdings, ob eine staatliche Förderung nicht durchaus in Qualität und zugleich in eine Senkung der Kosten investiert werden könnte.
Die Umsetzung eines verbesserten Personalschlüssels wäre selbst mit einer Vollfinanzierung nicht direkt möglich, da es schlichtweg zu wenige ausgebildete und qualifizierte Erzieherinnen in Deutschland gibt.
Tatsächlich scheint sich die Diskussion um die Qualität versus Beitragsfreiheit allmählich zu klären. Zu Beginn des Jahres 2019 wurde auf Bundesebene das Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. Ziel des Gesetztes ist der Ausbau, die Qualitätssteigerung sowie die allmähliche Beitragsfreiheit deutscher Kitas.
Geringverdiener und Sozialleistungsempfänger profitieren davon, indem Sie keine Kita-Gebühren mehr zahlen.
Zudem soll ab dem 01.08.2020 die KiBiz-Reform in Kraft treten. Auch in diesem Zusammenhang soll es um die Qualitätssicherung und die allmähliche Beitragsfreiheit nordrhein-westfälischer Kitas gehen.
Insgesamt wollen Bund, Land und die Kommunen 1,3 Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung investieren. Durch diese Investition profitieren auch die übrigen Kinder und Eltern: Ein Teil des Geldes wird dazu aufgewendet, um ab dem Kita-Jahr 2020/2021 auch das vorletzte Kita-Jahr beitragsfrei anzubieten.
Das Gehalt stellt einen Faktor dar, durch den sich die Kosten berechnen.
Die Kosten für eine Tagesmutter, einen Hort oder auch eine Kita können steuerlich berücksichtigt werden. Selbstverständlich gilt dies auch für die Kosten einer Kinderkrippe.
Beachten Sie allerdings, dass die jährlichen Kosten lediglich zu zwei Drittel und bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Euro in Ihre Steuererklärung einfließen können.
Die Verpflegungskosten werden unabhängig von den Kitagebühren in NRW erhoben. Der jeweilige Träger entscheidet individuell, welche Höhe diese haben.
Dabei kommt es entscheidend auf die Qualität des Essens an. Für Bio-Lebensmittel können Kindergärten beispielsweise einen Zuschuss einfordern.
Nach aktuellem Stand muss das zuständige Jugendamt weitere Kriterien berücksichtigen, um Ihren persönlichen Kindergartenbeitrag zu berechnen.
Im Einzelnen sind dies:
Bildnachweise: PhotographyByMK/AdobeStock, Marco2811/AdobeStock, mnimage/AdobeStock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
Die spannende Frage ist ja wie sich die Zweite-Vorschuljahr-frei Regel auf das Geschwisterkind auswirkt. Man zahlt ja grundsätzlich die Gebühr nur für ein Kind, Geschwister sind kostenlos (klar, beim Träger zahlt man pro Kind). Wenn jetzt das Vorschulkind kostenfrei ist, aber dafür dann das andere Kind nachrückt und bezahlt werden muss ist ja wenig gewonnen. Man hat dann nur ein mal beim letzten Kind einen Vorteil.
Ist aber ja nicht so.
Das 2. Kind ist, bei uns jedenfalls, beitragsfrei.
Also zahlt man für das 2.Kind erst wieder wenn das 1.Kind die KITA verlässt.
Ein Arbeitskollege hatte folgenden Fall in Hamm.
Sein Sohn war im letzten KitaJahr beitragsfrei.
Gleichzeitig die Tochter als Geschwisterkind im vorletzten Jahr beitragsfrei.
Sprich beim Sohn 1 Jahr nicht gezahlt, bei der Tochter 2 Jahre nicht
Hallo. Mich würde auch interessieren ob man für das 2. Kind in den beitragsfreien Jahren von Kind 1 dann Beträge zahlen muss ?
Dann hätte man leider nichts gewonnen.
Oder wird für Kind 2 erst bezahlt wenn Kind 1 in die Schule wechselt?
Lg
Hallo Frau Haffe,
sofern es eine Geschwisterermäßigung gibt (was in NRW keine Pflicht ist), entfallen in den beitragsfreien Jahren von Kind 1. beide Beiträge. Der Gesetzgeber ist hier glücklicherweise eindeutig:
„Bei Geschwisterregelungen sind Kinder, deren Tagesbetreuung gemäß § 50 Absatz 1 elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre.“ Quelle: Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung § 51 (4) Satz 3
Dasselbe gilt aktuell ebenso für das letzte Kita-Jahr (nachzulesen im KiBiz).
Viele Grüße aus der Redaktion