Kitagebühren in Brandenburg 2020: Was Sie über die Kita-Kosten wissen sollten

   
von Dana S. - letzte Aktualisierung:
Kitagebühren-Brandenburg-Ratgeber
Wie hoch sind die Kita-Gebühren in Brandenburg?

Die Kitagebühren in Brandenburg sind, verglichen mit dem Bundesdurchschnitt, relativ hoch.

Welche Schritte unternimmt das Land in Hinblick auf die Beitragsfreiheit?

Seit dem Kita-Jahr 2018/2019 entfallen die Gebühren für das letzte Jahr vor der Einschulung.

Wann kann jenes Ziel verwirklicht werden?

Das Gute-Kita-Gesetz lässt das Ziel der Beitragsfreiheit näher rücken.

Auch wenn die Kita-Gebühren in Brandenburg verhältnismäßig hoch sind, tut sich derzeit einiges aufgrund des Gute-Kita-Gesetzes. Mit welchen Änderung Sie rechnen dürfen, warum Geringverdiener stark profitieren und welche Hürden dem Land auf dem Weg zur Beitragsfreiheit begegnen, erfahren Sie in den folgenden Zeilen. 

1. Kitagebühren in Brandenburg – von der Abschaffung noch weit entfernt

Kosten Tabelle

In den meisten Einrichtungen richtet sich der Beitrag nach dem Gehalt.

Seit dem 1. August 2018 kam auf viele Familien in Brandenburg eine finanzielle Erleichterung zu. Nach einer Parlamentssitzung wird das Kindergartengesetz derart geändert, dass das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei ist.

Kommt Ihr Kind in das letzte Kindergartenjahr und haben Sie bisher einen Kindergartenbeitrag zahlen müssen, so entfällt dieser automatisch. Ein gesonderter Antrag für die Beitragsbefreiung ist nicht erforderlich.

Die Kita-Gebühren, die vor dem letzten Kita-Jahr zu zahlen sind, lassen sich nicht pauschal wiedergeben. Der Grund dafür liegt zum einen darin, dass jeder Träger zu einem gewissen Teil selbst über die Höhe entscheidet und zum anderen die Kita-Gebühren ohnehin gestaffelt sind. Demnach entscheidet Ihr eigenes Einkommen maßgeblich über die Kosten für die Betreuung. 

2. Die Kosten der Kinderbetreuung erhöhen sich mit Ihrem Einkommen

Wenige Kitas in Brandenburg:

Laut den Zahlen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gibt es landesweit etwa 1.900 Kitas. Die Einrichtungen sind für die Betreuung von knapp 180.000 Kindern zuständig.

Um einen Platz im Bereich der Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich an das örtliche Jugendamt wenden. Die Mitarbeiter berechnen den Kindergartenbeitrag individuell anhand der folgenden Berechnungsgrundlagen:

  • der Höhe Ihres monatlichen Nettoeinkommens
  • der Anzahl der zu betreuenden Kinder; eine Geschwisterermäßigung ist vorgesehen
  • sowie der Höhe des Betreuungsumfangs (halbtags, bis zu 7 Stunden oder ganztags bis zu 10 Stunden)

An dieser Stelle muss unbedingt berücksichtigt werden, dass das Essensgeld nicht zu den Kitagebühren zählt. Diese Kosten sind hingegen nicht von Ihrem Einkommen abhängig, sodass sich Ihr tatsächlich zu zahlender Elternbeitrag entsprechend erhöht.

Je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen ausfällt und inwieweit Sie auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen sind, beliefen sich die jährlichen Kosten für die Kinderkrippe, den Kindergarten oder den Hort bisweilen auf mehr als 4.000 Euro pro Kind.

3. Diese Änderungen bringt das Gute-Kita-Gesetz

Das Gute-Kita-Gesetz tritt seit dem 01.01.2019 in Kraft und verspricht viele Erneuerungen in der Kita-Landschaft der jeweiligen Länder. Der Bund und das jeweilige Land schließen dabei individuelle Verträge ab, welche Maßnahmen mit den Fördergeldern ergriffen werden sollen.

In Brandenburg liegt das Augenmerk auf der schrittweisen Abschaffung der Kita-Gebühren: Vor allem Geringverdiener mit einem Jahresgehalt bis zu 20 000€ und Eltern, die Sozialleistungen beziehen, werden vorrangig von den Kita-Gebühren befreit.


4. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Tagesmutter Gebühren

Die Beitragsbefreiung gilt auch im Hinblick auf eine Tagesmutter.

Gilt ein Kita-Gutschein aus Berlin auch in Brandenburg?

Nein. Um die Berliner Kita nach dem Umzug weiterhin besuchen zu können, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Brandenburger Jugendamt stellen und den Betreuungsbedarf Ihres Kindes feststellen lassen. Dieser kann jedoch auch abgewiesen werden, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Übernahme in Ihrer neuen Gemeinde nicht erfüllen. Anschließend müssen Sie den Kostenübernahmebescheid, eine Kopie des Bescheides über den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz von Ihrer neuen Gemeinde sowie ein Berliner Kitaantragsformular beim zuständigen Berliner Jugendamt einreichen (siehe auch: Thema auf Berlin.de).

Eine Kostenübernahme bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Ihr Kind auch weiterhin kostenlos die Berliner Kita besuchen kann. Ob und in welcher Höhe Sie einen Elternbeitrag zahlen, hängt von den Regelungen in Ihrer Brandenburger Gemeinde ab (diese können von Ort zu Ort variieren).

Ist es möglich die Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen?

Die reinen Kinderbetreuungskosten können Sie absetzen, sofern diese nicht mehr als 4.000 Euro pro Jahr und Kind betragen. Insgesamt dürfen Sie jedoch nicht mehr als zwei Drittel der Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Beachten Sie an dieser Stelle, dass zwar die Kita-Gebühren abzugsfähig sind, jedoch nicht die Kosten der Verpflegung im Kindergarten.

Gilt die Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr auch für die Kosten einer Tagesmutter?

Ja, der Zuschuss des Landes besteht für alle Arten der Kinderbetreuung.

5. Reiseführer für die Freizeit mit Kindern in Brandenburg



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Kitagebühren in Brandenburg 2020: Was Sie über die Kita-Kosten wissen sollten
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Bildnachweise: Osterland/AdobeStock, benjaminnolte/AdobeStock, Oksana Kuzmina/AdobeStock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

    1. Kita.de Redaktion schreibt:

      Hallo Frau Ziminga,

      grundsätzlich ist dies möglich, es hängt aber davon ab, ob und inwiefern die Brandenburger Gemeinde Elternbeiträge erhebt. Die einzige Voraussetzung für die Betreuung nach einem Umzug nach Brandenburg eine Bestätigung des Betreuungsanspruchs und eine Kostenübernahme des entsprechenden Brandenburger Landkreises. 2017 wurde erfolgreich gegen eine Befristung des Betreuungsanspruchs mit Hinblick auf knappe Kapazitäten geklagt: https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/4948006-958092-kitagutschein-gilt-auch-bei-umzug-nach-b.html Allerdings ist die Formulierung in diesem Artikel irreführend. Laut Urteil gilt der Berlin-Gutschein nicht einfach weiter, stattdessen muss die weitere Betreuung beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.

      Seit dem Urteil können entsprechende Betreuungsverträge nicht mehr aufgrund knapper Kapazitäten befristet/beendet werden. Wenn der zuständige Landkreis die Kostenübernahme verweigert (was nur möglich ist, wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme dort nicht bestehen) oder (was nur in absoluten Ausnahmefällen möglich ist) die Kostenübernahme befristet, ist eine Betreuung jedoch nicht oder nur bis zum Ende der Befristung möglich (nachzulesen hier).

      Die Regelungen bezüglich der Elternbeiträge unterscheiden sich in Brandenburg allerdings von Ort zu Ort und sind noch nicht komplett abgeschafft. Wenn Sie bei einer Betreuung in Ihrer Brandenburger Gemeinde einen Elternbeitrag bezahlen müssten, müssen Sie diesen auch bei einer Weiterbetreuung in Berlin entrichten. Das letzte Kita-Jahr ist bereits in ganz Brandenburg kostenfrei. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ wurde die Beitragsfreiheit landesweit auch für viele Geringverdiener eingeführt (Siehe auch: Informationen zur Beitragsfreiheit des Landes Brandenburg). Wenn Ihr Kind nicht im letzten Kita-Jahr ist und Sie nicht unter die Einkommensgrenze fallen, hängt alles weitere von den Regelungen bzgl. der Elternbeiträge in Ihrer Brandenburger Gemeinde ab.

      Wie Sie genau vorgehen müssen, steht nun auch im Artikel.

      Viele Grüße aus der Redaktion

      Donnerstag, 13. Juni 2019, 18:04 Uhr
  1. Mandy schreibt:

    Liebe Redaktion,

    erstmal vielen Dank für den sehr informativen Artikel.

    Ich habe eine Frage: wir wohnen in Brandenburg und arbeiten in Berlin und haben jetzt die Möglichkeit unser Kind in meine Berliner ArbeitsKita unterzubringen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir dann trotzdem den vollen Beitrag zahlen müssen?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung
    Beste Grüße.

    Donnerstag, 08. August 2019, 18:39 Uhr
    1. Kita.de Redaktion schreibt:

      Hallo Mandy,

      grundsätzlich gibt es auch hier die Möglichkeit, eine Kostenübernahme zu beantragen (alle Voraussetzungen können Sie hier im Absatz „Vorgehensweise bei Neuaufnahmeanträgen von Brandenburger Kindern in eine Berliner Kita“ nachlesen), eventuell müssen Sie dies u.a. ausführlich begründen. Wir können aber nicht einschätzen, wie hoch die Chance ist, dass eine Kostenübernahme in solchen Fällen tatsächlich gewährt wird, insbesondere, wenn es in Ihrer Gemeinde noch freie Kapazitäten gibt.

      Hoffentlich konnten wir Ihnen zumindest ein wenig weiterhelfen.

      Viele Grüße

      Dienstag, 13. August 2019, 12:19 Uhr
  2. Mario schreibt:

    Liebe Redaktion,

    danke für den informativen Artikel. Gehe ich recht in der Annahme, dass es keine Höchstgrenzen für Kita Gebühren in Brandenburg gibt, es also sein kann, dass ein privater Betreiber über 7.000€ im Jahr veranschlagt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort,

    Mario

    Montag, 16. September 2019, 09:58 Uhr
    1. Kita.de Redaktion schreibt:

      Guten Tag,

      theoretisch wäre dies durchaus möglich. Es gibt bisher keinen gesetzlichen Höchstbetrag für Kitagebühren in Brandenburg.

      Viele Grüße aus der Redaktion

      Freitag, 11. Oktober 2019, 17:36 Uhr
  3. Susann schreibt:

    Hallo,
    es ist nicht richtig, dass das Brandenburger Kind weiterhin kostenlos in Berlin zur Kita geht. Seinen Elternbeitrag bezahlt man trotzdem. Die Gemeinde übernimm „lediglich“ einen Teil der Gebüren, so wie es überall ist. Unser Platz in Berlin kostet z.b. ca 1200 Euro im Monat. Ich zahle 330 Euro Beitrag und den Rest zahlt die Gemeinde. Der Antrag der Kostenübernahme umfasst also nicht die kompletten Kosten.

    Samstag, 02. November 2019, 22:10 Uhr
    1. Kita.de Redaktion schreibt:

      Guten Tag,

      das man den Elternbeitrag grundsätzlich bezahlt stimmt so nicht. Es kommt immer auf die konkrete finanzielle Situation der Familie, die örtlichen Regelungen in der Brandenburger Gemeinge, die Höhe der Gebühr sowie den Träger der Einrichtung an. Geht das Kind im letzten Jahr in die Kita, fallen in Brandenburg grundsätzlich keine Elternbeiträge an.

      Viele Grüße aus der Redaktion

      Donnerstag, 07. November 2019, 15:12 Uhr
  4. Daniel Melanchthon schreibt:

    Vorgehensweise beim Umzug in das Land Brandenburg
    https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/berlin-und-brandenburg/

    Die Kosten für Kinder aus Brandenburg, die in Berlin betreut werden, sind im Staatsvertrag festgelegt. Ich habe nicht die aktuellen Sätze, aber hier ein Beispiel, wie hoch sie 2017 waren. Sie können durchaus sogar über den Elternbeiträgen der Gemeinde für Kitas in der brandenburger Gemeinde liegen: https://mbjs.brandenburg.de/media/bb2.a.5813.de/Staatsvertrag_Anlage6.pdf

    Hier noch weitere Infos:
    (Absatz gelöscht -> Bitte keine Inhalte anderer Seiten kopieren. Der Link mit den entsprechenden Informationen ist zudem sowohl am Ende von 4.1. als auch in den Kommentaren bereits verlinkt sowie die Vorgehensweise erklärt. )

    Freitag, 15. November 2019, 12:34 Uhr
    1. Kita.de Redaktion schreibt:

      Guten Tag Herr Melanchthon,

      die PDFs, die unter Ihrem ersten Link zu finden sind, schlüsseln auf, wie hoch die Kosten sind, die im Rahmen der Kostenübernahme von den Brandenburger Gemeinden übernommen und an die jeweiligen Berliner Jugendämter überwiesen werden. Diese sind selbstverständlich höher als die Elternbeiträge, da die Elternbeiträge in Brandenburg nur einen Teil der monatlichen Kosten für einen Betreuungsplatz decken. Ihr zweiter Link bezieht sich auf die Kosten ergänzender Förderung in Berliner Ganztagsschulen.

      Über die Höhe der Elternbeiträge geben beide Links keinerlei Aufschluss. Die Elternbeiträge hängen von den Regelungen in der jeweiligen Brandenburger Gemeinde ab (nachzulesen auch im Artikel 6 des Staatsvertrages -> der Leistungsverpflichtete ist in diesem Fall die Gemeinde, die die Kosten übernimmt).

      Viele Grüße aus der Redaktion

      Mittwoch, 20. November 2019, 12:29 Uhr
  5. Heidi schreibt:

    Hallo, meine Tochter ist von PM nach HVL gezogen. Leider haben wir keinen Kita Platz in der neuen Umgebung gefunden. Jetzt wird bald eine neue Kita eröffnet. Es ist aber ein privater Träger.Jetzt meine Frage…..da es sich um das letzte Kita Jahr handelt, Wird das auch vom Staat bezahlt und wo muss ich mich da hinwenden ?

    Sonntag, 17. November 2019, 17:58 Uhr
    1. Kita.de Redaktion schreibt:

      Guten Tag Heidi,

      ja, das letzte Kita-Jahr ist in allen brandenburgischen Kitas kostenfrei. Sie müssen nichts weiter unternehmen, die Beitragsfreiheit gilt automatisch. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Landes Brandenburg. Beachten Sie, dass die Beitragsfreiheit nicht für das Essensgeld gilt.

      Viele Grüße aus der Redaktion

      Donnerstag, 21. November 2019, 15:09 Uhr
  6. Bärmann schreibt:

    Hallo , hat jeder ein Anrecht auf 10 Stunden Betreuung , oder gibt es Voraussetzungen die erfüllt und belegt werden müssen ???

    Sonntag, 29. Dezember 2019, 19:48 Uhr
    1. Kita.de Redaktion schreibt:

      Hallo,

      in Brandenburg hat jedes Kind grundsätzlich einen Anspruch auf mindestens 6 Stunden Betreuung (siehe auch § 1 (3) KitaG). Längere Betreuungszeiten werden demnach aber gewährt, wenn die Situation es erforderlich macht. Gründe hierfür sind u.A. die Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Aus- oder Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf des Kindes. Kontaktieren Sie am besten das örtliche Jugendamt, hier wird Ihnen konkret mitgeteilt, welche Möglichkeiten Sie vor Ort haben und wie Sie vorgehen müssen.

      Viele Grüße aus der Redaktion

      Mittwoch, 08. Januar 2020, 15:03 Uhr

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