Die Kosten für die Kitas in Hessen sind äußerst uneinheitlich. Einzelne Kommunen innerhalb Hessens bieten eine komplett kostenlose Kinderbetreuung an, während Sie in anderen Städten viel Geld zahlen müssen.
Für die sechsstündige Betreuung im Kindergarten fallen in Hessen keine Kitagebühren mehr an. Ist ein höherer Betreuungsaufwand notwendig, richtet sich die Höhe der Gebühren maßgeblich nach Ihrem Einkommen.
Ja. Genaue Antworten auf diese und weitere weiterführende Fragen erhalten Sie hier.
Nachdem seit dem 1. Januar 2018 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht, hat sich auch das Bundesland Hessen dazu entschlossen, im Bereich der Kinderbetreuung nachzubessern.
Die Kitagebühren in Hessen fallen daher seit dem 1. August 2018 zum Teil weg. In unserem Ratgeber erfahren Sie, in welchen Bereichen Sie dennoch mit Gebühren rechnen müssen. Zusätzlich gehen wir auf die Unterschiede der verschiedenen Städte innerhalb des Landes ein.
Inhaltsverzeichnis
Die Regelung, die seit dem 1. August 2018 greift, sieht folgendes vor:
Abgesehen von dieser einheitlichen Regelung hinsichtlich der Kitagebühren in Hessen, gibt es von Stadt zu Stadt große Unterschiede.
Einige Kommunen, wie beispielsweise Darmstadt, setzen auf ein flexibles Betreuungsmodell. Hier haben Sie die Möglichkeit, auf nicht nur 6 Stunden tägliche kostenlose Betreuungszeit zurückzugreifen, sondern bis zu 10 Stunden in Anspruch zu nehmen. Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass die wöchentliche Betreuungszeit 30 Stunden nicht überschreitet.
Viele andere Städte bieten diese Möglichkeit indes nicht an, sodass zusätzliche Kosten für die Kinderkrippe sowie für die öffentliche oder private Kita in Höhe von bis zu 200 Euro pro Monat auf viele Eltern zukommen.
Achtung: Die staatliche Förderung hilft den Kommunen zwar bei der Bewältigung der Kosten der einzelnen Einrichtungen, deckt diese jedoch bei weitem nicht ab.
Der Kindergartenbeitrag, den Sie als Eltern zu leisten haben, setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Die Höhe ist dabei von Ihrem Wohnort sowie dem Träger der Einrichtung abhängig, sodass Sie an dieser Stelle keine pauschalen Angaben zu konkreten Werten finden werden.
Die verschiedenen Städte und Gemeinden orientieren sich bei der Aufstellung einer Kosten-Tabelle jedoch an den folgenden Punkten:
Die Mitarbeiter des örtlichen Jugendamts berechnen den Kindergartenbeitrag anhand dieser Werte. In einigen Städten kann man auch einen Kita-Gutschein beantragen.
Neben den reinen Kitagebühren in Hessen fallen zusätzlich Verpflegungskosten an, die unabhängig von Ihrem Einkommen alle Eltern gleichermaßen treffen. Jeder Kindertagesstätte ist es darüber hinaus freigestellt, weitere Zusatzkosten für spezifische Angebote zu erheben. Diese sind jedoch freiwillig und nicht verpflichtend.
Von Zeit zu Zeit müssen Sie mit einmaligen Kosten für geplante Tagesausflüge rechnen. In der Regel beschränken sich diese Kosten allerdings auf wenige Euro.
Ein großer Teil der Kitagebühren wird von den Städten selbst getragen. Sind die finanziellen Mittel eher rar, wie beispielsweise in Frankfurt am Main, so äußert sich dies in ungünstigeren Bedingungen hinsichtlich der Elterngeldbeiträge. Einen weiteren Zuschuss können sich diese Städte schlichtweg nicht leisten.
Sie können Ihre jährlichen Kosten als Sonderausgaben deklarieren. Berücksichtigt werden jedoch maximal zwei Drittel der tatsächlich gezahlten Kinderbetreuungskosten. Der Höchstsatz der steuerlichen Ermäßigung beträgt 4000 Euro.
Abgedeckt sind die Gebühren für die Kinderbetreuung. Dies bedeutet, dass sich auch die Kosten für eine Tagesmutter entsprechend reduzieren.
Detaillierte Zahlen zu den einzelnen Investitionsprogrammen und dem Kindergartengesetz finden Sie auf der Website des Sozialministeriums Hessens.
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