Die Ganztagsbetreuung in Hamburg wird, im Gegensatz zur Halbtagsbetreuung, nicht kostenlos angeboten.
Damit Ihnen einen Betreuungsplatz zugeteilt wird, benötigen Sie in der Hansestadt einen Kita-Gutschein.
Sie können bis zu zwei Drittel Ihrer Betreuungskosten steuerlich geltend machen.
Die Kitagebühren in Hamburg sind teilweise abgeschafft, um die Familien in der Stadt zu entlasten. Dies gilt jedoch nur für eine begrenzte Zeitspanne von fünf Stunden pro Tag.
In unserem Ratgeber informieren wir Sie über die Berechnung ihres individuellen Kindergartenbeitrags. Sie erfahren, wie und wo Sie einen Antrag stellen müssen und inwieweit eine Ermäßigung der Kitagebühren in Hamburg möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Die Höhe Ihres Einkommens entscheidet darüber, wie hoch die Kitagebühr ausfällt.
Kurzum, je mehr Sie verdienen, desto mehr Geld müssen sie auch für die Kinderbetreuung aufwenden. Allerdings ist das Einkommen nicht der einzige Punkt, der herangezogen wird, um Ihren individuellen Kindergartenbeitrag zu berechnen.
Das jeweilige Jugendamt des Stadtbezirks berücksichtigt bei seiner Berechnung folgende Punkte:
Ihr monatliches Nettofamilieneinkommen setzt sich aus den gesamten Einkünften Ihrer Familie innerhalb eines Jahres geteilt durch die Anzahl der Monate zusammen. So werden auch Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, anteilig berücksichtigt.
Sonstige Leistungen, wie Eltern-, Erziehungs- oder Kindergeld fließen hingegen nicht in diese Berechnung mit ein.
Neben diesen positiven Einkünften können sie jedoch auch einige Ausgaben geltend machen, die ihr Einkommen schmälern.
Dies sind beispielsweise:
Tipp: In Hamburg profitieren größere Familien von einer Geschwisterermäßigung. Gebühren in voller Höhe zahlen Sie lediglich für Ihr jüngstes Kind. Besucht ein weiteres Kind eine Kindertagesstätte, wird lediglich ein Drittel der Kita-Gebühren fällig. Für ein drittes oder viertes Kind sinkt der Beitrag sogar auf den absoluten Mindestbeitrag.
Möchten Sie Ihren Kindergartenbeitrag konkret berechnen, so haben Sie hier die Gelegenheit dazu. Beachten Sie bitte, dass diese Vorabberechnung der Kosten für die Kinderkrippe, den Kindergarten oder den Hort keine rechtlich bindende Wirkung entfaltet.
Den Kita-Gutschein müssen Sie beim Jugendamt beantragen.
Einige Städte und Länder, wie auch Hamburg, haben sich entschieden, die Vergabe der Kindergartenplätze über einen Kita-Gutschein zu gewährleisten.
Um also einen Betreuungsplatz zugewiesen zu bekommen, müssen Sie diesen zunächst bei dem jeweils zuständigen Jugendamt beantragen.
Die Erteilung eines Kita-Gutscheins bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich keinen eigenen Platz aussuchen können. Vielmehr benötigen Sie den Gutschein, um eine Zusage des Kindergartens über die Aufnahme Ihres Kindes zu erhalten.
Mit dieser Art der Vergabe der Kindergartenplätze soll sichergestellt werden, dass alle Eltern gleichermaßen ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen können.
Achtung: Stellen Sie Ihren Antrag auf den Kita-Gutschein rechtzeitig, da eine Übernahme der Kosten ohne einen Antrag ausgeschlossen ist. In diesem Fall greift die staatliche Förderung nicht, sodass bis zu 1000 Euro pro Monat auf Sie zukommen könnten.
Der Höchstsatz für einen Kita-Platz liegt derzeit bei 207 Euro pro Monat.
Im schlechtesten Falle kommen monatliche Kosten in Höhe von 207 Euro für Ihr Kind auf Sie zu. Gehen Sie als Eltern jedoch Vollzeit arbeiten, kommt eine Ermäßigung des Beitrags in Betracht.
Hinzu kommen noch die individuell von der Einrichtung abhängigen Verpflegungskosten.
Eine Absetzung ist bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro pro Jahr und Kind möglich. Zusätzlich gilt, dass Sie maximal zwei Drittel der jährlich aufgewendeten Kosten für die Tagesmutter, die öffentliche oder private Kita oder aber den Hort absetzen dürfen.
Auf der Website der Stadt Hamburg finden Sie, wenn Sie ein wenig nach unten scrollen, eine Auflistung der verschiedenen Bezirksämter, die für die Kindertagesbetreuung zuständig sind.
Schließt eine Kita, so ist diese verpflichtet, Ihnen eine alternative Möglichkeit der Unterbringung für Ihre Kinder anzubieten.
So ist sichergestellt, dass Sie als Arbeitnehmer keine Nachteile erleiden.
Bildnachweise: Ralf Geithe/shutterstock, eyetronic/AdobeStock, jannoon028 /AdobeStock, Sascha Remmers/AdobeStock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
Guten Tag,
als das Einkommen mindernde Ausgaben sind drei Beispiele angegeben. Meine Frage: wirken sich auch Ausbildungskosten einkommensmindernd aus? Oder können Sie mir vielleicht einen Tipp geben, bei welcher Stelle ich etwas darüber erfahren kann? Online konnte ich bis jetzt leider nichts dazu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Funabashi
Guten Abend!
Aktuell habe ich für meine Tochter einen 8 Stunden Gutschein und Platz. Was passiert, wenn ich wieder schwanger werde und meinen 8 Stunden Gutschein verliere? Ist jede Kita verpflichtet mir für die Eltern Zeit einen 5 Stundenplatz anzubieten?
Liebe Grüße
Guten Tag Frau Huber,
ein Gutschein für einen 5-Stunden-Platz wird Ihnen während der Elternzeit in Hamburg in jedem Fall bewilligt. Zudem sind Kitas gemäß § 12 (1) des Landesrahmenvertrages grundsätzlich dazu verpflichtet, jedes Kind, welches im Umfang des Mindestanspruchs betreut werden soll, aufzunehmen, sofern es die Kapazitäten und das Konzept der Einrichtung erlauben.
Viele Grüße aus der Redaktion