Kitagebühren in Schleswig-Holstein 2020: Was Sie über die Kita-Kosten wissen sollten

   
von Dana S. - letzte Aktualisierung:
Kitagebühren-Schleswig-Holstein-Ratgeber
Wie hoch sind die Kita-Gebühren im bundesweiten Vergleich?

Die Kitagebühren in Schleswig-Holstein zählen zu den höchsten innerhalb Deutschlands.

Wie hoch sind die Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein?

Aufgrund fehlender einheitlicher Regelungen gibt es große Gebührenunterschiede in den verschiedenen Städten Schleswig-Holsteins.

Ist eine Abschaffung der Kita-Gebühren in Sicht?

Eine erhebliche Reduzierung der Kita-Gebühren tritt ab 2020 in Kraft.

Die Kitagebühren in Schleswig-Holstein sind im deutschlandweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch. Doch mit der Kita Reform 2020 soll sich dies ändern, auch wenn die Beitragsfreiheit noch auf sich warten lässt.

Geplant ist eine Reduzierung des Kindergartenbeitrags, um Familien zu entlasten. Insbesondere vor dem Hintergrund der freien Bildung im Schul- und Hochschulbereich, dürfe die Kinderbetreuung im Kitabereich nicht kostenpflichtig bleiben, heißt es aus einigen politischen Lagern.

In unserem kurzen Beitrag gehen wir auf die wichtigsten Punkte rund um die Kitagebühren in Schleswig-Holstein ein.

1. Verbesserung der Kitagebühren in Schleswig-Holstein Hinsicht

Kita Gebühren

Viele Eltern haben sich darüber beklagt, dass die Beiträge stetig gestiegen sind.

Viele der Eltern des nördlichen Bundeslandes beklagen seit Jahren, dass die Gebühren für den Kindergarten in ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde stetig gestiegen sind.
Da jedoch eine flächendeckende Ermäßigung des Elternbeitrags in erster Linie die Kommunen belasten würde, hat sich das Land dazu entschlossen, den Zuschuss für die einzelnen Einrichtungen zu erhöhen.

Bereits im Jahr 2018 trat eine Änderung des Kindergartengesetztes in Kraft, welche folgende positive Konsequenzen mit sich brachte: 

  • die gesamte Entlastung bis zum Jahr 2022 beträgt 481 Millionen Euro
  • davon wird der Betriebskostenzuschuss an die jeweiligen Kommunen um 135 Millionen Euro erhöht
  • eine direkte Entlastung der Eltern erfolgt in Höhe von 136 Millionen Euro
  • weitere 210 Millionen Euro fließen in die Verbesserung der bisherigen Qualität

In den letzten Jahren hat die Zahl der Kinder, die in einer Einrichtung betreut werden, deutlich zugenommen. So waren beispielsweise im Jahr 2013 etwa 106.000 Kinder aus Schleswig-Holstein in einer Kita oder im Bereich der Kindertagespflege untergebracht. Vier Jahre später hatte sich die Zahl auf 116.000 Kinder erhöht. Dementsprechend steigen die jährlichen Kosten für das Land sowie für die einzelnen Kommunen spürbar an.

2. Deutliche Unterschiede innerhalb der verschiedenen Städte des Landes

Gebühren ungleich

Die Kitabeiträge sind innerhalb des Landes sehr ungleich verteilt.

Wer nah an der Grenze zu Hamburg wohnt, kann sich schon einmal die Haare raufen, wenn er sich die niedrigen Kita-Gebühren sowie das System des Kita-Gutscheins im kleinen Nachbarbundesland anschaut. Wohnen Sie knapp hinter der Grenze, beträgt der Kindergartenbeitrag schnell einmal das Vierfache von dem, was die Menschen ein paar Straßen weiter zahlen.

Generell richten sich die Kosten für einen Kindergarten in Schleswig-Holstein nach den folgenden Kriterien:

  • der Höhe Ihres Einkommens
  • der Art der Einrichtung (Kita, Hort oder Kindertagespflege)
  • dem Alter Ihrer Kinder (in den meisten Städten und Gemeinden fallen für Kinder unter drei bzw. unter zwei Jahren höhere Gebühren an)
  • der Anzahl Ihrer Kinder, die auf Betreuung angewiesen sind (vielfach existiert eine Geschwisterermäßigung)

Aber nicht nur an der Grenze zu anderen Bundesländern gibt es große Unterschiede zu verzeichnen. Die Kosten der Kinderkrippe sowie die Kosten der öffentlichen und privaten Kita werden nur zu einem kleinen Teil vom jeweiligen Träger übernommen, sodass ein Großteil an der Kommune hängenbleibt.

Aufgrund leerer Kassen sind viele Ortschaften schlichtweg nicht in der Lage, die Kitagebühren zu reduzieren. Andere Gemeinden, bei denen die finanzielle Situation weniger angespannt ist, geben die Gebührensenkung nur zum Teil an Sie weiter.
Manche Kommunen sehen die Reduzierung der Kitagebühren erst als zweiten Schritt an. Vielmehr möchten sie die Qualität innerhalb der Kitas zunächst verbessern.


3. Das ändert sich 2020: Der Beitragsdeckel kommt

Anfang des Jahres 2019 trat das Gute-Kita-Gesetz auf Bundesebene in Kraft. Viele Eltern deutschlandweit fühlten sich ein Stück näher an der Beitragsfreiheit in deutschen Kitas. 

Auch wenn die Fördermittel des Bundes in Schleswig Holstein eher in die Qualitätssicherung fließen sollen und eine absolute Beitragsfreiheit noch auf sich warten lässt, profitieren Sie dennoch. 

Im Jahr 2020 tritt eine Kita-Reform in Schleswig Holstein in Kraft, mit der ebenso ein Beitragsdeckel ab August 2020 umgesetzt wird. Die Regelungen sehen wie folgt aus: 

Alter des Kindes Betreuungszeit Maximal Kita-Beitrag
Krippenalter (0-3 Jahre) 5 Stunden  180€
Krippenalter (0-3 Jahre) ganztägig 288€
Kindergartenkinder (3-5 Jahre) 5 Stunden  141€
Kindergartenkinder (3-5 Jahre) ganztägig 226€

Vom Beitragsdeckel ausgenommen sind Verpflegungskosten oder auch Essensgeld genannt. 

4. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Tagesmutter Kosten

Die Kosten für die Verpflegung können Sie nicht steuerlich geltend machen.

Gibt es eine Kosten-Tabelle zur Orientierung?

Aufgrund der uneinheitlichen Regelungen innerhalb Schleswig-Holsteins, gibt es keine klaren Richtlinien, an denen Sie sich orientieren können.
Die Mitarbeiter des Jugendamts berechnen den Kindergartenbeitrag in erster Linie anhand Ihres Einkommens. Dabei werden jedoch auch weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie sonstige Kosten berücksichtigt.

Kann ich die Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?

Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie die Gebühren bis zu einem Höchstsatz von 4.000 Euro pro Jahr und Kind geltend machen. Dabei werden jedoch maximal zwei Drittel der gezahlten Kitagebühren berücksichtigt.

Kann ich die monatlichen Kosten für die Verpflegung ebenfalls steuerlich geltend machen?

Nein, diese Kosten fallen unabhängig von der Kinderbetreuung an sich an, sodass Sie diese in Ihrer Steuererklärung nicht aufführen dürfen.

5. Entdecken Sie Schleswig-Holstein mit Kind

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