Die Kitagebühren in Schleswig-Holstein zählen zu den höchsten innerhalb Deutschlands.
Aufgrund fehlender einheitlicher Regelungen gibt es große Gebührenunterschiede in den verschiedenen Städten Schleswig-Holsteins.
Eine erhebliche Reduzierung der Kita-Gebühren tritt ab 2020 in Kraft.
Die Kitagebühren in Schleswig-Holstein sind im deutschlandweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch. Doch mit der Kita Reform 2020 soll sich dies ändern, auch wenn die Beitragsfreiheit noch auf sich warten lässt.
Geplant ist eine Reduzierung des Kindergartenbeitrags, um Familien zu entlasten. Insbesondere vor dem Hintergrund der freien Bildung im Schul- und Hochschulbereich, dürfe die Kinderbetreuung im Kitabereich nicht kostenpflichtig bleiben, heißt es aus einigen politischen Lagern.
In unserem kurzen Beitrag gehen wir auf die wichtigsten Punkte rund um die Kitagebühren in Schleswig-Holstein ein.
Inhaltsverzeichnis
Viele der Eltern des nördlichen Bundeslandes beklagen seit Jahren, dass die Gebühren für den Kindergarten in ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde stetig gestiegen sind.
Da jedoch eine flächendeckende Ermäßigung des Elternbeitrags in erster Linie die Kommunen belasten würde, hat sich das Land dazu entschlossen, den Zuschuss für die einzelnen Einrichtungen zu erhöhen.
Bereits im Jahr 2018 trat eine Änderung des Kindergartengesetztes in Kraft, welche folgende positive Konsequenzen mit sich brachte:
In den letzten Jahren hat die Zahl der Kinder, die in einer Einrichtung betreut werden, deutlich zugenommen. So waren beispielsweise im Jahr 2013 etwa 106.000 Kinder aus Schleswig-Holstein in einer Kita oder im Bereich der Kindertagespflege untergebracht. Vier Jahre später hatte sich die Zahl auf 116.000 Kinder erhöht. Dementsprechend steigen die jährlichen Kosten für das Land sowie für die einzelnen Kommunen spürbar an.
Wer nah an der Grenze zu Hamburg wohnt, kann sich schon einmal die Haare raufen, wenn er sich die niedrigen Kita-Gebühren sowie das System des Kita-Gutscheins im kleinen Nachbarbundesland anschaut. Wohnen Sie knapp hinter der Grenze, beträgt der Kindergartenbeitrag schnell einmal das Vierfache von dem, was die Menschen ein paar Straßen weiter zahlen.
Generell richten sich die Kosten für einen Kindergarten in Schleswig-Holstein nach den folgenden Kriterien:
Aber nicht nur an der Grenze zu anderen Bundesländern gibt es große Unterschiede zu verzeichnen. Die Kosten der Kinderkrippe sowie die Kosten der öffentlichen und privaten Kita werden nur zu einem kleinen Teil vom jeweiligen Träger übernommen, sodass ein Großteil an der Kommune hängenbleibt.
Aufgrund leerer Kassen sind viele Ortschaften schlichtweg nicht in der Lage, die Kitagebühren zu reduzieren. Andere Gemeinden, bei denen die finanzielle Situation weniger angespannt ist, geben die Gebührensenkung nur zum Teil an Sie weiter.
Manche Kommunen sehen die Reduzierung der Kitagebühren erst als zweiten Schritt an. Vielmehr möchten sie die Qualität innerhalb der Kitas zunächst verbessern.
Anfang des Jahres 2019 trat das Gute-Kita-Gesetz auf Bundesebene in Kraft. Viele Eltern deutschlandweit fühlten sich ein Stück näher an der Beitragsfreiheit in deutschen Kitas.
Auch wenn die Fördermittel des Bundes in Schleswig Holstein eher in die Qualitätssicherung fließen sollen und eine absolute Beitragsfreiheit noch auf sich warten lässt, profitieren Sie dennoch.
Im Jahr 2020 tritt eine Kita-Reform in Schleswig Holstein in Kraft, mit der ebenso ein Beitragsdeckel ab August 2020 umgesetzt wird. Die Regelungen sehen wie folgt aus:
Alter des Kindes | Betreuungszeit | Maximal Kita-Beitrag |
---|---|---|
Krippenalter (0-3 Jahre) | 5 Stunden | 180€ |
Krippenalter (0-3 Jahre) | ganztägig | 288€ |
Kindergartenkinder (3-5 Jahre) | 5 Stunden | 141€ |
Kindergartenkinder (3-5 Jahre) | ganztägig | 226€ |
Vom Beitragsdeckel ausgenommen sind Verpflegungskosten oder auch Essensgeld genannt.
Aufgrund der uneinheitlichen Regelungen innerhalb Schleswig-Holsteins, gibt es keine klaren Richtlinien, an denen Sie sich orientieren können.
Die Mitarbeiter des Jugendamts berechnen den Kindergartenbeitrag in erster Linie anhand Ihres Einkommens. Dabei werden jedoch auch weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie sonstige Kosten berücksichtigt.
Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie die Gebühren bis zu einem Höchstsatz von 4.000 Euro pro Jahr und Kind geltend machen. Dabei werden jedoch maximal zwei Drittel der gezahlten Kitagebühren berücksichtigt.
Nein, diese Kosten fallen unabhängig von der Kinderbetreuung an sich an, sodass Sie diese in Ihrer Steuererklärung nicht aufführen dürfen.
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