Für die Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgelds kommt es auf Ihren jeweiligen Verdienst innerhalb der letzten drei Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist an. Auch Ihr Versichertenstatus sowie das vorhandene Arbeitsverhältnis spielen eine Rolle.
Zunächst benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin. Sind Sie gesetzlich versichert, müssen Sie nun einen schriftlichen Antrag an Ihre Krankenkasse schicken.
Der Anspruch gegenüber dem Staat, der Krankenversicherung sowie dem Arbeitgeber ändert sich nicht. Vielmehr können Sie auch dann Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Sie während der Elternzeit ein zweites Kind bekommen sollten.
Eine Schwangerschaft ist nicht nur eine körperliche und emotionale Herausforderung, sondern führt auch zu zahlreichen rechtlichen Veränderungen. Kurze Zeit vor der Geburt steht den meisten werdenden Müttern Mutterschaftsgeld zu. Aber wer ist eigentlich anspruchsberechtigt, und wie lange und in welcher Höhe wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
In unserem Artikel erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen zusteht und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen.
Inhaltsverzeichnis
Die meisten Frauen sind anspruchsberechtigt.
Während der Mutterschutzfrist gelten gesonderte gesetzliche Regelungen, um werdende Mütter weitestgehend vor finanziellen Sorgen abzusichern.
Für die Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgelds kommt es auf Ihren jeweiligen Verdienst innerhalb der letzten drei Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist an.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die jeweilige Höhe des Mutterschaftsgelds, ausgehend von Ihrem Versichertenstatus sowie Ihrem Arbeitsverhältnis:
Die Mutterschutzfrist ist in
§19 des MuSchG geregelt.
Stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld rechtzeitig.
Damit die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes bestimmt werden kann, benötigen Sie zunächst eine Bescheinigung über die Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen Geburtstermin.
Sind Sie gesetzlich versichert, also bei der AOK, der IKK, der KKH (der Kaufmännischen Krankenkasse) oder einer anderen Versicherung, so müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen. Neben der ärztlichen Bescheinigung ist vor allem Ihr Beschäftigungsverhältnis von Relevanz.
Zusätzlich ist es erforderlich, bereits vor Beginn der Mutterschutzfristen einen entsprechenden Antrag auf einen Arbeitgeberzuschuss zu stellen. So ist sichergestellt, dass die Berechnung zeitnah erfolgt und Sie während des Mutterschutzes finanziell abgesichert sind.
Achtung: Beamte oder anderweitig privat Versicherte müssen einen Antrag an das Bundesversicherungsamt stellen.
Sind Sie über die Künstlersozialkasse, kurz KSK, versichert, ist Ihr Ansprechpartner Ihre Krankenversicherung und nicht die KSK selbst.
Da Sie während der Mutterschutzfristen von der Beitragszahlung befreit sind, muss lediglich eine ergänzende Mitteilung über den Erhalt von Mutterschaftsgeld erfolgen.
Auf das Mutterschaftsgeld entfallen keine Steuern.
Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie die Einkünfte angeben. Dies gilt sowohl für die Höhe der Zahlung durch die Krankenkasse, also auch für die Zusatzleistungen Ihres Arbeitgebers. Abgesehen von einer Erhöhung Ihrer gesamten Einkünfte durch die Progression, zahlen Sie keine Steuern auf diese Bezüge.
Wie viel Geld Sie erhalten, ändert sich nicht. Allerdings verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen.
War es Ihnen aufgrund der Frühgeburt nicht möglich, Ihren Anspruch 6 Wochen vor der Entbindung zu erhalten, wird dieser hinzugerechnet.
Die maximale Anspruchsdauer erhöht sich damit von 14 auf 18 Wochen.
Ja, Mutterschaftsgeld wird in der Elternzeit komplett angerechnet. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Zeit als auch das Geld.
Die maximale Zeitspanne der Elternzeit verringert sich also geringfügig.
Auch bei einem zweiten oder dritten Kind ändern sich die Bezüge nicht.
Der Anspruch gegenüber dem Staat, der Krankenversicherung sowie dem Arbeitgeber ändert sich nicht. Vielmehr können Sie auch dann Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Sie während der Elternzeit ein zweites Kind bekommen sollten.
Brutto oder Netto unterscheiden in den meisten Fällen recht deutlich voneinander. Der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach der Höhe des Nettoeinkommens. Da jedoch keine Versteuerung des Zuschusses erfolgt, dürfte der Ihnen zur Verfügung stehende Betrag in den Jahren 2019 und 2020 in etwa gleich bleiben.
Lediglich der Progressionsvorbehalt mindert die gesamten Einkünfte geringfügig.
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