Es gibt viele Gründe, warum Kinder den Kindergarten wechseln. Während bei einigen Familien ein Umzug ansteht, sind andere mit der Qualität der Einrichtung unzufrieden.
Beachten Sie die Kündigungsfristen! Eine außerordentliche Kündigung kann beispielsweise bei einem Umzug aus beruflichen Gründen möglich sein.
Der Wechsel in eine andere Kita ist für Kinder nicht immer leicht. Sie müssen ihr gewohntes Umfeld verlassen und sich an andere Kinder und neue Erzieher gewöhnen.
Ein Kindergartenwechsel ist die geplante Beendigung des bestehenden Betreuungsvertrags und Anmeldung in einer neuen Kita. Die häufigsten Gründe sind Umzug, Unzufriedenheit mit der Einrichtung oder Konflikte zwischen Kind, Eltern oder Erziehern. Rechtlich gilt: Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Betreuungsvertrag, üblich sind 4 bis 8 Wochen zum Monatsende.
Heutzutage wird es immer schwieriger einen Kindergartenplatz für ein Kind zu finden. Das liegt vor allem daran, dass die meisten Mütter schnellstmöglich wieder arbeiten möchten und somit einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen. In einigen Fällen kann es jedoch auch nötig sein, den Kindergarten zu wechseln, sodass die Suche von Neuem beginn.
In unserem Beitrag bekommen Sie Informationen rund um einen Kita-Wechsel. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Gründe auf und erklären, an welche Kündigungsfristen Sie sich halten müssen. Zudem gehen wir darauf ein, was es für ein Kind bedeutet, wenn es den Kindergarten wechseln muss.

Eine gute Kita zu finden, ist gar nicht so leicht. Abgesehen davon, dass die Einrichtung am besten in der Nähe sein sollte, spielt auch das Angebot eine große Rolle. Eltern möchten, dass ihr Kind gut versorgt ist und auch entsprechend gefördert wird.
Daher muss ein Kita-Platz zumeist schon beantragt werden, wenn das Kind noch gar nicht auf der Welt ist. Haben Eltern einen Platz in ihrer Wunsch-Kita gefunden, ist die Freude groß. Doch was ist, wenn die Realität ganz anders aussieht und die Eltern sehr unzufrieden mit der Qualität der Einrichtung sind?
In diesem Fall überlegen sich viele Eltern, die Kita wegen Unzufriedenheit zu wechseln. Im Hinblick auf den Betreuungsschlüssel können die Unterschiede zwischen den Einrichtungen enorm groß sein. Während sich in Baden-Württemberg beispielsweise eine Erzieherin um drei U3-Kinder kümmert, sind es in Berlin sechs bis sieben Kinder.
Gleiches gilt, wenn Probleme auftauchen, die so ein Ausmaß annehmen, dass das Kind nicht mehr in den Kindergarten möchte. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass das Kind keine Freunde findet oder keinen Draht zu den Erziehern herstellen kann. Kommen die Erzieher den Bedürfnissen des Kindes nicht nach, kann auch die Entwicklung negativ beeinflusst werden.
Ein Kita-Wechsel kann natürlich auch wegen eines Umzugs notwendig sein. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob dieser Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen erfolgt. Lediglich im Hinblick auf die Kündigungsfrist kann dies entscheidend sein.
Zusammengefasst sind dies die drei häufigsten Gründe, warum Kinder den Kindergarten wechseln:

Die meisten Familien wissen, wie schwer es sein kann, einen Kindergartenplatz in der Wunsch-Kita zu bekommen. Da ein Kindergarten einige Zeit im Voraus planen muss, ist es wichtig, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten, wenn Sie die Einrichtung wechseln möchten.
Grundsätzlich gibt es keine offizielle gesetzliche Regelung zur Kündigung der Kita. Das bedeutet, dass jede Einrichtung individuelle Kündigungsfristen in den Vertrag aufnehmen kann, die natürlich den allgemeinen gesetzlichen Regelungen entsprechen müssen.
In der Regel ist eine Kündigung zum Monatsende oder zum Ende des bestehenden Kindergartenjahres gängig. In vielen Einrichtungen kann der Vertrag also entweder zum 31. Januar bzw. zum 31. Juli gekündigt werden. Oftmals ist ein Wechsel auch im laufenden Jahr möglich. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist etwa vier bis sechs Wochen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Fall von 2015 entschieden, dass Eltern kein Recht auf eine sofortige Kündigung haben, wenn sich das Kind nicht an die Einrichtung gewöhnen kann. Das bedeutet, dass die Betreuungskosten bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt werden müssen.
Diese Regelungen sind jedoch keinesfalls allgemeingültig, sodass Sie einen Blick in Ihren Vertrag werfen sollten.
Zudem gibt es die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Umzug oder um ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis handeln. Die Rechtsprechung ist sich in diesem Fall jedoch nicht immer einig, sodass stets der Einzelfall betrachtet werden muss.
Eine Kündigung sollte stets schriftlich erfolgen. Sie können das Schreiben entweder persönlich in der Einrichtung abgeben oder per Post senden.
Die Kündigungsfrist für einen Kita-Vertrag ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt. Sie ergibt sich aus dem individuellen Betreuungsvertrag. Üblich sind 4 bis 8 Wochen zum Monatsende, mit deutlichen Unterschieden je nach Bundesland und Träger. Die folgende Übersicht zeigt typische Regelungen für alle 16 Bundesländer.
| Bundesland | Übliche Kündigungsfrist | Besonderheit beim Wechsel |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 4–8 Wochen zum Monatsende | Bei kommunalen Kitas oft Kündigung nur zum Monatsende möglich |
| Bayern | 6 Wochen zum Monatsende | Förderung an Wohnsitzgemeinde gebunden, BayKiBiG beachten |
| Berlin | 2 Monate zum Monatsende | Kita-Gutschein muss für neue Einrichtung umgeschrieben werden |
| Brandenburg | 4–6 Wochen zum Monatsende | Kostenausgleich bei Wechsel über Gemeindegrenzen prüfen |
| Bremen | 6 Wochen zum Monatsende | Anmeldung beim Amt für Soziale Dienste erforderlich |
| Hamburg | 4 Wochen zum Monatsende | Kita-Gutschein bleibt gültig, Übertrag möglich |
| Hessen | 6 Wochen zum Quartalsende | Beitragsfreiheit bleibt beim Wechsel innerhalb Hessens erhalten |
| Mecklenburg-Vorpommern | 4–8 Wochen zum Monatsende | Elternbeitrag wird bis Vertragsende fällig |
| Niedersachsen | 6 Wochen zum Monatsende | Beitragsfreiheit gilt landesweit, kein finanzieller Nachteil |
| Nordrhein-Westfalen | 6 Wochen zum Kita-Jahresende (31.07.) | KiBiz-Förderung gilt landesweit, oft nur jährliche Kündigung |
| Rheinland-Pfalz | 6 Wochen zum Monatsende | Beitragsfreiheit ab 2 Jahren, bleibt beim Wechsel bestehen |
| Saarland | 4–6 Wochen zum Monatsende | Kommunale Trägerschaften mit eigenen Regelungen |
| Sachsen | 4–8 Wochen zum Monatsende | Elternbeiträge je Kommune unterschiedlich, Vergleich lohnt |
| Sachsen-Anhalt | 4 Wochen zum Monatsende | KiFöG regelt Mindeststandards landesweit |
| Schleswig-Holstein | 4 Wochen zum Monatsende | KitaG SH: Anspruch auf wohnortnahen Platz nach Wechsel |
| Thüringen | 4–6 Wochen zum Monatsende | Beitragsfreiheit ab dem letzten Kita-Jahr |
Hinweis: Die genannten Fristen sind Richtwerte aus üblichen Trägerverträgen. Verbindlich ist immer Ihr individueller Betreuungsvertrag.
Das folgende Muster können Sie an Ihre Situation anpassen. Eine schriftliche Kündigung sollte alle relevanten Daten enthalten und nachweisbar zugestellt werden (Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Bestätigung).
[Vor- und Nachname Eltern]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
[Name der Kindertagesstätte]
z. Hd. der Einrichtungsleitung
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
[Ort, Datum]
Kündigung des Betreuungsvertrags für [Vor- und Nachname Kind], geboren am [Geburtsdatum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Betreuungsvertrag für mein Kind [Name des Kindes] fristgerecht zum [Datum, z. B. 31.07.2026]. Grundlage ist die im Betreuungsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von [z. B. sechs Wochen zum Monatsende].
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und das genaue Vertragsende schriftlich.
Für die bisherige Betreuung und die geleistete Arbeit möchte ich mich herzlich bei Ihnen und dem gesamten Team bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vor- und Nachname in Druckbuchstaben]

In den meisten Fällen ist ein Kita-Wechsel nur dann sinnvoll, wenn das Problem nicht anders gelöst werden kann. Während ein Umzug häufig unvermeidbar ist, können Schwierigkeiten innerhalb der Kita in manchen Fällen beispielsweise durch einen Wechsel der Gruppe beseitigt werden.
Wenn Sie fest entschlossen sind, dass Ihr Kind den Kindergarten wechseln soll, sollten Sie sich schnellstmöglich auf die Suche nach einer neuen Einrichtung machen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie sich die Kitas genau anschauen, damit Sie sich ein Bild von der dort geleisteten Arbeit machen können. Gefällt Ihnen eine Einrichtung besonders gut, können Sie dort einen entsprechenden Antrag einreichen.
Erfahrungen zufolge fällt es den Kindern meistens gar nicht so schwer, den Kindergarten zu wechseln. Dennoch ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind gründlich darauf vorbereiten. Schauen Sie sich gemeinsam die Einrichtung an und nutzen Sie Veranstaltungen, wie beispielsweise den „Tag der Offenen Tür“, um einen Einblick in die pädagogische Arbeit zu bekommen.
Tipp: Fertigen Sie mit Ihrem Kind einen Steckbrief an und schicken Sie diesen im Vorfeld an die Kindergartengruppe. So wissen die anderen Kinder sofort Bescheid, dass sie bald ein neues Mitglied in der Gruppe haben.

Viele Eltern fürchten sich vor dem ersten Tag in der neuen Kita. Dabei ist zumeist alles halb so schlimm wie gedacht. Im Grunde genommen ist der erste Tag in der neuen Kita wie der erste Tag in der alten Einrichtung.
Am ersten Tag wird Ihr Kind wahrscheinlich nur für wenige Stunden im Kindergarten bleiben, damit keine Überforderung aufkommt. Je kleiner die Kinder sind, desto einfach gestaltet sich häufig der Wechsel. Das liegt daran, dass sie sozial noch nicht so fest verankert waren und sich keine jahrelangen Freundschaften gebildet haben.
Damit Ihr Kind leichter Freunde finden kann, können Sie sich außerdem am Nachmittag mit anderen Müttern verabreden, um die Kinder aneinander zu gewöhnen. Für diese Treffen bieten sich beispielsweise Spielplätze an.
Hinweis: Denken Sie daran, dass eine neue Umgebung zunächst sehr bedrohlich wirken kann. Ihr Kind braucht Zeit, um sich an die neue Situation zu gewöhnen. Bleiben Sie daher ruhig und geduldig, wenn es anfangs zu Schwierigkeiten kommen sollte.
In dem folgenden Video schildert eine Mutter, wie sie und ihre Familie mit dem Wechsel der Kindertageseinrichtung zurechtgekommen sind.
Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen rechtlich möglich, etwa bei schweren Pflichtverletzungen der Einrichtung. Der BGH hat 2015 (Az. III ZR 126/14) entschieden, dass Eingewöhnungsprobleme allein keine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Betreuungskosten müssen bis zum regulären Vertragsende gezahlt werden.
Der Wechsel selbst ist kostenfrei. Es können jedoch Doppelkosten entstehen, wenn die Kündigungsfrist der alten Kita länger ist als der Startzeitpunkt der neuen. In manchen Bundesländern gibt es einen Härtefallausgleich, wenn der Wechsel beruflich bedingt notwendig wird.
Wenn die neue Einrichtung in einer anderen Kommune liegt, kann ein Kostenausgleich zwischen den Gemeinden nötig werden. Klären Sie die Aufnahme vorher mit dem zuständigen Jugendamt. In manchen Fällen verlängert sich dadurch der Aufnahmeprozess um vier bis acht Wochen.
Sprechen Sie früh, ehrlich und positiv über den Wechsel. Erklären Sie kindgerecht den Grund, zeigen Sie die neue Kita auf Bildern oder bei einem Besuch und schaffen Sie Vorfreude durch kleine Rituale — etwa einen neuen Kindergartenrucksack oder ein Abschiedsbild für die alten Freunde.
Die Eingewöhnung dauert je nach Alter und Eingewöhnungsmodell zwischen 2 und 6 Wochen. Bei älteren Kindern, die bereits Kita-Erfahrung haben, verläuft sie häufig schneller. Das Berliner Eingewöhnungsmodell sieht etwa 2 bis 4 Wochen vor, das Münchener Modell rund 4 bis 6 Wochen.
Ein bestehender Kita-Platz erlischt nicht automatisch bei einem Umzug — Sie müssen aktiv kündigen. Bei einem Umzug außerhalb der Kommune ist ein Wechsel meist sinnvoll, weil der Rechtsanspruch auf wohnortnahe Betreuung besteht und Fahrtwege sonst zu lang werden.
Ein passendes Bilderbuch kann beim Kita-Wechsel viel bewirken. Es gibt Kindern Worte für ihre Gefühle, vermittelt im geschützten Rahmen einer Geschichte, dass Veränderung normal und bewältigbar ist, und schafft Gesprächsanlässe zwischen Eltern und Kind. Die folgenden drei Bücher haben sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln bewährt — von sensiblen Kindern über kreative Erinnerungsarbeit bis zur klassischen Mutmach-Geschichte.
Empfohlenes Alter: 3 bis 6 Jahre | Autorin: Christina Wagner-Meisterburg | Illustration: Noomi Bast, Alicia Bartsch
Das Buch gehört zur „Sorgentier“-Reihe für besonders sensible und hochsensible Kinder. Die Geschichte greift die Ängste vor einem Umzug direkt auf: Das Sorgentier will nicht weg von seinem geliebten Zuhause — bis es nach und nach merkt, dass auch der neue Ort zu einem Lieblingsort werden kann.
Warum es beim Kita-Wechsel hilft: Die Reime sind kurz und einprägsam, sodass auch jüngere Kinder mitsprechen können. Eltern werden als verständnisvolle Begleiter dargestellt — das stärkt das Vertrauen des Kindes, dass es seine Sorgen aussprechen darf. Besonders geeignet für sensible Kinder, die Veränderungen schwerer verarbeiten.
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Empfohlenes Alter: ab 3 Jahren | Verlag: Panini | Illustration: Katja Reichert | Format: 16,5 × 21,5 cm
Ein kreatives Freundebuch speziell für die Kindergartenzeit. Auf je zwei Doppelseiten pro Freund können Kinder ab 3 Jahren mit Bildern, Kritzeleien und kleinen Aufklebern eigene Erinnerungen festhalten. Die abwechslungsreichen Fragen lassen sich nicht nur schreibend, sondern auch malend, stempelnd oder mit Fingerabdrücken beantworten.
Warum es beim Kita-Wechsel hilft: Beim Abschied von der alten Kita ist das Buch ein wertvolles Erinnerungsstück — die alten Freunde tragen sich ein, bevor das Kind die Einrichtung verlässt. So bleibt eine konkrete, anfassbare Verbindung zur vertrauten Gruppe bestehen. Gleichzeitig motiviert das halbleere Buch, in der neuen Kita schnell weitere Einträge zu sammeln.
Empfohlenes Alter: ab 3 Jahren | Autorin: Christa Kempter | Illustration: Günther Jakobs | Verlag: Fischer Sauerländer | Format: Mini-Ausgabe, ideal für unterwegs
Clara, selbst ein Kindergartenkind, will nicht aus ihrer vertrauten Umgebung weg. In klaren, kindgerechten Sätzen begleitet das Buch sie durch alle Phasen des Abschiednehmens: erst Trauer und Widerstand, dann Neugier und schließlich die tröstliche Entdeckung, dass auch im neuen Zuhause der vertraute Mond ins Fenster schaut.
Warum es beim Kita-Wechsel hilft: Das Buch nimmt die schwankende Gefühlswelt eines Kindes besonders sensibel ernst. Es vermittelt eine wichtige Botschaft: Auch nach einem Wechsel bleibt vieles vertraut — etwa die Geräusche am Abend, der Geruch von Zuhause oder der Mond am Fenster. Diese „Vertrautes im Fremden“-Botschaft hilft Kindern, das Neue als Erweiterung statt als Verlust zu begreifen.
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