Die drei Voraussetzungen sind: Ihr Kind muss mit Ihnen in einem Haushalt leben, Sie müssen Kindergeld erhalten oder einen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen und Ihr Kind darf maximal 14 Jahre alt sein.
Zu den absetzbaren Kosten zählen Hausaufgabenbetreuung, die Tagesmutter, ein Au-Pair und Sachleistungen wie ein Zoobesuch oder Fahrt- und Verpflegungskosten.
Nicht absetzbar sind die Kosten für die Musikschule, Beiträge für Sportvereine, Kosten für den Nachhilfelehrer, Kosten für die Mittagsverpflegung in der Schule oder der Kita, Schulgeld und Kosten für Hobbies der Kinder.
Kinder sind ein wundervolles Geschenk und mit Geld nicht aufzuwiegen. Dennoch verursachen die Kleinen nicht unerhebliche Kosten, die Sie zum Teil in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Betreuungskosten absetzen, welche Grenzen es gibt und welche Posten Sie in Ihrer Steuererklärung für die Kinderbetreuung angeben können.
Inhaltsverzeichnis
Nur Kinder, die bei Ihnen leben, bringen steuerliche Erleichterungen.
Der Staat gewährt Ihnen die Möglichkeit eines Steuerabzugs für die Kinderbetreuung. Die steuerliche Absetzbarkeit ist dabei an folgende Voraussetzungen gekoppelt:
Sofern beide Elternteile zusammenleben, ist die erste Voraussetzung kein Hindernis. Sind Sie alleinerziehend, können Sie die Kinderbetreuungskosten nur geltend machen, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort bei Ihnen ist. Dabei ist es unerheblich, ob Ihnen das gemeinsame oder alleinige Sorge- sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.
Möchten Sie die Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen, ist dies auch bei Adoptiv- oder Pflegekindern, die dauerhaft bei Ihnen leben, möglich.
Tipp für Eltern mit einem behinderten Kind: Bei behinderten Kindern gilt die Altersgrenze von 14 Jahren nicht. Die einzige Voraussetzung, um beispielsweise eine Tagesmutter steuerlich absetzen zu können, besteht darin, dass die Behinderung Ihres Kindes das alleinige Leben unmöglich macht und die Behinderung vor Erreichen des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
In diesem Fall erhalten Sie auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld für Ihr Kind.
Das ELSTER-Formular sowie das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Website des Bundeszentralamts für Steuern.
Wenn Sie die Kosten der Kinderbetreuung in Ihrer Steuererklärung angeben, müssen Sie keine Nachweise erbringen. Diese sind lediglich auf Verlangen der Behörde nachzuweisen.
Der Kindergartenbeitrag ist steuerlich absetzbar. Wichtig ist, dass Sie die Belege über die Zahlungen aufbewahren, um diese nachweisen zu können. Da Sie die Beiträge vermutlich überweisen werden, fällt der Nachweis relativ leicht. Achten Sie jedoch darauf, die Verpflegungskosten separat zu überweisen.
Neben den reinen Kosten im Kindergarten, in der Kita oder ähnlichen Einrichtungen, können Sie folgende Betreuungskosten absetzen:
Für Au-Pairs und Haushaltshilfen gelten Sonderregeln.
Bei der Anstellung eines Au-Pairs werden pauschal 50 % der Arbeitsleistung ohne gesonderte Aufstellung als Kinderbetreuungskosten anerkannt. Für einen höheren Anteil müssen Sie dies konkret nachweisen. Die übrigen 50 % werden als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt.
Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie ebenfalls in Ihrer Steuererklärung geltend machen, allerdings lediglich in Höhe von 20 % der erfolgten Zahlungen und nur, sofern Sie nicht bar gezahlt haben.
Wenn Sie die Kosten für den Kindergarten von der Steuer absetzen oder aber die Tagesmutter in Ihrer Steuererklärung angeben möchten, so können Sie dies in der Anlage Kind tun. Beachten Sie bitte, dass Sie für jedes Ihrer Kinder die Anlage Kind erneut ausfüllen müssen.
Zur Vereinfachung ist es daher sinnvoll, die Beiträge für mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte stets separat zu überweisen. Ansonsten kommen Sie an dieser Stelle leicht durcheinander, falls das Finanzamt einmal nachfragen sollte.
Achtung: Sie können die Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind absetzen. Jedoch dürfen Sie diese nur zu zwei Dritteln abziehen.
Die maximale Ersparnis bei zwei Kindern läge somit bei 8.000 Euro im Jahr, sofern Sie 12.000 Euro an Beiträgen für die Betreuung aufgewendet hätten.
Auch wenn es schön wäre, dass die Musikschule steuerlich absetzbar wäre, so ist die leider nicht der Fall. Typische Fehler im Rahmen der Steuererklärung sind folgende:
Die Kosten des Mittagessens können Sie nicht steuerlich geltend machen.
Etwas komplizierter wird es, wenn Sie Ihre Eltern für die Kinderbetreuung engagieren. Grundsätzlich ist die Kinderbetreuung durch die Großeltern steuerlich absetzbar. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie nicht in einem Haus wohnen.
In diesen Fällen schaut das Finanzamt etwas genauer hin. Wichtig ist daher, dass Sie einen schriftlichen Vertrag über die Betreuung sowie die Kosten abschließen. Überweisen Sie den Betrag anschließend an Ihre Eltern. Auch hier gilt, dass eine Barzahlung nicht anerkannt wird.
Sofern Ihre Eltern unentgeltlich auf Ihre Kinder aufpassen, sollten Sie dennoch einen Vertrag schließen. So ist es Ihnen möglich, die Fahrtkosten, die Ihre Eltern aufwenden müssen, im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich abzusetzen, sofern Sie diese per Überweisung erstatten.
Bildnachweise: Solaris/Adobe Stock, Photographee.eu/shutterstock, Phovoir/shutterstock, Africa Studio/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)