Die Hauptaufgabengebiete der Behörde liegen in der Bearbeitung der Anträge auf Kindergeld sowie Kinderzuschläge.
Achten Sie darauf, den Antrag auf Kindergeld rechtzeitig zu stellen. Sie können Ihre Ansprüche maximal sechs Monate rückwirkend geltend machen.
Gelten Sie als Geringverdiener können Sie den Kinderzuschlag beantragen.
Die Familienkassen sind vielfach der Bundesagentur für Arbeit angeschlossen. Nicht selten kommt es daher vor, dass Eltern bei Ihrer Antragstellung oder Änderungsmitteilungen etwas irritiert sind.
In unserem Ratgeber gehen wir daher auf die Zuständigkeit der Familienkasse ein. Sie erfahren, wo Sie die zuständige Behörde finden und wie lange Sie auf Nachzahlungen warten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Die Familienkasse untersteht der Bundesfinanzverwaltung.
Bei den Familienkassen handelt es sich um Finanzbehörden des Bundes. Diese sind in der Regel bei der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Die eigentliche Aufsicht über die Vorgänge in den Familienkassen obliegt jedoch dem Bundeszentralamt für Steuern. Ihren Auftrag erhalten die Familienkassen durch die Bundesfinanzverwaltung. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine sog. Organleihe.
Ferner existieren aktuell noch zahlreiche dezentrale Familienkassen, die für Bundesbeamte des Öffentlichen Dienstes zuständig sind. Die derzeitige Planung sieht allerdings vor, dass diese Stellen abgebaut und die Aufgaben an die übrigen Kassen, die der Bundesagentur für Arbeit angeschlossen sind, übertragen werden. Der gesamte Vorgang soll bis zum Jahr 2022 abgeschlossen sein.
Die Hauptaufgabe der Behörden liegt darin, das Kindergeld sowie den Kinderzuschlag auszuzahlen. Daher wird die Familienkasse auch als Kindergeldkasse bezeichnet. Wenn Sie Kindergeld beantragen möchten, können Sie dies hier tun.
Beantragen Sie Kindergeld.
Der Anspruch auf Kindergeld steht Ihnen dann zu, wenn Sie:
Für Kinder mit einer Behinderung gelten gesonderte Regeln. Auch ein Bezug von Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus ist beispielsweise möglich, wenn Ihr Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.
Die Höhe des Kindergelds ist gestaffelt. Wenn Sie Kindergeld beantragen, erhalten Sie die Kindergeldauszahlung automatisch. Derzeit gelten folgende Sätze:
Die genannten Sätze gelten seit Juli 2019. Ob Sie alleinerziehend oder verheiratet sind, spielt bei der Berechnung des Kindergelds keine Rolle, da der Betrag jeweils nur einem Elternteil zusteht.
Stellen Sie den Antrag auf Kindergeld möglichst zeitnah nach der Geburt Ihres Kindes oder aber nach der Übernahme der Pflegschaft für ein anderes Kind. Aufgrund der Bearbeitungszeit kann die Auszahlung des ersten Betrags etwas auf sich warten lassen. Üblich ist eine Zeitspanne von etwa sechs Wochen.
Im Einzelfall kann die Bearbeitungszeit jedoch deutlich länger dauern. Wenn Sie nach sechs Wochen noch keinen Bescheid über die Kindergeldzahlung erhalten haben, sollten Sie die Behörde erneut kontaktieren.
Achtung: Seit dem ersten Januar 2018 gelten verschärfte Regeln bezüglich einer Nachzahlung. Sie können Ihren Kindergeldanspruch daher nur noch sechs Monate rückwirkend geltend machen. Achten Sie also darauf, diese Frist nicht verstreichen zu lassen.
Die erste Auszahlung beinhaltet alle rückständigen Beträge.
Sobald Sie Ihren Bescheid über die Höhe des Kindergelds erhalten, dauert es nicht mehr lange mit der Auszahlung. Zum ersten Auszahlungstermin, der jeden Monat ähnlich ist, erhalten Sie die komplette Summe an Kindergeld, die Ihnen zusteht.
Sofern Sie den Antrag erst etwas später gestellt haben, kann sich Ihre Familie über einen kleinen Geldsegen freuen. Falls alle Angaben korrekt sind, müssen Sie nichts weiter tun. Ansonsten können Sie einen Änderungsantrag stellen.
Die Familienkasse informiert Sie automatisch, wenn Sie noch weitere Angaben machen müssen. In regelmäßigen Abständen überprüft die Behörde zudem, ob sich an Ihren Angaben etwas verändert hat. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie der Familienkasse gegenüber meldepflichtig sind, wenn sich etwas an den getätigten Angaben ändert.
Ihr Bescheid über die Kindergeldzahlung enthält eine Identifikationsnummer, die sog. Kindergeldnummer. Je nachdem, auf welche Ziffer diese endet, variiert der Zahlungstermin.
Wenn Sie auf jeden Cent schauen müssen, hilft der Kinderzuschlag.
Neben dem Anspruch auf Kindergeld können Sie gleichzeitig einen Kinderzuschlag beanspruchen. Im Gegensatz zum Kindergeld, welches jeder Familie, egal über welches Einkommen sie verfügt zusteht, gelten bei dem Kinderzuschlag genaue Einkommensgrenzen.
Damit Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie können den Antrag gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Kindergeld stellen. So vermeiden Sie eventuelle Wartezeiten, die besonders bei geringem Einkommen schwer zu verkraften sind.
Die Höhe des Kinderzuschlags beträgt 185 Euro pro Monat und Kind. Aufgrund der einkommensabhängigen Gewährung der finanziellen Unterstützung überprüft die Familienkasse den Anspruch alle sechs Monate. Dies entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht, Änderungen in Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen mitzuteilen. Sie sollten vor allem darauf achten, da Sie zu viel erhaltene Beträge zurückzahlen müssen. Oft gestaltet sich dies bei geringen finanziellen Mittel extrem schwierig.
Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder auch komplett online vornehmen.
Falls die Familienkasse weitere Unterlagen von Ihnen benötigt, werden Sie informiert. Sie können die Nachweise schriftlich, per Fax, per E-Mail oder auch persönlich einreichen. Achten Sie jedoch darauf, lediglich Kopien zu verwenden, da viele Schriftstücke gescannt und anschließend vernichtet werden.
Eine solche existiert lediglich beim Kinderzuschlag. Der Anspruch auf Kindergeld steht allen Eltern zu, egal wie groß ihr Vermögen ist.
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