Kindergeldantrag: Wir zeigen Ihnen, was Sie beim Beantragen beachten sollten

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Kindergeldantrag-Ratgeber
Wann sollte man Kindergeld beantragen?

Warten Sie nicht zu lange und riskieren Versäumnisse. Am besten beantragen Sie das Kindergeld direkt nach der Geburt.

Welche Neuerungen gibt es?

Die Regelungen zum Kindergeld wurden zum 01.01.2018 angepasst. Rückwirkende Zahlungen erhalten Sie nun für maximal sechs Monate. Außerdem wurde das Kindergeld ab Juli 2019 erhöht.

Wo kann man einen Antrag stellen?

Es besteht die Möglichkeit, einen Kindergeldantrag online zu stellen. Zusätzlich ist jedoch die Übermittlung weiterer Nachweise erforderlich.

Kaum ist ein Kind geboren, stehen junge Eltern vor vielen Fragen. Neben der Bewältigung des komplett neuen Alltags gilt es auch, den Überblick über die eigenen Finanzen zu wahren.

Wie sieht es mit Kindergeld aus? Wann muss der Antrag gestellt werden und wie lange dauert die Bearbeitung?

In unserem Ratgeber widmen wir uns intensiv dem Kindergeldantrag. Sie erfahren, wo Sie Kindergeld beantragen können und welche Unterlagen Sie benötigen.

1. Kindergeld schnell beantragen

Kindergeld Formular

Handeln Sie möglichst schnell.

Eine Neuregelung des Gesetzes sorgt dafür, dass Sie sich bei Ihrem Kindergeldantrag nicht mehr allzu viel Zeit lassen können. Seit dem 01.01.2018 erhalten Sie Kindergeld nur für maximal sechs Monate rückwirkend.

Die Zeitspanne bemisst sich selbstverständlich nach dem Datum Ihres Antrags. Die Bearbeitungszeit, welche die Familienkasse benötigt, um Ihren Antrag auf Kindergeld zu prüfen, spielt bei dieser Berechnung keine Rolle.

Allerdings kommen vor und nach der Geburt Ihres Kindes einige Kostenpunkte auf Sie zu, die Sie stets im Hinterkopf haben sollten. Daher macht es, um finanzielle Engpässe zu vermeiden, Sinn, den Kindergeldantrag möglichst direkt nach der Geburt Ihres Kindes zu stellen.

Die Bearbeitungszeiten der Familienkasse belaufen sich üblicherweise auf etwa sechs Wochen. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie eine Kindergeldbescheinigung erhalten. Zusätzlich müssen Sie bei Ihrem Erstantrag auf den Auszahlungstermin warten. Dieser findet nur einmal im Monat statt und ist nach der Kindergeldnummer geordnet.

Bis Sie eine erste Auszahlung erhalten, können so leicht über zwei Monate vergehen. Falls Sie und Ihre Familie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, steht Ihnen eventuell ein zusätzlicher Anspruch auf den Kindergeldzuschlag zu. Diesem Thema widmen wir uns in einem weiteren Artikel.

Tipp: Der Anspruch auf Mutterschafts- oder Erziehungsgeld besteht unabhängig von Ihrem Kindergeldanspruch.

2. Kindergeld erhalten Sie nicht nur für eigene Kinder

Kindergeldtabelle

Kindergeld erhalten Sie immer dann, wenn Sie die Fürsorgepflichten übernehmen.

Wenn Sie ein Kind bekommen, ist es selbstverständlich, dass Sie einen Kindergeldantrag stellen können. Dies ist zudem unabhängig von Ihrem Einkommen, sodass auch vermögende Paare oder Alleinerziehende in den Genuss der staatlichen Leistung kommen.

Haben Sie keine eigenen Kinder, sind jedoch für andere Kinder verantwortlich, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Kindergeld stellen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Adoptivkinder
  • Pflegekinder, die dauerhaft oder zumindest für längere Zeit bei Ihnen wohnen
  • Kinder des Ehe- oder Lebenspartners, die im gemeinsamen Haushalt leben
  • Enkelkinder, für welche Sie die Sorge übernommen haben

Bei volljährigen Kindern, die alleine wohnen, ist eine Auszahlung des Kindergelds auch direkt an das Kind möglich. Die Höhe des Kindergelds wird jedes Jahr angepasst. Folgende Werte gelten seit Juli 2019:

  • 204 Euro für das erste und zweite Kind
  • 210 Euro für Ihr drittes Kind
  • 235 Euro für das vierte und jedes weitere Kind

Beachten Sie, dass das Kindergeld jeweils nur einem Elternteil zusteht. Wenn Sie beispielsweise getrennt leben, sollte derjenige das Kindergeld beziehen, in dessen Haushalt die gemeinsamen Kinder leben. Es erfolgt eine entsprechende Verrechnung mit dem Unterhaltsanspruch.

3. Den Kindergeldantrag stellen – diese Unterlagen benötigen Sie

Da nur diejenigen Kindergeld erhalten, die auch ein oder mehrere Kinder versorgen, müssen Sie dies nachweisen. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit finden Sie das Kindergeld-Formular sowie die Anlage Kind, die Sie ausdrucken, ausfüllen und absenden können.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Kindergeldantrag online auszufüllen.

Antrag Kindergeld

Für Ihren Antrag benötigen Sie die Kopie der Geburtsurkunde.

In diesem Formular müssen Sie Ihre sowie die Steuernummer Ihres Kindes angegeben. Die Identifikationsnummer erhält Ihr Kind automatisch bei der Geburt. Zudem benötigen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes, die Sie in Kopie mitschicken müssen.

Sofern Sie ein Kind später bei sich aufnehmen, ist eine sog. Haushaltsbescheinigung erforderlich. Diese besagt, dass das Kind bei Ihnen im Haushalt lebt. Sie wird von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt ausgestellt.

In der Regel endet der Anspruch auf Kindergeld mit der Volljährigkeit. Dies gilt jedoch nicht, sofern Ihr Kind noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder aber studiert. In diesem Fall stehen Ihnen die Kindergeldansprüche bis zum 25. Lebensjahr Ihres Kindes zu.

Da Sie die Beschäftigung aktiv nachweisen müssen, fügen Sie Ihrem Kindergeldantrag eine Bescheinigung der Schule, des Betriebs oder der Universität bei. Sofern Sie einen Antrag auf Kindergeld stellen und Ihr Kind derzeit nicht erwerbstätig ist oder bereits über eine abgeschlossene Erstausbildung verfügt, müssen Sie weitere Anlagen beifügen.

Für Kinder mit einer Behinderung gelten Sonderregeln. Sie haben die Möglichkeit, auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld zu beziehen. Fügen Sie Ihrem Antrag in diesem Fall zunächst eine Kopie des Schwerbehindertenausweises Ihres Kindes bei.

Beamte im Öffentlichen Dienst können sich nicht an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit wenden. In der Regel übernehmen die Familienkassen der Besoldungsstellen die Auszahlung des Kindergelds, da zusätzlich weitere Zahlungen geleistet werden.

4. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Antworten zum Kindergeld

Haben Sie noch Fragen zum Kindergeldantrag?

Welche Formulare muss ich beim Antrag auf Kindergeld ausfüllen?

Neben dem Kindergeldantrag benötigen Sie die Anlage Kind. Sie können den Antrag schriftlich, per Fax oder online stellen.

Gibt es Kindergeld auch für Ausländer?

An dieser Stelle müssen wir differenzieren. Generell erhalten Sie Kindergeld, wenn Sie in Deutschland wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Eine Niederlassungserlaubnis sowie ein anderer Aufenthaltstitel berechtigen jedoch ebenfalls zum Bezug von Kindergeld.

Wenn Sie als Deutscher im Ausland (in der EU, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum) wohnen, steht Ihnen so lange Kindergeld zu, wie Sie in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind.

Als Staatsangehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der EU erhalten Sie immer dann Kindergeld, wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies gilt unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus.

In länderübergreifenden Angelegenheiten kontaktieren Sie die Familienkasse am besten vorab, um Probleme bei der Antragstellung zu vermeiden.

Welche Regelungen gelten für Vollwaisen?

Sofern ein Kind bereits volljährig ist, kann es den Antrag auf Kindergeld auch selbst stellen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Kind seine Eltern verloren hat oder es aus anderen Gründen nicht im elterlichen Haushalt lebt. Bei minderjährigen Kindern wird hingegen ein gesetzlicher Vertreter benötigt, der den Anspruch geltend machen kann.

5. Finanzratgeber für Eltern

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