Kinderrechte im Grundgesetz: Verfassungsmäßiger Schutz von Kindern

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
kinderrechte-grundgesetz
Gibt es eine Übersicht zu Kinderrechten?

Die meisten Rechte von Kindern finden sich in diversen Gesetzes verstreut. An einer klaren Übersicht fehlt es also bislang.

Warum sollen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden?

Im Kern geht es darum, eine Symbolwirkung zu schaffen. Tatsächlich würden die Rechte von Kindern durch die explizite Nennung im Grundgesetz jedoch nicht verändert.

Gibt es Gründe, die gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprechen?

Bei dem Grundgesetz handelt es sich um den wichtigsten Gesetzestext unseres Staats. Dementsprechend sollten Änderungen an diesem sehr abstrakten Text nicht leichtfertig vorgenommen werden.

Kinder haben Rechte. Darüber ist sich die Bevölkerung in Deutschland sowie in vielen Teilen der Welt einig. Wie diese allerdings im Details aussehen, ist durchaus verschieden. Ändert die ausdrückliche Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz also etwas? Oder gibt es bereits jetzt genügend Rechte für Kinder?
Wir stellen Ihnen die Positionen in unserem Artikel gegenüber und zeigen, welche Kinderrechte unabhängig von einer Erweiterung bereits existieren.


1. Kinder haben Rechte – diese zu schützen, ist die Aufgabe aller

Haben Kinder in Deutschland eigene Rechte? Ja, auch unabhängig von der ausdrücklichen Nennung von Kindern in der Verfassung haben Kinder sehr viele Rechte.

kind mit einem paragrapgenzeichen in der Hand

Auch Kinder haben Rechte.

So sind Kinder beispielsweise umfassend vor Gewalt geschützt, auch wenn im Grundgesetz selbst die Kinderrechte nicht in einer klaren Übersicht zum Ausdruck kommen. So regelt es bereits Artikel 6 Abs. 2 GG , dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern sind.
Gleichzeitig wird jedoch im zweiten Satz darauf hingewiesen, dass die staatliche Gemeinschaft, sprich die Rechtsprechung, darüber wachen soll.

Dementsprechend sind der Erziehung Grenzen gesetzt, die beispielsweise im Familienrecht näher geregelt werden. So ist beispielsweise in §1631 Abs. 2 BGB geregelt, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Die Erziehungsaufgabe aus der Verfassung wird also näher definiert.

Wird dennoch Gewalt gegenüber Kindern ausgeübt, so können Sie sich Kinder selbst ans Jugendamt wenden. Da dies in den meisten Fällen aufgrund des Alters und der Familienkonstellation eher schwierig ist, haben auch andere Menschen das Recht, sich mit den Behörden in Verbindung zu setzen. Zuständig sind in diesen Fällen die örtlichen Jugendämter, denen es obliegt, im Sinne des Kindeswohls Entscheidungen zu treffen.

Achtung: Geht es um den Kindesentzug oder andere Maßnahmen, die massiv in die Erziehungsrechte der Eltern eingreifen, so ist es nach aktuellem Stand so, dass das Familiengericht eine Entscheidung treffen muss.
De facto kommt den Aussagen der Mitarbeiter des Jugendamts dabei jedoch eine hohe Bedeutung zu und nicht selten folgt die gerichtliche Entscheidung den jeweiligen Empfehlungen.

2. Kinderrechte im Grundgesetz – diesen Sinn hat die Verankerung in der Verfassung

Das Grundgesetz stellt in Deutschland das höchste aller Gesetze dar. In diesem werden fundamentale Rechte aller Menschen, zu denen selbstverständlich auch Kinder gehören, aufgenommen.

grundgesetz

Das Grundgesetz regelt die wichtigsten Aspekte des Zusammenlebens unserer Gesellschaft.


So ist die Würde des Menschen unantastbar und auch jeder „Depp“ darf dank des Grundgesetzes seine Meinung frei äußern. Das offene Prinzip erlaubt es jedoch auch, dass Erziehung in der sehr vielen verschiedenen Varianten erfolgen kann.

Zwar gibt es gewisse Grenzen. Darüber hinaus sind Eltern jedoch weitestgehend frei. Sie können Eltern Ihre Kinder also sehr religiös, eher streng, stark leistungsorientiert oder weltoffen und locker erziehen. Kinder sollen dabei jedoch stets gefördert werden.

Wie diese Förderung jedoch im Detail auszusehen hat, ist weder im Grundgesetz noch in einzelnen Gesetzen näher definiert. Dies ist aufgrund der Pluralität unserer Gesellschaft auch gut so, auch wenn die Erziehung des einen oder anderen sicherlich zu Recht in der Kritik steht.

Generell geht es den Verfechtern eines gesonderten Eintrags für Kinderrechte im Grundgesetz um folgenden Passus, den Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an dieser Stelle nachlesen können:

Zitat: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Dieser Abschnitt soll Artikel 6 des Grundgesetzes erweitern und daher dort verankert werden. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention nichts an den grundsätzlichen Rechten von Eltern im Rahmen der Erziehung ändern soll.

Im Kern geht es durch die Einführung der Kinderrechte im Grundgesetz also lediglich um eine Klarstellung der einzelnen Rechte von Kindern.

3. Kritik an der Einführung von Kinderrechten im Grundgesetz – diese Argumente spielen in der Debatte eine wichtige Rolle

Auch wenn es eine Petition zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gibt, so bedeutet dies noch lange nicht, dass dies tatsächlich sinnvoll wäre. Zunächst einmal müssen wir festhalten, dass die Gesetzesänderung keinen direkten Einfluss auf das Leben von Kindern in Deutschland hat.

ein kind mit mehreren ballons in der hand

Unabhängig vom Grundgesetz sollten Kinder Rechte haben.

Alle Rechte, die im Grundgesetz genannt werden, gelten sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, da alle Kinder Menschen im Sinne des Artikel 1 des Grundgesetzes sind. Ist es daher also tatsächlich nötig, die Rechte von Kindern in einen Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufzunehmen und einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen?

Ja, manche Dinge müssen einfach noch einmal in aller Deutlichkeit genannt werden. Nicht umsonst wird in Art. 3 Abs. 3 noch einmal darauf Bezug genommen, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung usw. benachteiligt werden darf. Eigentlich klar ist dies bereits, da laut Art.3 Abs. 1 alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Dennoch ist auch hier noch einmal klargestellt, dass sowohl Männer als auch Frauen von der Regelung umfasst sind.

In gewisser Weise kommt der Politik hier also eine Aufgabe zu, besonders relevante gesellschaftliche Themen ins Grundgesetz aufzunehmen, um diese noch einmal zu verdeutlichen.
Auf der anderen Seite darf dies nicht dazu führen, dass das Grundgesetz überfüllt ist und für jeden Einzelfall Regelungen schafft.

In der Verfassung sollen nur grundsätzliche Rechte stehen, die in diversen Gesetzen näher spezifiziert werden. Sie dient sozusagen als Rahmen für die Erstellung von Gesetzen und sollte in einer Gesellschaft nicht leichtfertig verändert werden.

Tipp: Die Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern, hätte lediglich Symbolwirkung. Zu einer tatsächlichen Stärkung der Rechte von Kindern würde dies (zumindest direkt) nicht führen.

4. Kinderrechte in der Erziehung einhalten – so werden Kinder am besten erwachsen

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