Verfassungsschutz: Streit um Überwachung von Kindern

01.06.2019, 10:21 von Amelie S.

Überwachungskamera in einem Flur

Bundesinnenminster Horst Seehofer fordert die Überwachung von Kindern durch den Verfassungsschutz. Aktuell dürfen erst Kinder ab 14 Jahren durch den Verfassungsschutz erfasst und überwacht werden. Seehofer will diese Altersbegrenzung abschaffen. Beim Justizministerium stößt er mit diesem Vorschlag jedoch auf Granit.

Seehofer will radikalisierende Kinder überwachen

Aktuell kursiert eine Debatte, ob man nicht auch Kinder unter 14 Jahren durch den Verfassungsschutz kontrollieren sollte. Führende Kraft ist hierbei Bundesinnenminster Horst Seehofer (CSU). Mit dem Hintergrund, dass die Gefahr durch Kinder aus einen dschihadistischen oder rechtsradikalen Umfeld nicht zu ignorieren sei, fordert er die Herabsenkung der Altersgrenze. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Kinder von ihren Eltern oder dem allgemeinen Umfeld für Hassdelikte oder Terroranschläge instrumentalisiert werden könnten.

Schon im Jahr 2016 wurde durch die Große Koalition die Altersgrenze zur Überwachung durch den Verfassungsschutz von 16 auf 14 Jahre herabgesetzt. Aktuell darf der Verfassungsschutz zwar Akten anlegen, wenn sich spezielle Sachverhalte auf Kinder beziehen, jedoch dürfen diese Daten nicht in das nachrichtendienstliche Informationssystem eingespeist werden. Seehofer möchte dieses Verbot abschaffen und schlägt die Computerüberwachung auf PCs und Smartphones vor.

Das Haus um Barley schmettert den Vorschlag ab

Auf der Gegenseite positioniert sich die SPD sowie im besonderen Maße Katarina Barley, die zudem das Amt als Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz bekleidet. Sie argumentiert, dass bei diesem Vorschlag der Umfang für Überwachungsmaßnahmen überschritten sei. Sie möchte den Gesetzesentwurf nicht mittragen und sieht ebenso von einer tiefer gehenden Prüfung der einzelnen Regelungen ab. Zudem sehe Barley in dem Entwurf keine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Nachrichtendienstes, wie jedoch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Der Kinderschutzbund fürchtet Nachteile für Heranwachsende

Ebenfalls erschrocken meldet sich der Deutsche Kinderschutzbund zu Wort. In den Augen des Vereins handle es sich bei Kindern niemals um Täter. Auch der Ausschluss der Strafverfolgung bei Kindern unter 14 habe seine Gründe. Durch diese Regelung soll nämlich Kindern mit radikalisierenden Eltern im späteren Berufsleben kein Nachteil geboten werden. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die spätere berufliche Tätigkeit der Heranwachsenden mit einer Sicherheitsprüfung einhergehen würde.

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