Umstrittener Test auf Trisomie 21 bei ungeborenen Kindern

15.05.2019, 17:29 von Amelie S.

Bluttest Trisomie 21

Bei Trisomie 21 handelt es sich um einen Gendefekt, umgangssprachlich auch Down-Syndrom genannt. Betroffene verfügen über das Chromosom 21 dreimal anstelle von zweimal. Seit dem Jahr 2012 gibt es einen Bluttest, mit dem sich die Chromosom-Anomalie bereits vor der Geburt feststellen lässt. Schon damals war er umstritten. Nun wird debattiert, ob der Test zur Kassenleistung wird und die Diskussion entflammen sich erneut.

Mehr Abtreibungen durch den Trisomie-Test

Bereits 2012 entwickelte die Firma Lifecodexx aus Konstanz den ethisch umstrittenen Test. Schwangere konnten ihm in Anschluss als Selbstzahler durchführen lassen. Die Kosten betrugen zu Anfang 1200€, inzwischen sind es nur noch 200€.

Doch schon damals flammte harsche Kritik auf. Man befürchtete die Selektion von ungeborenen Kindern mit Down-Syndrom. In der aktuellen Debatte um die Aufnahme des Tests als Kassenleistung verhalten sich die Argumente und Bedenken ähnlich. Ein Anstieg von Abtreibungen wird als Folge dessen befürchtet.

Auch ein eventueller Druck auf die Eltern wird durch die Standardisierung des Verfahrens befürchtet. Thomas Schönfelder, Vater vom Sohn Timon mit Down-Syndrom, äußerte sich schon 2012 kritisch. In einem Gedankenspiel befürchtete er, dass die Krankenkassen als Folge später die finanzielle Unterstützung für besondere Untersuchung von Kindern mit Trisomie 21 verweigerten, da man die Erkrankung hätte im Vorfeld ausschließen können. Die Entscheidung gegen das Kind falle in diesem Szenario leichter.

Der Bluttest als geringeres Übel zur Fruchtwasseruntersuchung

Auch die Stimmen der Befürworter gleichen denen aus dem Jahr 2012. Schon damals betonte die Konstanzer Firma, dass der Bluttest keine neue Technik mit sich bringe. Hierbei handle es sich lediglich um einen risikofreien Weg für Mutter und Kind, die Genkrankheit im Vorhinein auszuschließen. Zur Alternative stünde lediglich die für das ungeborene Kind gefährliche Fruchtwasseruntersuchung.

Dem Gedanken schließt sich Gesundheitsminister Jens Spahn an. Als Befürworter der Methode meint er, dass ein risikofreies Verfahren in der Pränataldiagnostik als Kassenleistung aufgenommen werden müsse. Vor allem wenn die gefährliche Fruchtwasseruntersuchung in manchem Fällen von Krankenkassen übernommen wird, müsse die bedenkenlose Alternative auch geduldet werden.

Es müssen Beratungsstellen eingerichtet werden

Schönfelder meint, dass eine kompetente Beratung im Anschluss an die Diagnose von enormer Bedeutung ist. Dem schließt sich auch Susanne Michi, Mitarbeiterin am medizinischen Ethikinstitut der Charité an. Sie betont zudem, dass diese anschließende Beratung ebenso von den Kassen übernommen werden müsse.

Gleichzeitig macht Schönfelder jedoch auch auf die unterschiedliche Qualität der Beratungsangebote aufmerksam. Vor allem sei dies im Kontrast vom ländlichen zum städtischen Raum zu beobachten.

Die Entscheidung steht noch aus

Die Entscheidung über ein generelles „Ja!“ oder „Nein!“ zum Test trifft nicht der Bundestag, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem auch Experten zum Thema, Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser vertreten sind. Aktuell steht fest, dass ab Mitte 2020 der Bluttest unter besonderen Voraussetzungen gezahlt werden sollte. Darunter fallen bestimmte Risikogruppen, wie Spätgebärende. Mit dem Alter der Schwangeren steigt die Wahrscheinlichkeit auf Trisomie 21 maßgeblich. Bei einer 25-Jährigen liegt die Wahrscheinlichkeit bei 1:1000, bei einer 40-Jährigen bei 1:100. Die Debatte ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Erst im Spätsommer ist seitens des Bundestags eine eindeutige Stellungnahme zu erwarten.

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