Elternzeit verlängern: Das müssen Sie für eine Verlängerung wissen

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Eltern spielen mit Baby
Wie viel Elternzeit steht mir zu?

Wenn Sie die gegebenen Voraussetzungen erfüllen, stehen Ihnen gesetzlich bis zu 36 Monate Elternzeit zu.

Wann kann man die Elternzeit verlängern?

Um die Elternzeit verlängern zu können, müssen Sie wichtige Gründe vorweisen. Manche Arbeitgeber zeigen sich jedoch kulant.

Wie kann man die Elternzeit aufteilen?

Pauschal lässt sich dies nicht ganz beantworten, allerdings gibt es bestimmte Kombinationen, die Sie bei der Planung berücksichtigen müssen.

Viele junge Eltern entscheiden sich nach der Geburt Ihres Kindes zu einer Auszeit. Haben Sie vorher gearbeitet, können Sie Elternzeit beantragen und so dafür sorgen, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet wird, Sie wieder einzustellen.

Aber was passiert, wenn die ursprünglich kalkulierte Zeit nicht ausreicht? Wie sieht es mit einer Verlängerung der Elternzeit aus?

In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Fristen Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten. Sie erfahren, wie oft eine Verlängerung möglich ist und welche finanzielle Unterstützung Sie während dieser Phase erwarten können.

1. Elternzeit berechnen – diese Ansprüche stehen Ihnen zu

Antrag Verlängerung Elternzeit

Nutzen Sie Ihre Zeit für die Familie.

Generell haben Sie die Möglichkeit, Elternzeit für einen Zeitraum von drei Jahren zu beanspruchen. In der ersten Phase ist Ihr Kind auf Hilfe angewiesen, sodass die Vereinbarung mit einem regulären Job durchaus Probleme bereiten kann.

Sofern Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, steht Ihrer Elternzeit nichts entgegen:

  • Sie sind Arbeitnehmer (egal, ob Teilzeit, Minijob oder befristete Tätigkeit)
  • während der Elternzeit arbeiten Sie maximal 30 Stunden in der Woche
  • Sie übernehmen die Betreuungs- und Erziehungsaufgaben für Ihr Kind selbst und leben in einem gemeinsamen Haushalt zusammen

Um Elternzeit zu nehmen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber zwar informieren, jedoch ist die Zustimmung nicht erforderlich. Dies gilt jedoch nur, soweit Ihr Kind noch keine drei Jahre alt ist.

Sie müssen Ihren Anspruch auf Elternzeit bis spätestens zum achten Geburtstag Ihres Kindes genommen haben. Als Vater können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie ab der Geburt Ihres Kindes in Elternzeit gehen. Dabei müssen Sie den voraussichtlichen Geburtstermin angeben. Wenn dieser nicht exakt eingehalten wird, hindert Sie dies selbstverständlich nicht daran, sofort in Elternzeit zu gehen.

Als Mutter ist es etwas einfacher, da die gesetzliche Frist des Mutterschutzes gilt. Der Mutterschutz gilt bereits sechs Wochen vor der Geburt Ihres Kindes und endet frühestens acht Wochen nach der Geburt. Sie können eine geplante Elternzeit direkt an die Zeit des Mutterschutzes anschließen.

Tipp: Sie können Elternzeit auch für das Kind Ihres Partners sowie für ein Adoptiv- oder Pflegekind beantragen. Zudem haben die Möglichkeit, Elternzeit unabhängig von Ihrem Partner zu nehmen. Jedem Partner steht damit eine Zeitspanne von drei Jahren zur Verfügung.

2. Die Elternzeit perfekt einteilen

Mutterschutz und Elternzeit kombinieren:

Beginnen Sie die Elternzeit erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Ihnen der Zuschuss Ihres Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld entgeht. Das Formular, um Mutterschaftsgeld zu beantragen, finden Sie hier.

Wie Sie die Ihnen zur Verfügung stehende Zeitspanne am besten einteilen, hängt selbstverständlich von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Es gibt jedoch einige Punkte, die Sie bei Ihrem Antrag berücksichtigen sollten.

Generell können Sie die Zeitspanne der Elternzeit in drei Zeitabschnitte splitten. Beachten Sie allerdings, dass Sie die Ihnen insgesamt zur Verfügung stehenden 36 Monate nur wie folgt aufteilen können:

  • mindestens 12 Monate in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes
  • maximal 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes

Falls Sie beispielsweise nur sechs Monate Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes beanspruchen, so verfallen sechs Monate der maximalen Dauer. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie die übrigen 24 Monate bis zum Erreichen des achten Lebensjahres Ihres Kindes nehmen können.

Elternzeit verlängern nach 1 Jahr

Teilen Sie sich Ihre Zeit gut ein.

Beachten Sie, dass Sie die Zeit, die Sie sich nur um die Kindererziehung kümmern möchten, lediglich auf drei Zeitabschnitte aufteilen können. Wählen Sie den ersten Zeitabschnitt daher nicht zu kurz.

Sofern Sie beabsichtigen, auch nach dem dritten Geburtstag Ihres Kindes Elternzeit zu beanspruchen, gilt eine Besonderheit. Wenn Sie bereits den dritten Zeitabschnitt der Elternzeit beantragen, kann Ihr Arbeitgeber Ihrem Wunsch aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen und den Antrag ablehnen.

Um dies zu verhindern, können Sie Ihre Elternzeit kurz vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes beantragen. Stehen Ihnen beispielsweise noch 18 Monate zu, so können Sie diese nehmen, wenn Ihr Kind zwei Jahre und zehn Monate alt ist. Da Ihr Arbeitgeber nichts einwenden darf, gilt der dritte Zeitabschnitt bis Ihr Kind vier Jahre und vier Monate alt ist.

Tipp: Wenn Sie während Ihrer Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, gilt die Regelung zusätzlich für dieses Kind. Sie können somit bei zwei Kindern bis zu sechs Jahre Elternzeit beanspruchen.

3. Die Elternzeit rechtzeitig anmelden

Nicht nur Sie als Eltern möchten planen können, auch Ihr Arbeitgeber muss für Ihren Arbeitsausfall Maßnahmen ergreifen. Daher müssen Sie Ihre geplante Elternzeit spätestens sieben Wochen vorher anmelden.

Elternzeit verlängern nach 2 Jahren

Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen.

Sofern Sie Ihre Elternzeit erst nach dem dritten Geburtstag Ihres Kindes nehmen möchten, gilt eine Frist von 13 Wochen. Beachten Sie an dieser Stelle, dass die längere Frist auch dann gilt, wenn der Beginn des Zeitabschnitts vor dem Erreichen des dritten Lebensjahres liegt.

Beabsichtigen Sie, in der Phase um den dritten Geburtstag Ihres Kindes in Elternzeit zu gehen, gilt besondere Vorsicht. Wenn Sie beispielsweise Elternzeit für Ihr Kind beantragen, wenn dieses zwei Jahre und elf Monate alt ist, gilt Folgendes:

  • für die Phase bis zum dritten Geburtstag gilt die 7-Wochen-Frist
  • ab dem dritten Geburtstag gilt die 13-Wochen-Frist

In diesem konkreten Fall bedeutet dies für Sie, dass Sie Ihren Anspruch auf Elternzeit bezüglich der vor dem dritten Geburtstag liegenden Zeit erst 11 Wochen (7 + 4 Wochen) vor dem Geburtstag anmelden müssen, den übrigen Anspruch jedoch bereits 13 Wochen vor dem Geburtstag.
Es wäre damit theoretisch möglich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Elternzeit bis zum Geburtstag Ihres Kindes zubilligt, die Phase danach allerdings nicht. Im schlimmsten Fall verschiebt sich jedoch lediglich der Beginn Ihrer Elternzeit.

Auf der anderen Seite sollten Sie diese Frist jedoch auch ausreizen, da der besondere Kündigungsschutz, welcher während der Elternzeit gilt, erst ab einer Woche vor der Anmeldefrist in Kraft tritt.

Um sicherzustellen, dass Ihr Erziehungsurlaub bewilligt wird, lassen Sie sich die Abgabe Ihres Elternzeitantrags schriftlich bestätigen.

4. Einen bestehenden Zeitabschnitt der Elternzeit verlängern

Übertragung Elternzeit

Durch eine weitere Schwangerschaft ändert sich die Planung.

Haben Sie Ihren Anspruch auf Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber angemeldet, können Sie dies in der Regel nicht mehr rückgängig machen. Wenn Sie die Elternzeit verlängern oder aber verkürzen möchten, können Sie dies allerdings individuell mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin besprechen. Ohne das Einverständnis wird es jedoch schwierig.

Falls besondere Gründe für eine Verlängerung der Elternzeit vorliegen, ist das Einverständnis jedoch entbehrlich. Dies ist der Fall, wenn

  • Sie erneut schwanger sind
  • Sie ein weiteres Kind bekommen haben
  • Ihr Partner in Elternzeit gehen wollte, dies aber aus schwerwiegenden Gründen nicht kann
  • ein anderer sog. Härtefall vorliegt

Ein Härtefall ist beispielsweise bei einer schweren Krankheit oder einer Gefahr für die eigene wirtschaftliche Existenz gegeben. Liegt einer dieser Fälle vor, kann Ihr Arbeitgeber der Verlängerung oder Verkürzung nur innerhalb von vier Wochen widersprechen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Achtung: Stimmen Sie die Erziehungszeit von Beginn an gut auf Ihre Verhältnisse ab, sodass eine nachträgliche Verlängerung der Elternzeit nicht nötig ist. Achten Sie insbesondere auf die Beantragung von Erziehungsgeld.
Am besten kombinieren Sie das Elterngeld mit der Elternzeit, um weder in zeitlicher noch in finanzieller Hinsicht Probleme zu bekommen.

5. Rechts- und Finanzratgeber rund um die Elternzeit

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Elternzeit verlängern: Das müssen Sie für eine Verlängerung wissen
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