Masern: Das sollten Sie bei einer Maserninfektion beachten

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Kind mit Masern hält Teddybär
Was sind Masern und wie erkennt man sie?

Masern ist eine typische Kinderkrankheit. Sie beginnt mit grippeähnlichen Symptomen bis sich nach wenigen Tagen der typische Ausschlag entwickelt.

Sind Masern ansteckend?

Ja, sind Sie. Allerdings schützt eine Impfung vor einer Infektion.

Können Masern behandelt werden?

Eine Impfung bietet den größten Schutz. Bei einer bestehenden Masernerkrankung können die Symptome entsprechend behandelt werden.

Masern gehören zwar zu den Kinderkrankheiten, sollten aber nicht als harmlos abgetan werden. Denn eine Maserninfektion kann Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen. Einen wirksamen Schutz bieten nur Impfungen.

1. Das Krankheitsbild bei Masern

Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bekommen Erkrankte bei einem typischen Verlauf in der Regel 10 bis 12 Tage nach Ansteckung starke grippeähnliche Symptome wie hohes Fieber, Husten und Schnupfen. Zuerst treten an der Wangenschleimhaut so genannte „Koplik-Flecken“ auf, die wie ein weißlicher Belag aussehen. Nach ein paar Tagen entsteht dann der typische Masern-Ausschlag zunächst im Gesicht, hinter den Ohren und dann am ganzen Körper. Auch steigt das Fieber in dieser Zeit oft erneut. Nach 3-4 Tagen sinkt das Fieber in der Regel wieder und der Ausschlag verschwindet.

Da Masern vorübergehend das Immunsystem schwächen, können Komplikationen durch andere Erreger hervorgerufen werden. Dies können zum Beispiel eine Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung sein. Circa einer von 1000 Erkrankten erleidet eine Gehirnentzündung, die bei einem schweren Verlauf zu Folgeschäden führen kann.

2. Ansteckung

Masern sind sehr ansteckend. Die Viren, die Masern verursachen, sind weltweit verbreitet. Mit Hilfe von Impfkampagnen sind die Masern allerdings stark zurückgegangen. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion, beispielsweise durch Niesen oder Sprechen. Alle Personen, die Kontakt zu Erkrankten hatten sind ansteckungsgefährdet, solange sie nicht geimpft sind und eine Masernerkrankung selbst noch nicht überstanden haben. Schon mehrere Tage bevor die ersten Krankheitszeichen auftreten, besteht diese Ansteckungsgefahr. Bei Verdacht auf Masern sollten Sie auf jeden Fall Ihren Kinderarzt zu Rate ziehen.

3. Therapie von Masern

Da eine ursächliche Therapie von Masern nicht möglich ist, bietet die Impfung den wirksamsten Schutz. Krankheitszeichen, wie Fieber, können behandelt werden und bei bakteriell verursachten Komplikationen können Antibiotika helfen.

4. Impfung gegen Masern

Kinder können mit zwei Impfungen vor Masern geschützt werden. Laut der Impfempfehlung des Robert-Koch-Instituts sollten Kinder die erste Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat erhalten. Die zweite Impfung sollte dann zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat erfolgen, damit die so genannte Grundimmunisierung abgeschlossen werden kann. Diese zweite Impfung ist für einen sicheren Impfschutz unabdingbar. Wurde sie vergessen, sollten Eltern sie so schnell wie möglich nachholen. Im Notfall kann bis zu drei Tage nach Ansteckung eine Impfung nachgeholt werden.

Meist wird kombiniert gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft. Diese Impfung ist in der Regel gut verträglich, Nebenwirkungen sind selten. Zur Impfung gegen Masern sollten Sie sich bei Ihrem Kinderarzt informieren.

5. Quellen und Linktipps

Weitere Informationen sind nachzulesen auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.

Häufige Fragen zur Masern-Mumps-Röteln-Impfung beantwortet das Robert-Koch-Institut hier.

Dieser Text dient ausschließlich der Information und ersetzt keine Untersuchung, Diagnose oder Beratung durch einen approbierten Arzt. Die hier eingestellten Informationen können und dürfen nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose oder Selbstmedikation verwendet werden. Zusätzlich verweisen wir auf Paragraph 4, Absatz 2 unserer Nutzungsbedingungen.

6. Weiterführende Literatur zur Kindergesundheit

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