Versorgungsausgleich-Rente bei Scheidung: Was Sie nach der Scheidung für eine gerechte Rente beachten sollten

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Versorgungsausgleich-Ratgeber
Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich sichert demjenigen, der während der Ehe nicht gearbeitet hat, einen Teil der Rentenansprüche des Ex-Ehepartners zu.

Wo muss man den Versorgungsausgleich beantragen?

Im Gegensatz zu vielen anderen Ansprüchen, die Sie vor Gericht explizit geltend machen müssen, erfolgt der Versorgungsausgleich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens automatisch. Ein Antrag auf Versorgungsausgleich ist damit nicht notwendig.

Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

Wer vermeiden möchte, dass der Ehepartner im Falle einer Scheidung von den eigenen erworbenen Rentenansprüchen profitiert, kann den Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen.

Wer sich scheiden lässt, hat meist eine harte Zeit vor oder aber hinter sich. Kaum jemand macht sich diese Entscheidung leicht. Doch nicht nur aus emotionaler Sicht hat die Beendigung der Ehe drastische Folgen. Wenn Sie viele Jahre miteinander verbracht haben, so stehen Ihnen unter Umständen umfangreiche Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich zu.

Wie läuft der Vorsorgeausgleich bei einer Scheidung? Habe ich einen Rentenanspruch nach der Scheidung? Und funktioniert die Scheidung auch ohne Versorgungsausgleich?

Auf all diese und wesentlich mehr Fragen finden Sie in unserem Ratgeber die passenden Antworten. Wir informieren Sie, ob ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich möglich ist. Sie erfahren aber auch, wie der Versorgungsausgleich im Detail abläuft und in welchen Fällen ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich ist.

1. Die Bedeutung des Versorgungsausgleichs

Versorgungsausgleich wann wird er gezahlt?

Für faire Bedingungen zwischen den Ehepartnern sorgen

Der Versorgungsausgleich ist ein Konstrukt, welches dabei helfen soll, Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Wenn sich die Ehegatten entscheiden, dass einer arbeiten geht, der andere zu Hause bleibt und sich um die Kindererziehung sowie den Haushalt kümmert, ist dies während der Ehezeit kein Problem. Allerdings erwirbt derjenige, der nicht arbeitet, auch keine oder zumindest nur sehr geringe Rentenansprüche. Steckt ein Partner somit bewusst zurück, damit der andere Karriere machen kann, würde er im Falle einer Scheidung benachteiligt.

Die Einführung des Versorgungsausgleichs:

Im Rahmen des 1. Eherechtsreformgesetzes beschloss die Bundesregierung den Versorgungsausgleich. Seit dem 01.07.1977 wurden die Versorgungsansprüche stetig weiterentwickelt.

Um dieses ungerechte Ergebnis zu vermeiden, wurde der Rentenausgleich bei einer Scheidung eingeführt. Geregelt ist dies im Versorgungsausgleichsgesetz. In § 1 des Gesetzes heißt es, dass die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche grundsätzlich hälftig geteilt werden. Dies gilt allerdings nur, sofern keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden.

Der Versorgungsausgleich sichert damit demjenigen, der nicht gearbeitet hat, einen Teil der Rentenansprüche des Ex-Ehepartners zu. Während Sie im Rahmen des Zugewinnausgleichs direkt nach der Scheidung Anspruch auf eine Geldleistung erhalten, wird der Versorgungsausgleich erst dann gezahlt, wenn Sie Rente beziehen. Es kann also durchaus noch viele Jahre dauern, bis sich der Versorgungsausgleich für Sie finanziell bemerkbar macht.

2. Der Anspruch auf den Versorgungsausgleich

schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Die Höhe des Anspruchs der Rentenanwartschaften kennen

Jeder, der verheiratet war, erwirbt automatisch entsprechende Ansprüche gegenüber dem anderen Ehepartner. Letztlich werden jedoch die höheren Ansprüche mit den niedrigeren Ansprüchen verrechnet, sodass beide Teile einen Anspruch an die Rentenversicherung in gleicher Höhe haben.

Ansprüche, die bei einem Versorgungsausgleich miteinander verrechnet werden sollen, können beispielsweise von einer der folgenden Stellen erworben werden:

  • der Gesetzlichen Rentenversicherung, beispielsweise als Angestellter im Öffentlichen Dienst
  • Privaten Rentenversicherungen, die zusätzlich abgeschlossen werden, um im Alter besser leben zu können
  • den Versorgungswerken
  • den Kammern
  • sonstigen Privaten Lebensversicherungen

Im Gegensatz zu vielen anderen Ansprüchen, die Sie vor Gericht explizit geltend machen müssen, erfolgt der Versorgungsausgleich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens automatisch. Ein Antrag auf Versorgungsausgleich ist damit nicht notwendig.

Nicht berücksichtigt werden hingegen spezielle Renten, die beispielsweise von der Unfallversicherung gezahlt werden. Diese sollen explizit nur einem der Ehepartner zugutekommen. Eine Übertragung, wenn jemand einen Unfall hatte und deshalb eine Entschädigungszahlung erhält, wäre unbillig.

3. Den Versorgungsausgleich berechnen

Versorgungsausgleich Rechner

Oft fehlen bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs Versicherungszeiten

Einen maßgeblichen Punkt bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs stellt die Klärung der Versicherungszeiten dar. Es ist elementar, zu jedem Zeitpunkt des Lebens nachvollziehen zu können, welche Rentenansprüche erworben wurden. Oftmals fehlen zahlreiche Zeitabschnitte, in welchen Sie sich noch in der Schule, in der Ausbildung oder im Studium befunden haben. Ebenfalls häufig werden die Zeiten des Mutterschutzes vergessen oder aber Zeiten, in welchen Sie sich um einen Angehörigen kümmern mussten.

Da Sie jede dieser Zeiten mit Belegen nachweisen müssen, ist es wichtig, möglichst früh die eigenen Unterlagen zu sichten. Je früher Sie alle Unterlagen einreichen, desto schneller kann das Scheidungsverfahren abgeschlossen werden. Wer seiner Nachweispflicht nicht nachkommt oder aber bewusst bestimmte Zeiten unterschlägt, in welchen er Ansprüche erworben hat, muss mit einer nachträglichen Strafzahlung rechnen. Diese begründet sich aufgrund des zusätzlichen Berechnungs- und Rechercheaufwands.

Es besteht gegenüber dem jeweils anderen Ex-Ehepartner eine Auskunftspflicht. Kommt Ihr ehemaliger Lebenspartner diesem Auskunftsersuchen nicht nach, können Sie diesen Anspruch vor dem Familiengericht durchsetzen.

Im Rahmen der Teilung kommt es zu einem Ausgleich, sodass zumindest in der Zeit, in welcher Sie verheiratet waren, Ihre Ansprüche in gleicher Höhe bestehen.

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs an sich ist relativ simpel. Im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass jeder der beiden Ehegatten Rentenansprüche in Form von Punkten erwirbt. Wer nun im Laufe der Ehezeit mehr Punkte erworben hat, muss die Hälfte seiner überschüssigen Punkte an den anderen Ehepartner übertragen.

Achtung: Bei Paaren, die weniger als drei Jahre verheiratet sind, findet noch kein Versorgungsausgleich statt, es sei denn, dieser wird gem. § 3 Abs. 3 VersAusglG extra beantragt.

4. Die Dauer der Ehe entscheidet über die Höhe des Anspruchs

Versorgungsausgleich Scheidung

Hält die Ehe nur kurz, bestehen nur geringe Ausgleichsansprüche.

Die Ehezeit ist in § 3 des VersAusglG (Versorgungsausgleichsgesetzes) geregelt. Danach beginnt die Ehe mit dem ersten Tag des Monats, in welchem Sie die Ehe eingegangen sind. Sofern die Hochzeit beispielsweise am 30.09. stattfindet, gilt der Versorgungsausgleich bereits ab dem 01.09. des entsprechenden Jahres.

Als Ende der Ehezeit wird der letzte Tag des Vormonats, an welchem der Scheidungsantrag bei Gericht eingeht, als maßgebliches Datum herangezogen. Wenn Sie den Scheidungsantrag also am 17.08. einreichen, endet die Ehezeit bereits am 31.07. des Jahres.

Damit kann es vorkommen, dass die Ehezeit, die für den Versorgungsausgleich relevant ist, etwas länger oder aber etwas kürzer ist als die Zeit, in welcher Sie tatsächlich verheiratet waren.

Dauerte die Ehe viele Jahre, so erhöht sich damit auch der Ausgleichsanspruch. In jedem Jahr, in welchem ein Paar verheiratet ist, gleichen sich damit die zukünftigen Rentenansprüche an.

Wer vermeiden möchte, dass der andere Ehepartner im Falle einer Scheidung von den eigenen erworbenen Rentenansprüchen profitiert, kann den Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen. Die individuell gewünschte Regelung hat damit Vorrang vor der allgemeinen Regel des Versorgungsausgleichs.

5. Die externe Teilung bestehender Ansprüche

Versorgungsausgleich Betriebsrente

Die Versorgungsausgleichskasse handelt in gesetzlichem Auftrag.

Die großen Lebensversicherungsgesellschaften gründeten die Versorgungsausgleichskasse. Diese beschäftigt sich nunmehr mit Fällen, die den Ausgleich im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung betreffen.
Die Besonderheit der Kasse besteht darin, dass Sie die Möglichkeit bietet, Kapital zu binden, wenn noch keine konkrete Zielversorgung geplant ist. Sie dient damit gewissermaßen als Auffang- oder Notlösung, wenn eine externe Teilung vorliegt.

Als externe Teilung wird der Fall bezeichnet, in welchem die Ansprüche nicht gleichartig sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Ehepartner Beamter ist und Pensionsansprüche erwirbt, der andere hingegen freiberuflich arbeitet und privat für das Alter vorsorgt.

Es kann damit kein direkter Ausgleich stattfinden, sondern lediglich eine Anrechnung über Umwege.

In jedem Fall bleibt es allerdings dabei, dass zunächst keine Geldzahlung erfolgt. Es handelt sich lediglich um die Übertragung einer Anwartschaft. Die Anwartschaft wiederum bezeichnet das zukünftige Recht, bei Erreichen einer festgelegten Altersgrenze Anspruch auf eine Rentenzahlung zu haben.

Die gesetzlichen Vorschriften über den Versorgungsausgleich sowie speziell über die externe Teilung finden Sie hier.

6. Der Versorgungsausgleich beim Tod des Ausgleichsberechtigten

Versorgungsausgleich berechnen Beispiel

Stirbt ein ehemaliger Ehepartner, kann dies zu einer Rückübertragung der Rentenansprüche führen.

Kommt es zu einer Scheidung, kann jeder Ehepartner freiwillig auf den Versorgungsausgleich verzichten. Erfolgt hingegen eine Teilung und Sie müssen Teile Ihrer Rentenanwartschaften über den Versorgungsträger abgeben, bedeutet dies unter Umständen ein hohes Minus bei der Rente.

Der Versorgungsausgleich beim Tod kann zu einer Rückübertragung führen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Ihr Ex stirbt und der Versorgungsausgleich, bzw. die Rente noch gar nicht oder aber erst für weniger als drei Jahre in Anspruch genommen wurde.
Wurde die Rente für einen längeren Zeitraum bezogenen, ist eine spätere Rückübertragung ausgeschlossen.

Ferner kann die Rückübertragung der Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich der Rente nicht stattfinden, wenn es sich um Ansprüche aus einem der folgenden Bereiche handelt:

  • Betriebsrenten
  • Private Rentenversicherungen

Gesetzliche Rentenversicherungsansprüche oder aber Anwartschaften, die bei Versorgungswerken bestehen, können erneut übertragen werden. Dies gilt auch für den Versorgungsausgleich bei Beamten.

Tipp: Behalten Sie das Schicksal Ihres ehemaligen Lebenspartners im Auge. Die Versorgungswerke sind nicht verpflichtet, Sie vom Tod Ihres Ex-Ehepartners zu unterrichten. Sofern Sie davon nichts erfahren, erfolgt keine Rückübertragung eventueller Rentenansprüche.

7. Ratgeber zu den Rechten bei Trennung oder Scheidung

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Versorgungsausgleich-Rente bei Scheidung: Was Sie nach der Scheidung für eine gerechte Rente beachten sollten
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