Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung können Sie in der gesetzlichen Krankenkasse von der Beitragsfreiheit profitieren.
Dies gilt jedoch nur, insofern Sie in der gesetzlichen Versicherung pflichtversichert waren.
Der Beitragszuschuss seitens Ihres Arbeitgebers, der, sofern Sie regulär arbeiten, übernommen wird, bleibt nun an Ihnen hängen. Somit zahlen Sie nicht nur ihre bisherigen Krankenkassengebühren, sondern zusätzlich den Anteil Ihres Arbeitgebers.
Wenn beide Eltern gesetzlich oder privat versichert sind, wird Ihr Kind automatisch in die jeweilige Versicherung eingegliedert. Die Wahl zwischen privat und gesetzlich besteht nur, sofern beide Elternteile unterschiedlich versichert sind.
Die Elternzeit bietet Ihnen die Möglichkeit, sich eine Zeit lang voll und ganz den Bedürfnissen ihres Babys zu widmen. Sie müssen nicht arbeiten, werden aber, zumindest in der Phase, in welcher Sie Elterngeld beziehen, dennoch bezahlt.
Da die Bezahlung jedoch nicht im gleichen Umfang wie zuvor ausfällt, behalten Sie Ihre Krankenversicherung in der Elternzeit im Blick. In unserem Ratgeber informieren wir Sie, was sich für Sie ändern könnte und inwieweit eine Befreiung vom Beitrag möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Sind Sie gesetzlich oder privat versichert, ändert sich dies durch Ihre Elternzeit als Vater oder Mutter nicht. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung können Sie in der gesetzlichen Krankenkasse jedoch von der Beitragsfreiheit profitieren.
Dies gilt jedoch nur, insofern Sie in der gesetzlichen Versicherung pflichtversichert waren. Im Prinzip trifft dies auf die meisten Arbeitnehmer zu.
Damit Sie jedoch keine Beiträge zahlen müssen, dürfen Sie während der Elternzeit nicht arbeiten gehen. Gehen Sie beispielsweise in Teilzeit arbeiten und nehmen Sie das Elterngeld Plus in Anspruch, so zahlen Sie zwar weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Beitragszahlung erfolgt jedoch automatisch durch ihren Arbeitgeber. Dieser leitet einen Teil Ihres Lohnes an die Versicherungsgesellschaft weiter. Sie selbst müssen sich also um nichts kümmern.
Achtung: Studieren Sie, so müssen Sie Ihre Beiträge zur studentischen Krankenversicherung weiterhin selbst zahlen, unabhängig davon, ob Sie ein zusätzliches Einkommen haben oder nicht.
Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen ohne die Befreiung von der Beitragspflicht auskommen. Die Krankenversicherung läuft während der Elternzeit regulär weiter, sodass Sie die entsprechenden Beiträge weiterhin entrichten müssen.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass der zu zahlende Satz ermäßigt wird. Inwieweit dies in Ihrem speziellen Fall möglich ist, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Generell gilt, dass viele der freiwillig gesetzlich Versicherten lediglich den Mindestbeitrag zahlen.
Den Mindestbeitrag erheben die gesetzlichen Krankenversicherungen unabhängig von Ihrem Einkommen.
Tipp: Waren Sie gesetzlich pflichtversichert, verfügen jetzt allerdings über kein eigenes Einkommen mehr, so sollten Sie überprüfen, ob die Möglichkeit der Aufnahme in eine Familienversicherung besteht.
Die Familienversicherung bietet all jenen Vorteile, bei denen nur ein Elternteil berufstätig ist. In diesem Fall können Sie die Aufnahme in die Versicherung Ihres Ehegatten beantragen. Sind Sie nicht verheiratet, existiert die Möglichkeit der Aufnahme in die Familienversicherung hingegen nicht. Eine Sonderregel gilt jedoch für die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Generell darf derjenige, der über den anderen Ehepartner krankenversichert ist, lediglich ein geringes Einkommen von maximal 445€ aufweisen bzw. höchstens 450€ in einem Mini-Job verdienen. Bis zu zwei mal im Jahr darf diese Grenze allerdings überschritten werden.
Die private Krankenversicherung zeigt sich Eltern gegenüber eher unfreundlich. Der Beitragszuschuss seitens Ihres Arbeitgebers, der, sofern Sie regulär arbeiten, übernommen wird, bleibt nunmehr an Ihnen hängen.
Somit zahlen Sie nicht nur ihre bisherigen Krankenkassengebühren, sondern zusätzlich den Anteil Ihres Arbeitgebers. Ohne Einkommen trifft Sie diese Regelung also gleich doppelt.
Es existiert jedoch ein Ausgleich hinsichtlich der Höhe des Elterngeldes, um diesen finanziellen Nachteil abzumildern. Sind Sie also privat krankenversichert, erhalten Sie ein erhöhtes Elterngeld. Konkret erfolgt kein Abzug der Pauschale für Versicherungsbeiträge. Diese beträgt derzeit 9 %.
Diese Erhöhung des Elterngeldes entlastet Sie jedoch nur begrenzt, sodass Sie in der Phase der Elternzeit in der Regel mit deutlich weniger Geld auskommen müssen als jemand, der der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt.
Achtung: Falls Sie über einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nachdenken, so ist dies generell schwierig, jedoch während der Elternzeit, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unmöglich.
Sofern es Ihnen möglich ist, sollten Sie daher einen entsprechenden Wechsel vor der geplanten Elternzeit vornehmen.
Grundsätzlich gilt das Gleiche auch für die private Krankenversicherung von Beamten. Allerdings besteht ein zusätzlicher Anspruch gegenüber der Beihilfestelle.
Daher sollten sich Beamte bezüglich ihrer Krankenversicherung bei ihrer Beihilfestelle erkundigen, ob die Zahlung eines Zuschusses während der Elternzeit möglich ist.
In der Elternzeit gilt es nicht nur, Ihre eigene Krankenversicherung zu überdenken. Zusätzlich sollten Sie überlegen, welche Versicherung für Ihr Kind infrage kommt.
In vielen Fällen haben Sie allerdings gar keine Wahlmöglichkeit.
Sind Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin beide Mitglied der privaten Krankenversicherung, so können Sie Ihr Kind lediglich privat versichern. Andernfalls bestünde die Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen Versicherung für Ihr Kind, was jedoch aus Kostengründen nicht praktikabel erscheint.
In dem Fall, dass beide Elternteile gesetzlich versichert sind, können Sie Ihr Kind automatisch über die Familienversicherung mitversichern. Der große Vorteil besteht darin, dass Sie keine zusätzlichen Versicherungsgebühren für Ihr Kind zahlen müssen.
Allenfalls die dritte Möglichkeit, in der sich die Versicherung beider Elternteile unterscheidet, bietet Ihnen die Gelegenheit, zu entscheiden, ob die Aufnahme in die private oder gesetzliche Versicherung für Sie die bessere Wahl darstellt.
Dies gilt jedoch nur, falls der Ehepartner, der gesetzlich versichert ist, mehr Geld verdient als der privatversicherte Partner.
Ist es umgekehrt, so ist die beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung ausgeschlossen.
Eine Sonderregel gilt erneut für Beamte, da diese zusätzlich einen Beihilfeanspruch haben, sodass ein Teil der Kosten für die Krankenkassenbeiträge wegfällt. In diesem Fall kann es sich lohnen, trotz der Möglichkeit einer Familienversicherung, die Aufnahme in die private Versicherung zu bevorzugen.
Alternativ besteht ebenfalls die Gelegenheit, die kostenlose Familienversicherung mit einer privaten Zusatzversicherung zu kombinieren.
Grundsätzlich müssen beide Elternteile diese Information an die zuständige Krankenkasse weitergeben. Aufgrund des Mutterschutzes erfolgt bei Frauen in der Regel eine Vorabfrage, sodass die Information die Krankenkasse bereits auf anderem Wege erreicht.
Laut einer aktuellen Statistik liegt die Zahl der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bei etwa 72 %. Im Vergleich dazu gehören lediglich knapp 9 % aller Versicherten der privaten Krankenversicherung an.
Grundsätzlich fällt keine Lohnsteuer auf das Elterngeld selbst an. Jedoch erhöht sich das gesamte Einkommen für die Berechnung der Progression, sodass sich der Steuersatz bezüglich des übrigen Einkommens erhöht.
Dementsprechend fallen indirekt auch Steuern auf den Bezug des Elterngeldes an.
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