Eine Heirat ersetzt eine Stiefkindadoption nicht. Vielmehr ist sie Voraussetzung, um das Kind eines Partners adoptieren zu können.
Die Stiefkindadoption ist auf Dauer angelegt und kann, abgesehen von extremen Ausnahmefällen, nicht rückgängig gemacht werden.
Damit Sie ein Stiefkind adoptieren können, ist die Einwilligung beider leiblicher Elternteile erforderlich. Weitere Fragen und Antworten zum Thema lesen Sie hier nach.
Die Stiefkindadoption ist laut Statistischem Bundesamt die häufigste Form der Adoption. Aber wie erfolgt die Adoption eines Stiefkinds überhaupt und in welchem Alter ist dies möglich?
In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Auswirkungen die Stiefkindadoption in rechtlicher Hinsicht hat. Wir informieren Sie über mögliche Unterhaltsansprüche sowie die Änderung der Erbfolge.
Inhaltsverzeichnis
Es sprechen viele Vorteile für die Stiefkindadoption.
Eine Stiefkindadoption kommt immer dann infrage, wenn Sie mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben, der oder die Kinder haben.
Bei vielen Patchwork-Familien ist es üblich, dass der neue Lebenspartner des Elternteils sich mit um die Kindererziehung kümmert.
Rein rechtlich betrachtet hat der neue Lebenspartner jedoch auch nach vielen Jahren des gemeinsamen Zusammenlebens keinerlei Ansprüche im Hinblick auf das Sorgerecht der Kinder.
Um dies zu ändern und für eventuelle Schicksalsschläge gerüstet zu sein, erfolgt häufig die Stiefkindadoption. Die Adoption eines Kindes hat weit reichende rechtliche Folgen und stellt das adoptierte Stiefkind mit einem leiblichen Kind in sämtlichen Belangen gleich.
Insbesondere macht sich dies bei den folgenden Punkten bemerkbar:
Tipp: Sind Sie verheiratet, ändert dies nichts an der rechtlichen Beziehung gegenüber Ihrem Stiefkind.
Erst dadurch, dass Sie ein Kind adoptieren, ändert sich das rechtliche Verhältnis und Sie erhalten das Sorgerecht.
Je älter Sie werden, desto schwerer ist es, ein Stiefkind zu adoptieren.
Damit Sie ein Kind adoptieren dürfen, müssen Sie einen Antrag bei dem örtlich zuständigen Jugendamt stellen. Äußert das Jugendamt keinerlei Bedenken, so kommt es zu einer Anhörung vor Gericht. In dieser wird abschließend festgelegt, ob die Adoption rechtlich zu beanstanden ist.
Im einfachsten Fall, dass einem Ehepartner das alleinige Sorgerecht zusteht und der andere Elternteil verstorben, nicht eingetragen oder aber unbekannt verzogen ist, macht es Ihnen das Gesetz nicht allzu schwer.
Konkret gelten die folgenden Voraussetzungen:
Ansonsten ist, unabhängig vom Sorgerecht, die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich. Stimmt dieser aus persönlichen Gründen, die nichts mit der Kindeserziehung ansonsten zu tun haben, nicht zu, kann die Einwilligung auch durch das Gericht ersetzt werden. Persönliche Gründe sind in der Regel keine Ablehnungsgründe.
Neben diesen grundsätzlichen Voraussetzungen gibt es zahlreiche Faktoren, die für die Adoption eines Kindes geprüft werden. Dem Jugendamt kommt es dabei vor allem auf die Stabilität der neuen Familie an.
Die Mitarbeiter des Jugendamts achten daher auf folgende Punkte:
Je nach Auslastung der Behörden, dauert das Verfahren relativ lange.
Für die gesamte Verfahrensdauer können Sie etwa mit einer Zeit von einem knappen Jahr rechnen. Je nach Auslastung der örtlichen Jugendämter sowie der Familiengerichte wird diese Zeitspanne über- oder unterschritten.
Treten sonstige Faktoren hinzu, die das Verfahren schwieriger gestalten, erhöht sich die gesamte Verfahrensdauer. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Stiefkindadoption ohne Zustimmung des leiblichen Vaters durchführen möchten.
Die Kosten für die Stiefkindadoption setzen sich aus verschiedenen einzelnen Posten zusammen. Zum einen sind dies die Kosten für die Beschaffung der behördlichen Unterlagen, wie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eines polizeilichen Führungszeugnisses und etwaiger ärztlicher Atteste.
Zusätzlich ist der Weg zum Notar erforderlich, da die Einwilligung der leiblichen Eltern notariell beglaubigt werden muss. Hinzu kommen noch die Gerichtskosten des Familiengerichts.
Insgesamt sollten die Kosten jedoch nicht oberhalb von 200 Euro liegen. Wenn Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, erhöhen sich diese Kosten logischerweise entsprechend.
Tragen Sie als verheiratetes Paar denselben Nachnamen, so erhält das Kind, falls dies noch nicht der Fall war, Ihren gemeinsamen Nachnamen.
Besteht trotz einer Heirat keine Namens-Identität, so müssen Sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, den das Kind von nun an trägt.
In diesem Fall handelt es sich um eine sog. Erwachsenenadoption. Der entscheidende Unterschied zur Kindesadoption besteht darin, dass keine Zustimmung zur Adoption eingeholt werden muss und dass die rechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern trotz der Adoption bestehen bleiben.
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