Bei Kindern verlaufen Röteln relativ harmlos. Häufig wird eine Erkrankung von Eltern gar nicht bemerkt. Denn die Hälfte der erkrankten Kinder haben nur leichte oder gar keine Symptome. Nur bei etwa 50% taucht der typische rote Ausschlag auf.
Sehr gefährlich ist eine Röteln-Infekion für Schwangere. Durch das Virus kann das ungeborene Kind eine Rötelnembryopathie bekommen und schwer geschädigt werden. Daher prüfen Frauenärzte, ob werdende Mütter ausreichend gegen Röteln geschützt sind.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt mit der ersten Teilimpfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat zu beginnen und die zweite Impfung zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat zu geben.
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Bei Kindern verläuft eine Röteln-Erkrankung relativ harmlos. Häufig wird eine Erkrankung von Eltern gar nicht bemerkt. Denn die Hälfte der erkrankten Kinder haben nur ganz leichte oder gar keine Symptome. Nur bei etwa 50% taucht der typische rote Ausschlag auf.
Sehr gefährlich ist eine Röteln-Infekion allerdings für Schwangere. Durch das Virus kann das ungeborene Kind eine Rötelnembryopathie bekommen und schwer geschädigt werden. Daher prüfen Frauenärzte, ob werdende Mütter auch ausreichend gegen Röteln geschützt sind und Frauen mit Kinderwunsch wird empfohlen, ihren Impfstatus testen zu lassen. Um die Gefahren für Schwangere und ungeborene Kinder zu minimieren, müssen mehr als 90% der Bevölkerung gegen Röteln geimpft sein. Denn nur so kann die Viruszirkulation unterbrochen werden.
Die Viren werden durch Tröpfcheninfektion, das heißt durch Husten, Niesen oder beim Sprechen übertragen.
Die Erkrankung selbst kann nicht behandelt werden. Daher werden bei Röteln-Erkrankungen lediglich die Symptome gelindert.
Mit einer zweimaligen Impfung können Kinder vor Röteln geschützt werden. In der Regel wird eine Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln gegeben. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt mit der ersten Teilimpfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat zu beginnen und die zweite Impfung zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat zu geben. Sie muss nur im Falle einer schweren behandlungsbedürftigen Krankheit verschoben werden. Die Röteln-Impfung gilt laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als gut verträglich mit nur seltenen Nebenwirkungen. Schwerere Erkrankungen können auftreten, sind aber selten.
Weiterführende Informationen bietet die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.
Häufige Fragen zur Masern-Mumps-Röteln-Impfung beantwortet das Robert-Koch-Institut hier.
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