Nein. Die Krankenkassen übernehmen bei Kindern zwar oft deutlich mehr Kosten als bei Erwachsenen. Dennoch gibt es bestimmte Behandlungen, die nicht in den Regelleistungen enthalten sind.
Gerade kieferorthopädische Behandlungen, z.B. Korrekturen mit Hilfe einer Zahnspange, können bei Kindern sehr teuer werden. Eine günstige Zusatzversicherung übernimmt die Behandlungskosten.
Ja, einige Versicherungen zahlen auch über die Basisbehandlung hinaus komplizierte oder komfortable Therapien wie etwa transparente Zahnspangen. Achten Sie auf die Vereinbarungen in Ihrer Police.
Gesunde Zähne begleiten uns ein Leben lang. Der Grundstein dafür wird schon in der Kindheit gelegt, und die richtige Zahnpflege in den ersten Lebensjahren entscheidet im Zweifel über die Zahngesundheit im gesamten späteren Leben. Viele Eltern ziehen daher eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder in Betracht. Doch wie teuer ist das und wann ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder wirklich sinnvoll?
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Benötigen Kinder eine Zahnspange, wird diese Behandlung in den meisten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Hier gibt es jedoch Ausnahmen, denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur
Dass die Summe nur dann zu 100 Prozent von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, wenn die Maßnahmen erfolgreich waren, hat einen einfachen Grund: Kieferorthopädische Behandlungen sind oft langwierig und können mehrere Jahre andauern. Daher hängt der Erfolg der Therapie zu einem großen Teil von der Ausdauer, Disziplin und Mitwirkung des Kindes (und seinen Eltern) ab. Wird die Zahnspange nicht regelmäßig getragen oder werden die häufigen Termine beim Kieferorthopäden irgendwann nicht mehr wahrgenommen, bringt auch die teure Behandlung nichts.
Um Eltern einen finanziellen Anreiz zu setzen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse daher zunächst nur 80 Prozent der Behandlungskosten und Eltern müssen die restlichen 20 Prozent als Eigenanteil vorstrecken. Wird die Zahnfehlstellung korrigiert, bekommen Eltern den Eigenanteil anschließend zurückerstattet.
Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abgeschlossen, müssen Sie den Eigenanteil meist nicht leisten. Die Zahnzusatzversicherung streckt den Anteil von 20 Prozent vor, sodass auf Sie während der gesamten Behandlung keine Kosten zukommen. Bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung werden Ihnen auch hier die restlichen 20 Prozent von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet und Sie leiten diese an den Anbieter Ihrer Zahnzusatzversicherung weiter. Ihre eigene Liquidität bleibt also verschont.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse zahlt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder auch für weniger schwerwiegende Zahnfehlstellungen. Denn bei der gesetzlichen Krankenkasse werden Zahnfehlstellungen bei Kindern abhängig vom Schweregrad Kategorien zugeordnet:
Liegt bei Ihrem Kind eine Zahnfehlstellung im Bereich 1 bis 2 vor, können Sie damit rechnen, dass sich die gesetzliche Krankenkasse nicht an den Behandlungskosten beteiligt, da es sich nicht um eine medizinisch notwendige Therapie handelt. In diesem Fall müssen Sie die Kosten in Höhe von 2.500 bis 7.000 Euro selbst zahlen.
Hat Ihr Kind eine Zahnfehlstellung im Bereich 3 bis 5, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Behandlungskosten und Ihr Eigenanteil ist geringer. Je nachdem, ob Sie für Ihr Kind nur die Basisleistungen oder zusätzlich Sonderleistungen in Anspruch nehmen, kommt hier ein Eigenanteil von rund 500 bis 2.500 Euro hinzu.
Wie eingangs erwähnt übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur die Kosten für die sogenannten Basisleistungen. Diese sind bei korrekter Anwendung ausreichend und zielführend – eine komfortablere Behandlung ist aber oft durch Sonderleistungen möglich.
Als Sonderleistungen werden beispielsweise innenliegende oder transparente Zahnspangen (Lingualtechnik) oder durchsichtige Zahnschienen (Retainer) eingestuft. Wünscht sich Ihr Kind eine möglichst unauffällige Behandlung der Zahnfehlstellung, kann eine Zahnzusatzversicherung also durchaus sinnvoll sein, damit Sie die teuren Sonderleistungen nicht selbst zahlen müssen.
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung hängen stark vom gewählten Tarif ab. Hier sollten Sie darauf achten, welche Leistungen Sie tatsächlich brauchen, denn viele günstige Tarife decken nur Kostenfälle ab, die in der Regel gar nicht in Anspruch genommen werden müssen. Für die meisten sinnvollen Kinder-Zahnzusatzversicherungen zahlen Sie monatlich zwischen 10 und 20 Euro. Die Höhe Ihres Beitrags hängt aber auch vom Alter des Kindes beim Abschluss der Versicherung ab.
Um den passenden Tarif zu finden, sollten Sie mit Blick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse recherchieren. Hierzu sollten Sie sich auch in Ihrem familiären Umfeld umschauen:
Wie häufig treten Zahnprobleme und Fehlstellungen sowie Korrekturbehandlungen bei Ihren Verwandten auf?
Die Behandlungshistorie bei Eltern und Großeltern sowie nahen Verwandten gibt Ihnen Rückschlüsse über Ihre genetische Disposition für Zahnprobleme und damit auch das Risiko, teure Therapien in Anspruch nehmen zu müssen.
Auf Vergleichsportalen finden Sie zudem Online-Rechner mit den besten Tarifen für Kinder. Nachdem Sie dann einige Versicherungen als mögliche Kandidaten ausgesucht haben, können Sie sich an Experten wie die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe wenden und fragen, ob gegen diesen Versicherer gehäuft Beschwerden vorliegen.
Stand Dezember 2020 gehören u.a. folgende Anbieter zu den besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder in der Kategorie „allgemeines Preis-Leistungsverhältnis“:
Doch wie kann man aus dieser großen Auswahl an Anbietern, den passenden Tarif finden? Eine Zusatzversicherung ist immer auf individuelle Bedürfnisse anzupassen. Daher sollten Sie Ihren Tarif nach eigenen Leistungswünschen auswählen. Eine gute Übersicht der besten Tarife mit Vergleich der Leistungen und Testnoten finden Sie bei Versicherungsvermittlern und unabhängigen Experten für Zahnzusatzversicherungen.
Möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschließen, sollten Sie das so früh wie möglich tun. Experten empfehlen ein Kindesalter von 3 bis 4 Jahren für den Vertragsabschluss, da zu diesem Zeitpunkt das Milchzahngebiss vollständig entwickelt ist, kieferorthopädische Behandlungen aber noch nicht absehbar sind.
Das Problem mit Zahnzusatzversicherungen für Kinder ist nämlich:
Hat der Kieferorthopäde erst einmal eine Diagnose oder eine Behandlungsempfehlung ausgesprochen, können Sie keine Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie mehr abschließen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten außerdem erst nach 5 Versicherungsjahren in vollem Umfang.
Wenn Sie also eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind im Alter von 3 Jahren abschließen, übernimmt die Versicherung im Alter von 8 Jahren alle Kosten – pünktlich zum Startzeitpunkt der meisten kieferorthopädischen Behandlungen.
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll, wenn der Verdacht besteht, dass später eine Zahnspange nötig ist. Das können Sie durch einen Blick auf die kieferorthopädische Geschichte Ihrer Familie meist schnell herausfinden. Allerdings lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung meist entweder nur bei leichten Zahnfehlstellungen, oder wenn man viele teure Sonder- und Extraleistungen in Anspruch nehmen möchte, da wirklich sinnvolle Basisleistungen ohnehin von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
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