Elterngeld als Student: So funktioniert das Studium mit Kind

   
von Amelie S. - letzte Aktualisierung:
Glückliche Studentin zeigt Daumen hoch
Unterscheiden sich die Voraussetzungen zu Nicht-Studenten?

Die Voraussetzungen, die Sie für den Anspruch auf Elterngeld erfüllen müssen, unterscheiden sich nur geringfügig. So müssen Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, Ihr Wohnsitz muss in Deutschland sein und Sie müssen Ihr Kind selbstständig betreuen.

Wie viel Elterngeld steht mir als Student ohne Nebenbeschäftigung zu?

Haben Sie auch neben dem Studium kein Erwerbseinkommen, lässt sich Ihr Elterngeld ganz einfach berechnen: In diesem Fall steht Ihnen der Sockelbetrag in Höhe von 300€ zu.

Darf man Kindergeld für das eigene Kind erhalten, wenn man selbst noch welches bezieht?

Die Antwort darauf ist ganz klar: Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. In Deutschland darf jeder mit einem Kind Kindergeld beantragen, also dürfen Sie das auch für Ihr Kind. Zuständig für den Antrag ist das Arbeitsamt.

Die traditionelle Familienplanung beginnt sich nach und nach aufzulösen. Wo es früher einen gradlinigen Weg für gab und man üblicherweise eine Lehre beendete, ein Haus baute und anschließend Kinder bekam, findet man heute wesentlich offenere Strukturen in der allgemeinen Lebensgestaltung. Aus diesem Grund wird versucht bereits im Studium jungen Leuten genug Freiraum zu geben, um eine Familie zu planen und Kinder bekommen zu können. Auch finanziell sollen Sie dabei nicht verzweifeln, weswegen Sie auch als Student Elterngeld beantragen können. Wie hoch das Elterngeld als Student ausfällt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

1. Elterngeld als Student: Natürlich geht das!

Mutter recherchiert am Laptop mit Kind auf dem Schoß

Studieren mit Kind ist inzwischen kein Problem mehr.

Das Elterngeld wird jungen Eltern ausgezahlt, die Ihr Kind nach der Geburt selbstständig betreuen wollen oder müssen und deshalb nicht voll oder gar nicht arbeiten können. Selbiges trifft auch auf Studenten mit Kinderwunsch zu, weswegen Sie auch im Studium Elterngeld beziehen können. 

Die Voraussetzungen, die Sie für den Anspruch auf Elterngeld erfüllen müssen, unterscheiden sich nur geringfügig:

  • Sie müssen mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben.
  • Der Wohnsitz muss in Deutschland sein.
  • Sie müssen Ihr Kind selbstständig betreuen.

Bei Letzterem gilt zu beachten, dass die zeitweilige Betreuung durch die Großeltern des Kindes, einen Babysitter oder Ähnliches natürlich erlaubt ist. Haben Sie jedoch einen Krippen-Platz für das Kind, entfällt Ihr Anspruch.

Zudem gilt für Arbeitnehmer die Regelung, dass Sie maximal 30 Stunden die Woche arbeiten dürfen. Jedoch wird diese Vorgabe nicht auf das Studium übertragen. Sie müssen also nicht zwingend ein Urlaubssemester beantragen, um als Student Elterngeld zu bekommen. Die 30-Stunden-Regelung gilt für Sie nicht.

Ansonsten erfahren Sie keine Einschränkungen. Auch Sie können entscheiden, ob Sie Elterngeld oder Elterngeld Plus beziehen wollen. Letzteres können Sie über einen doppelt so langen Zeitraum beziehen, also maximal 28 Monate anstelle von 14. Dafür sind die Beiträge nur halb so hoch. Sie können auch beides kombinieren, müssen allerdings beim Elterngeldantrag schon wissen, wie Sie die Monate aufteilen möchten. Weitere Infos zum Thema Elterngeld und Elterngeld Plus erhalten Sie hier.

2. So hoch fällt das Elterngeld als Student aus

Sparschwein mit Münzstapeln davor

Sie erhalten mindestens 300€ Elterngeld.

Gerade zu Beginn des Studiums haben die wenigsten Studenten eine Nebenbeschäftigung. Haben Sie auch neben dem Studium kein Erwerbseinkommen, lässt sich Ihr Elterngeld ganz einfach berechnen: In diesem Fall steht Ihnen der Sockelbetrag in Höhe von 300€ zu.

Wenn Sie einen Minijob haben oder als Werkstudent angestellt sind, verläuft das Berechnen Ihres Anspruchs etwas anders: Normalerweise steht jedem, der Elterngeld erhält, 65-67% des Nettogehalts zu. Als Student hingegen sind Sie zumeist Geringverdiener, erhalten also unter 1000€ Netto. In diesem Fall steigt der Betrag ausgehend von diesen 67% prozentual an. Als Berechnungsgrundlage dient die Grenze von 1000€: Pro 20€, die Sie weniger verdienen, steigt der Beitrag um 1%.

Das bedeutet konkret, wenn Sie als Werkstudent angestellt sind und 700€ Netto verdienen, erhalten Sie 82% dessen als Elterngeld ausgezahlt, also 574€. Durch diese Regelung kann Ihnen Ihr Verdienst bis zu 100% während der Elternzeit ausgezahlt werden.

Tipp: Wollen Sie Ihr Elterngeld berechnen, nutzen Sie diesen Elterngeldrechner.

3. Elterngeld und BAföG: Verträgt sich das?

BAfÖg Hefter auf Tastatur

Sie können Elterngeld und BAföG gleichzeitig beziehen, wenn Sie nicht zu viel Elterngeld erhalten.

Elterngeld und BAföG schließen sich nicht per se aus. Erhalten Sie nur den Mindestbetrag vom Elterngeld, also 300€, wird es nicht auf das BAföG angerechnet. Sie bekommen es also zusätzlich zum BAföG. Jedoch kann es sein, dass Sie Ihren Anspruch auf BAföG verlieren, wenn das Elterngeld zu hoch ist, da dieses als Einkommen gewertet wird. In diesem Fall können Sie andere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen. Dafür müssen Sie jedoch einen gesonderten Antrag stellen.

In der Regel ist es kein Problem, wenn Sie nach der Elternzeit und Bezug des Elterngeldes erneut BAföG beantragen. Haben Sie jedoch Zweifel, ob Sie wegen der Schwangerschaft in der Regelstudienzeit bleiben oder die entsprechenden Leistungspunkte erhalten, die Sie brauchen, setzen Sie sich frühzeitig mit dem BAföG-Amt zusammen. Gründe, wie etwa eine Schwangerschaft, gelten als legitim, um den Anspruch zu verlängern.

Tipp: Wenn Sie nach der Elternzeit Ihr Studium wieder aufnehmen, können Sie einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Ihr BAföG wird neu berechnet und erhöht sich um bis zu 130€.

4. Elterngeld, Studium und Kindergeld

Solange Sie noch studieren, können Sie selbst Kindergeld beziehen. Dies gilt bis Ende der ersten Berufsausbildung (oder dem Bachelor) oder bis Sie 25 sind. Doch viele Eltern fragen sich, ob man dann auch für das eigene Kind Kindergeld beziehen darf, obwohl man selbst noch welches erhält. Die Antwort darauf ist ganz klar: Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. In Deutschland darf jeder mit einem Kind Kindergeld beantragen, also dürfen Sie das auch für Ihr Kind. Zuständig für den Antrag ist das Arbeitsamt. 

Um Kindergeld zu beantragen, brauchen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Das Kindergeld kann Ihnen ab der Geburt ausgezahlt werden und beträgt für das erste Kind 192€. Dieses wird Ihnen bedingungslos gezahlt, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht. Danach muss es manuell verlängert werden.

Wie das Studium mit Kind unter einen Hut zu bekommen ist, zeigt dieses Video:

5. Ratgeber zu allen Themen rund um’s Baby


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