Die Mutter-Kind-Kur ist insofern eine Spezialität, als dass der Antrag aufzeigen muss, dass eine gesunde Mutter-Kind-Beziehung in Gefahr erscheint, beispielsweise durch Trennung, Scheidung oder Krankheit.
Ein vom Hausarzt ausgestelltes Attest aus dem hervorgeht, dass er die Mutter-Kind-Kur empfiehlt, ist prinzipiell völlig ausreichend. Im Attest stehen die Beschwerden oder Symptome genauer beschrieben. Dazu müssen sie noch einen Antrag ausfüllen.
In extrem seltenen Fällen ja. Denkbar ist eine solche Kur, wenn das Kind selbst schwer krank ist und beide Elternteile den Umgang mit der Krankheit von Spezialisten erlernen sollen. Auch der Tod eines Geschwisterkindes kann diese Maßnahme begründen.
Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, die dazu führen können, dass Sie sich darüber Gedanken machen müssen, eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Zum einen kann es Ihr eigener Gesundheitszustand sein, der eine Kur zur Prävention oder zur Rehabilitation nötig macht. Dann kann Ihr Kind (bis zum 12. Lebensjahr) Sie begleiten. Auch wenn Ihr Kind selbst erkrankt ist, Verhaltensauffälligkeiten zeigt oder professionelle Anleitung aufgrund einer Erkrankung braucht, ist es sinnvoll und wichtig eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag anhand zahlreicher Tipps.
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Grundsätzlich ist es auch mögilch, dass Ihr Kind einen Kuraufenthalt als medizinische Leistung nutzen kann – beispielsweise dann, wenn es chronisch krank ist.
Möchten Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen, sprechen Sie damit von einer medizinischen Leistung mit einer Dauer von drei Wochen. Diese wird in der Regel durch die Krankenkassen (AOK, Barmer, TK u.a.) finanziert.
Es gibt zwei Arten dieser medizinischen Leistung mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten:
Tipp: Die Mutter-Kind-Kur ist insofern eine Spezialität, als dass der Antrag aufzeigen wird, dass eine gesunde Mutter-Kind-Beziehung in Gefahr erscheint (beispielsweise durch Trennung, Scheidung oder Krankheit). Wer herausfinden möchte, ob eine Kur der richtige Weg wäre, kann beim Müttergenesungswerk online einen Test machen.
Jede Maßnahme wird je nach Empfehlung speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie kann Therapiegespräche (einzeln oder in der Gruppe) beinhalten, aber auch Beratungen zur Ernährung, Bewegung, Entspannung etc. Während der Zeit Ihrer Anwendungen wird das Kind von Fachkräften betreut, wenn Sie im Mittelpunkt der Mutter-Kind-Kur stehen. Begleitet werden können Sie von Kindern bis zum 12. Lebensjahr, Ausnahmen gibt es bis 14.
Leidet Ihr Kind selbst an Erkrankungen der Atemwege oder der Haut, zeigt es Verhaltensstörungen oder ist es anfällig für Infekte, kann nach Absprache mit dem behandelnden Kinderarzt auch Ihr Kind Hauptdarsteller der Mutter-Kind-Kur sein oder alternativ Therapien und Behandlungen erhalten.
Ist die Mutter-Kind-Kur aufgrund einer Atemwegserkrankung nötig, findet die Kur oft an Nord- oder Ostsee statt.
Sofern das Kind, das Sie begleitet, keine Therapie braucht, ist auch kein Attest nötig. Ein Anspruch auf Therapiestunden besteht dann allerdings nicht. Ist eine Behandlung nötig, haben Sie schon vorab vom Arzt ein entsprechendes Formular bekommen.
Außerhalb der Ferienzeiten bekommt Ihr Kind Sonderurlaub, der Unterricht findet direkt vor Ort statt. Für die Kleineren gibt es Spielgruppen und sogar Kindergärten. In jedem Fall ist für professionelle Betreuung gesorgt, Sie können also die Seele baumeln lassen, entspannen und sich erholen.
An welchem Ort Sie Ihre Kur absolvieren, ist mitunter abhängig von Ihren Symptomen oder denen Ihres Kindes. Wer eine Kur beantragt, bekommt eine Kurklinik zugewiesen, die inhaltlich passt. Ein Beispiel: Bei Problemen mit der Haut oder bei Atemwegserkrankungen kommt häufig eine Klinik an der Ostsee oder der Nordsee in Betracht.
Für eine stationäre Maßnahme wird jede Krankenkasse (egal ob TK, Barmer, AOK oder eine andere) diese drei Bereiche berücksichtigen:
All das müssten Sie zusammen mit Ihrem Arzt bei einer Beantragung angeben. Zusammen mit dem Attest Ihres Arztes muss sich ein Zusammenhang Ihrer angeschlagenen Gesundheit und der Verantwortung der Erziehung des Kindes ergeben.
Ein vom Hausarzt ausgestelltes Attest aus dem hervorgeht, dass er die Mutter-Kind-Kur empfiehlt, ist prinzipiell völlig ausreichend. Im Attest stehen die Beschwerden oder Symptome genauer beschrieben (Burnout, Depressionen, Trauerfall etc.). Nun müssen sie noch einen hoch-offiziellen Antrag ausfüllen. Die Formulare finden Sie online auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse.
Tipps zum Ausfüllen bieten verschiedene Beratungsstellen an. Diese wissen auch, was genau das Attest enthalten soll. Außerdem können Sie dort auch einen Selbstauskunftsbogen erhalten, welcher die Pflichtunterlagen ergänzt. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre gesamte Situation zu beschreiben. Sie können auch auf zusätzliche Belastungen hinweisen, wie zum Beispiel ein erkranktes Kind oder Finanzprobleme bei alleinerziehenden Müttern. Anschließend reichen Sie sämtliche Dokumente bei Ihrer Krankenkasse ein.
Ein Attest reicht für eine Bewilligung der Mutter-Kind-Kur bereits aus. Beratungsstellen helfen beim Ausfüllen.
Die Bearbeitung eines Antrags kann gut und gerne einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Sind Sie berufstätig, können Sie unter Umständen auch an die Träger der Rentenversicherung verwiesen werden. Krankenkassen wie Barmer, TK oder AOK könnten dann argumentieren, die Kur würde die Arbeitskraft wiederherstellen. Das passiert insbesondere dann, wenn beim Antrag die familiäre Belastung im Vordergrund steht. Hier sollten Sie der Krankenkasse widersprechen.
Sobald der Antrag genehmigt ist, brauchen Sie sich keine Sorgen mehr über die Finanzierung machen. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten der Mutter-Kind-Kur auf. Wie bei einem Krankenhausaufenthalt zahlen Sie zehn Euro für jeden Kalendertag. Anders ist das bei privaten Kassen. Diese zahlt nur, wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Die Kosten für Ihr Kind müssen Sie übernehmen, wenn Ihr Kind nicht auch eine Behandlung nötig hat.
Was wird mit dem Job? Ihrem Arbeitgeber müssen Sie rechtzeitig über die bevorstehende Maßnahme informieren. Da die Kur medizinisch notwendig ist, kann er Ihnen diese nicht verbieten. Ihren Jahresurlaub müssen Sie dafür nicht antasten. Des Weiteren muss er für die Lohnfortzahlung aufkommen.
Das Pendant zur Mutter-Kind-Kur ist die Vater-Kind-Kur. Diese wird beantragt, wenn beispielsweise die Mutter erkrankt oder gar verstirbt. Die Mutter-Vater-Kind-Kur ist hingegen extrem selten. Denkbar ist eine Mutter-Vater-Kind-Kur, wenn das Kind selbst schwer krank ist und beide Elternteile den Umgang mit der Krankheit von Spezialisten erlernen sollen. Auch der Tod eines Geschwisterkindes kann eine Mutter-Vater-Kind-Kur begründen.
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