Wenn für Ihr Kind ein Aufenthalt im Krankenhaus geplant ist, sollten Sie es direkt in die Vorbereitungen miteinbeziehen.
Sprechen Sie mit den Ärzten ab, inwiefern für Sie eine stationäre Mitaufnahme sinnvoll ist. Oft ist es für Kinder im Krankenhaus sehr wichtig, dass eine Bezugsperson sie begleitet.
Unter besonderen Voraussetzungen ist es möglich, über den normalen Anspruch an Kinderpflege-Krankengeld hinaus einen Verdienstausfall erstattet zu bekommen.
Wenn ein Kind krank ist und über eine längere Zeit ins Krankenhaus muss, dann können Eltern ihrer Arbeit zumeist nicht mehr nachgehen. Der Aufenthalt in Krankenhaus ist – geplant oder akut – eine Belastung für die ganze Familie. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie sich eine Lohnfortzahlung sichern und erhalten Sie weitere Informationen zum bestmöglichen Aufenthalt im Krankenhaus.
Beim gemeinsamen Packen des Koffers kann sich das Kind schon auf die Situation vorbereiten.
Damit Sie Ihrem Kind den Aufenthalt im Krankenhaus möglichst angenehm gestalten können, ist eine Vorbereitung auf diese Situation von enormer Bedeutung. Das geht natürlich nur, wenn es sich um einen geplanten Aufenthalt handelt, beispielsweise bei einer Blinddarm-OP oder der Mandelentfernung.
Es gibt zahlreiche Bücher zum Thema Krankenhaus und vielleicht gibt es eine Folge von der Lieblingstrickfilmfigur Ihres Kindes, in der sie auch im Krankenhaus war – positive Vorbilder wirken ermutigend.
Zu der Vorbereitung gehört auch das Packen des Koffers. Das macht dem kleinen Patienten zumeist sehr viel Spaß, weshalb Sie ihm ein Mitspracherecht einräumen sollten. Neben Kleidung dürfen das Lieblingskuscheltier, Bücher und das Schmusekissen ganz sicher nicht fehlen.
In akuten Fällen ist eine solche Vorbereitung natürlich nicht möglich. Dann ist es das beste, wenn Sie als Elternteil die Ruhe bewahren und Optimismus ausstrahlen. So gerät Ihr Kind im Krankenhaus nicht in Panik und fühlt sich sicher.
Rooming-in ist mittlerweile eine bewährte Methode, um Kindern den Krankenhausaufenthalt angenehmer zu gestalten. Dabei erhält ein Elternteil ein eigenes Zimmer im Krankenhaus oder bekommt ein Familienzimmer zur Verfügung gestellt.
Wenn ein Kind im Krankenhaus ist, ist das zumeist sowohl für das Kind wie auch für Sie als Elternteil eine neue und ungewohnte Situation. Insbesondere kleine Kinder haben Ängste in der fremden Umgebung sowie vor den Behandlungen und Untersuchungen. Bei langen Aufenthalten vermissen sie auch ihre Eltern. Solche Umstände wirken sich nicht positiv auf die Heilung und Gesundheit des Kindes aus. Deshalb ist es unter besonderen Umständen möglich, dass Sie als Elternteil stationär mit aufgenommen werden.
So weiß Ihr Kind Sie immer in der Nähe und Sie können einen Großteil der Zeit bei Ihrem Kind im Krankenhaus sein. Die Ärzteschaft und das Pflegeteam haben mit Ihnen wiederum jederzeit einen Ansprechpartner, wenn es Fragen oder Redebedarf gibt.
Ob die Krankenkasse die Kosten für die stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson bezahlt, hängt vom Alter des Kindes und dem Grund für den Krankenhausaufenthalt ab. Säuglinge werden grundsätzlich immer mit der Mutter aufgenommen, weshalb hier das Rooming-in regelmäßig von der Krankenkasse übernommen wird. Bei älteren Kindern entscheidet der Einzelfall, ob es eine Kostenübernahme gibt.
Info: Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) empfiehlt ein Rooming-in für alle Kinder unter neun Jahren.
Dies sind typische Voraussetzungen für die Kostenübernahme beim Rooming-in Verfahren:
Kinder brauchen eine enge Bezugsperson, um sich in einem Krankenhaus wohlzufühlen.
Der behandelnde Arzt muss Ihnen eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der stationären Mitaufnahme ausstellen, die Sie der Krankenkasse übergeben.
Damit Ihr Kind sich im Krankenhaus gut aufgehoben fühlt, sollte die Umgebung möglichst wohnlich sein. Kinderstationen in Krankenhäusern geben sich heute große Mühe, eine kindgerechte Atmosphäre zu schaffen, die aber auch nicht vor Langeweile schützt.
Versuchen Sie deshalb, Ihrem Kind jeden Tag eine neue Idee zur Beschäftigung zu liefern. Hier einige Tipps für einen spannenden Krankenhausaufenthalt:
Idee | Ausführung |
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(Hör-)Bücher | Bieten Sie Ihrem Kind jeden Tag eine neue Geschichte an, die es noch nicht kennt. So kann es sich auch gut unterhalten fühlen, wenn es noch nicht wieder aufstehen kann. |
Kleine Spiele | Es gibt eine große Auswahl an Kartenspielen und Spielen im Miniformat, die eigentlich für lange Reisen gedacht sind. Zum Spielen braucht Ihr Kind damit wenig Platz und oftmals keinen Tisch, weshalb sie sich gut für den Krankenhausaufenthalt eignen. |
Kurze Spaziergänge | Wenn es möglich ist, dann unternehmen Sie mit Ihrem Kind jeden Tag einen kleinen Ausflug nach draußen. Der „Tapetenwechsel“ sorgt oftmals schlagartig für bessere Laune. |
Spiele-Apps | Ein Krankenhausaufenthalt ist eine Ausnahmesituation. Deshalb sollte es in solchen Situationen auch einmal erlaubt sein, mit einem altersgerechten Spiel auf dem Smartphone für Abwechslung zu sorgen |
Eltern sollten sich möglichst rechtzeitig bei der Krankenkasse über die Lohnfortzahlung informieren.
Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, entscheidet sich am Alter und den Umständen, inwiefern Sie Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld oder die Erstattung eines Verdienstausfalls haben.
Sie sollten im besten Falle vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt alle Formalitäten mit der zuständigen Krankenkasse und auf Ihrer Arbeit klären.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, dass Sie mit Ihrem Kind im Krankenhaus aufgenommen werden, dann haben Sie Anspruch auf die Erstattung des Verdienstausfalls.
Achtung: Bei der stationären Mitaufnahme ist nicht Ihre, sondern die Krankenkasse Ihres Kindes für die Erstattung des Verdienstausfalls zuständig.
Ihre Aufnahme als Begleitperson gilt nämlich nur als eine Nebenleistung der Hauptleistung „stationäre Behandlung“. Oftmals sind Eltern und Kind bei derselben Krankenkasse versichert, dann spielt diese Regelung keine Rolle.
Auch bei einem Krankenhaus-Aufenthalt haben gesetzlich Versicherte als Elternteil einen Anspruch auf eine bezahlte Krankschreibung, insofern Ihr Kind nicht über 12 Jahre alt ist. Pro Elternteil stehen Ihnen Kinderkrankengeld für max. 10 Tage im Jahr zur Verfügung, bei mehreren Kindern im Haushalt bis zu 25 pro Elternteil. Alleinerziehende erhalten die doppelte Anzahl an Tagen.
Es gibt folgende Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld:
Um Kinderkrankengeld zu erhalten, muss der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorliegen, das die Notwendigkeit der Betreuung bestätigt. Außerdem muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass Ihnen kein Gehalt für die Zeit der Freistellung gezahlt wird. Wenn Sie privat versichert sind gehen Sie hingegen meist leer aus, da die wenigsten privaten Versicherungen eine ähnliche Regelung beinhalten.
Achtung: Wenn die max. Anzahl an Kinderkrankentagen aufgebraucht ist oder grundsätzlich kein Anspruch vorliegt, sollten Eltern nicht die eigene Krankmeldung vortäuschen, denn dies wäre ein Grund für eine fristlose Kündigung. Sinnvoller wäre es, dies offen beim Arbeitgeber anzusprechen. Nach § 616 BGB sind Arbeitnehmer berechtigt, im Falle der Krankheit des Kindes vorübergehend zu fehlen, ohne den Anspruch auf Vergütung zu verlieren. Da das Gesetz keine konkreten Rahmenbedingungen nennt, ist dies häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag näher geregelt.
Den Aufenthalt eines Kindes im Krankenhaus sollten Eltern vorbereiten.
Wenn Ihr Kind ernsthaft krank ist und über einen längeren Zeitraum im Krankenhaus behandelt werden muss, wird Ihnen der Verdienstausfall erstattet.
Dabei gilt nicht mehr die zeitliche Begrenzung und Erstattungsgrenze des Kinderpflege-Krankengeldes. Die Lohnfortzahlung bezieht sich auf die Höhe des Nettoverdienstausfalls, der während der stationären Mitaufnahme entstanden ist.
Hinweis: Auch hierfür brauchen Sie ein Attest des behandelnden Arztes, der die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme bestätigt sowie einen Nachweis des Arbeitgebers über den entstandenen Verdienstausfall.
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